München (kobinet)
Holger Kiesel ist der Beauftragte der Bayerischen Staats-Regierung.
Ein Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Diese Person kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Holger Kiesel kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Er hat eine neue Studie gelesen.
Bei einer Studie stellen Forscher vielen Menschen Fragen.
So findet man heraus, wie etwas wirklich ist.
Die Studie heißt: Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit.
Inklusive Bildung bedeutet: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen.
Alle Kinder bekommen dabei die Hilfe, die sie brauchen.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat die Studie veröffentlicht.
Holger Kiesel sagt:
Viele Eltern wollen die Regel-Schule für ihr Kind.
Eine Regel-Schule ist eine Schule für alle Kinder.
Kinder mit und ohne Behinderung lernen dort gemeinsam.
Aber die Bedingungen an Regel-Schulen sind oft schlecht.
Deshalb wählen viele Eltern die Förder-Schule.
Eine Förder-Schule ist eine besondere Schule.
Dort lernen nur Kinder mit Behinderungen.
Das ist kein echtes Wahl-Recht.
Wahl-Recht bedeutet: Eine Person darf selbst entscheiden.
Die Person darf wählen, was sie möchte.
Holger Kiesel sagt auch:
Die Beratung für Eltern ist oft nicht ausgewogen.
Ausgewogen bedeutet: Eltern hören alle Möglichkeiten.
Das passiert aber zu selten.
Es gibt eine große Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit.
Das Institut hat die Studie am 30. Juni 2026 veröffentlicht.
Das Institut hat rund 7.500 Eltern befragt.
Bei einer Befragung werden vielen Menschen Fragen gestellt.
So erfährt man, was die Menschen brauchen.
Alle Eltern haben Kinder mit Behinderungen.
Das ist die erste Befragung dieser Art in ganz Deutschland.
Die Ergebnisse sind sehr deutlich.
82 Prozent der Eltern wollen keine Trennung.
Trennung bedeutet: Kinder mit Behinderung lernen getrennt von anderen Kindern.
Das nennt man Ausgrenzung.
Ausgrenzung bedeutet: Jemand darf nicht mit dabei sein.
60 Prozent der Kinder mit Förder-Bedarf besuchen trotzdem eine Förder-Schule.
Förder-Bedarf bedeutet: Ein Kind braucht besondere Hilfe beim Lernen.
Diese Hilfe nennt man Förderung.
Deutschland hat eine der höchsten Ausgrenzungs-Quoten in Europa.
Die Ausgrenzungs-Quote zeigt: Von 100 Kindern werden so viele Kinder getrennt beschult.
Eine hohe Zahl bedeutet: Sehr viele Kinder werden ausgeschlossen.
69 Prozent der Eltern von Förder-Schul-Kindern sagen:
Wir würden unser Kind lieber zur Regel-Schule schicken.
Aber die Bedingungen dort sind nicht gut genug.
Deshalb haben Eltern keine wirkliche Wahl.
Das zeigt die Studie sehr deutlich.
Britta Schlegel leitet die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Die Monitoring-Stelle bedeutet: Eine Stelle passt auf etwas auf.
Sie schaut, ob Regeln eingehalten werden.
Die Monitoring-Stelle arbeitet unabhängig von der Regierung.
Britta Schlegel sagt: Eltern wollen inklusive Schulen.
Der Staat muss die UN-Behinderten-Rechts-Konvention erfüllen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle anderen.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.
Alle Bundes-Länder müssen gute inklusive Schulen aufbauen.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundes-Ländern.
In Bremen gehen nur 9 Prozent der Kinder mit Behinderung auf eine Förder-Schule.
In Bayern sind es 66 Prozent.
Das ist ein sehr großer Unterschied.
Viele Kinder kommen auf Förder-Schulen.
Sie können nicht auf die Regel-Schule gehen.
Das liegt nicht daran, dass die Kinder das so wollen.
Es liegt daran, dass die Regel-Schulen nicht gut genug sind.
Britta Schlegel sagt weiter:
Die Bundes-Länder bezahlen 2 Schul-Systeme gleichzeitig.
Das Schul-System ist die Art, wie Schulen in einem Land geregelt sind.
Es legt fest, welche Schulen es gibt und wie sie arbeiten.
Das kostet sehr viel Geld.
Dieses Geld fehlt an den Regel-Schulen.
Weniger Förder-Schulen würden Geld sparen.
Dieses Geld kann in bessere inklusive Schulen fließen.
Bessere Schulen helfen allen Kindern.
Zum Beispiel durch kleinere Klassen.
Oder durch mehr Lehr-Personal.
Lehr-Personal sind alle Menschen, die in einer Schule unterrichten.
Das sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer.
Oder durch barrierefreie Räume.
Barrierefrei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Davon profitieren alle Kinder.
Viele Landes-Regierungen ändern nichts.
Die Landes-Regierung regiert ein Bundes-Land.
Dort arbeiten Minister und Ministerinnen.
Sie denken: Eltern wollen Förder-Schulen.
Aber die Studie zeigt etwas anderes.
Eltern wählen Förder-Schulen, weil Regel-Schulen nicht gut genug sind.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Susann Kroworsch hat die Studie mitgeschrieben.
Sie sagt: Das Eltern-Wahl-Recht ist ein Schein-Wahl-Recht.
Schein-Wahl-Recht bedeutet: Es sieht aus wie eine freie Wahl.
Aber in Wirklichkeit gibt es keine echte Wahl.
Eine Förder-Schule ist oft gut ausgestattet.
Eine Regel-Schule ist oft schlecht ausgestattet.
Das ist keine echte Wahl.
Eltern haben keine wirkliche Entscheidungs-Freiheit.
Entscheidungs-Freiheit bedeutet: Man darf selbst wählen, was man tun möchte.
Niemand zwingt einen dazu.
Die Beratung von Eltern ist oft einseitig.
Einseitig bedeutet: Nur eine Möglichkeit wird gut erklärt.
41 Prozent der Eltern bekommen eine Empfehlung für die Förder-Schule.
Eine Empfehlung ist ein Vorschlag.
Der Vorschlag soll anderen Menschen helfen.
Nur 24 Prozent bekommen eine Empfehlung für die allgemeine Schule.
Das ist ein großes Ungleichgewicht.
Ungleichgewicht bedeutet hier: Viel mehr Eltern bekommen den Rat, zur Förder-Schule zu gehen.
Viel weniger Eltern bekommen den Rat, zur allgemeinen Schule zu gehen.
Das ist nicht fair.
Viele Eltern wissen nicht, dass es auch andere Möglichkeiten gibt.
Die Förder-Schule hat oft große Nachteile.
73 Prozent der Schülerinnen und Schüler verlassen sie ohne Abschluss.
Ein Abschluss ist das offizielle Ende der Schul-Zeit.
Mit einem Abschluss kann man leichter Arbeit finden.
Ohne Abschluss ist es schwerer, einen Arbeits-Platz zu finden.
Viele arbeiten danach in Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung.
Werk-Stätten sind Orte, wo Menschen mit Behinderung arbeiten.
Sie sind oft von anderen Menschen getrennt.
Dort haben sie weniger Chancen auf dem normalen Arbeits-Markt.
Der Arbeits-Markt bedeutet: Alle Stellen, wo normale Firmen Arbeit anbieten.
Also nicht in einer Werk-Statt für Menschen mit Behinderung.
Studien zeigen: Kinder mit Förder-Bedarf lernen an Regel-Schulen mehr.
Wenn Eltern gut beraten werden, wählen sie öfter die Regel-Schule.
Kinder mit Behinderung werden viel öfter aus Regel-Schulen ausgeschlossen.
Von 5 Kindern mit Behinderung an Regel-Schulen werden 4 ausgeschlossen.
Das passiert viel öfter als gedacht.
Das zeigt: Das System muss sich dringend verändern.
Susann Kroworsch sagt:
Viele Schulen in Deutschland zeigen, dass gemeinsames Lernen möglich ist.
In Italien und in Skandinavien lernen alle Kinder schon lange gemeinsam.
Skandinavien ist ein Teil von Europa.
Dazu gehören die Länder Norwegen, Schweden und Dänemark.
Das funktioniert dort sehr gut.
Inklusive Bildung nutzt allen Kindern.
Das gilt für Kinder mit Förder-Bedarf.
Und für Kinder ohne Förder-Bedarf.
Hier findest du die Studie:

Foto: Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
München (kobinet) "Wunsch- und Wahlrecht beim Thema Schule? Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat Eltern dazu befragt und die Ergebnisse ausgewertet: Die Resultate sind leider mehr als ernüchternd. Eine deutliche Mehrheit der Eltern möchte für ihr Kind die Regelschule, sieht aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu oft keine Chance. Die Folge: Viele Familien entscheiden sich aus Mangel an anderen Optionen für eine Förderschule. Ein echtes Wahlrecht sieht für mich anders aus. Erschwerend kommt hinzu: Die Beratung ist häufig leider nicht so ausgewogen, wie sie sein sollte. Die Studie zeigt für mich: Zwischen dem, was Eltern für ihr Kind möchten, und dem, was unser Schulsystem zulässt, herrscht leider oft eine tiefe Diskrepanz!" So fällt die Einschätzung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, nach der Veröffentlichung der neuen Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30. Juni 2026 aus.
Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen eine getrennte Beschulung ab. 69 Prozent der Eltern mit Kindern auf Förderschulen würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn die Bedingungen dort besser wären. Das zeigt die neue Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals wurden bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen befragt, heißt es in der Presseinformation des Deutschen Institut für Menschenrechte.
Und weiter heißt es dort: „Die Ergebnisse der Elternbefragung sind ein klarer Handlungsauftrag an die Politik: Eltern wollen inklusive Schulen. Es ist die Aufgabe des Staates, seine menschenrechtliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen. Es braucht den politischen Willen in allen Bundesländern, ein gutes, inklusives Schulsystem zu schaffen und Förderschulen abzubauen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auffällig sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands: In Bremen besuchen nur neun Prozent der Kinder mit Behinderungen eine Förderschule, in Bayern sind es 66 Prozent. Förderschulen dienen derzeit als Auffangbecken für Kinder, die aufgrund der strukturellen Defizite an allgemeinen Schulen dort nicht ausreichend gefördert werden. So bleiben segregierende Strukturen bestehen und allgemeine Schulen kommen ihrer Verpflichtung zur Inklusion nicht nach. „Angesichts knapper öffentlicher Mittel sollten die Bundesländer nicht länger zwei parallele Schulsysteme finanzieren“, so Schlegel weiter. Die durch einen Abbau von Förderschulen freiwerdenden Mittel sind dringend für die Verbesserung der inklusiven Bildung an Regelschulen nötig. Dies kommt allen Kindern zugute, beispielsweise durch kleinere Klassen, mehr Personal, multiprofessionelle Teams, individuellerem Unterricht und barrierefreien Räumen.
Viele Landesregierungen gehen nötige Veränderungen nicht an, weil sie glauben, Eltern bevorzugten Förderschulen. Die Studie zeigt nun aber: Die meisten Eltern wählen Förderschulen, weil die Inklusion an allgemeinen Schulen unzureichend umgesetzt wird. „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“, sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts und Co-Autorin der Studie.
Ein weiterer Befund: Die Beratungsgespräche sind vielfach einseitig
41 Prozent der Eltern erhalten eine Empfehlung für die Förderschule, nur 24 Prozent für eine allgemeine Schule. Wenig beachtet wird dabei, dass der Besuch einer Förderschule oft der Beginn einer lebenslangen Exklusion ist. Rund 73 Prozent der Schüler*innen verlassen Förderschulen ohne Abschluss. Viele wechseln anschließend in gesonderte Ausbildungswege, die begrenzte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten. Häufig bleibt ihnen nur eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. An allgemeinen Schulen lernen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachweislich mehr. Werden inklusive Optionen in der Beratung aufgezeigt, entscheiden sich Eltern deutlich häufiger für eine allgemeine Schule. Auch die Untersuchung der Schulwechsel zeigt, dass Kinder mit Behinderungen viermal häufiger aus dem Regelschulsystem herausgedrängt als dort aufgenommen werden.
„Dass gemeinsames Lernen möglich ist und gute inklusive Bildung allen Kindern – ob mit Förderbedarf oder ohne – zugutekommt, beweisen viele Schulen hierzulande eindrucksvoll. Auch der Blick ins Ausland, etwa nach Italien oder Skandinavien, zeigt, wie es besser geht: Dort lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schon seit Jahren erfolgreich inklusiv im allgemeinen Schulsystem“, so Kroworsch.
Link zur Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Er

Foto: Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
München (kobinet) "Wunsch- und Wahlrecht beim Thema Schule? Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat Eltern dazu befragt und die Ergebnisse ausgewertet: Die Resultate sind leider mehr als ernüchternd. Eine deutliche Mehrheit der Eltern möchte für ihr Kind die Regelschule, sieht aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu oft keine Chance. Die Folge: Viele Familien entscheiden sich aus Mangel an anderen Optionen für eine Förderschule. Ein echtes Wahlrecht sieht für mich anders aus. Erschwerend kommt hinzu: Die Beratung ist häufig leider nicht so ausgewogen, wie sie sein sollte. Die Studie zeigt für mich: Zwischen dem, was Eltern für ihr Kind möchten, und dem, was unser Schulsystem zulässt, herrscht leider oft eine tiefe Diskrepanz!" So fällt die Einschätzung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, nach der Veröffentlichung der neuen Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30. Juni 2026 aus.
Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen eine getrennte Beschulung ab. 69 Prozent der Eltern mit Kindern auf Förderschulen würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn die Bedingungen dort besser wären. Das zeigt die neue Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals wurden bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen befragt, heißt es in der Presseinformation des Deutschen Institut für Menschenrechte.
Und weiter heißt es dort: „Die Ergebnisse der Elternbefragung sind ein klarer Handlungsauftrag an die Politik: Eltern wollen inklusive Schulen. Es ist die Aufgabe des Staates, seine menschenrechtliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen. Es braucht den politischen Willen in allen Bundesländern, ein gutes, inklusives Schulsystem zu schaffen und Förderschulen abzubauen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auffällig sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands: In Bremen besuchen nur neun Prozent der Kinder mit Behinderungen eine Förderschule, in Bayern sind es 66 Prozent. Förderschulen dienen derzeit als Auffangbecken für Kinder, die aufgrund der strukturellen Defizite an allgemeinen Schulen dort nicht ausreichend gefördert werden. So bleiben segregierende Strukturen bestehen und allgemeine Schulen kommen ihrer Verpflichtung zur Inklusion nicht nach. „Angesichts knapper öffentlicher Mittel sollten die Bundesländer nicht länger zwei parallele Schulsysteme finanzieren“, so Schlegel weiter. Die durch einen Abbau von Förderschulen freiwerdenden Mittel sind dringend für die Verbesserung der inklusiven Bildung an Regelschulen nötig. Dies kommt allen Kindern zugute, beispielsweise durch kleinere Klassen, mehr Personal, multiprofessionelle Teams, individuellerem Unterricht und barrierefreien Räumen.
Viele Landesregierungen gehen nötige Veränderungen nicht an, weil sie glauben, Eltern bevorzugten Förderschulen. Die Studie zeigt nun aber: Die meisten Eltern wählen Förderschulen, weil die Inklusion an allgemeinen Schulen unzureichend umgesetzt wird. „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“, sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts und Co-Autorin der Studie.
Ein weiterer Befund: Die Beratungsgespräche sind vielfach einseitig
41 Prozent der Eltern erhalten eine Empfehlung für die Förderschule, nur 24 Prozent für eine allgemeine Schule. Wenig beachtet wird dabei, dass der Besuch einer Förderschule oft der Beginn einer lebenslangen Exklusion ist. Rund 73 Prozent der Schüler*innen verlassen Förderschulen ohne Abschluss. Viele wechseln anschließend in gesonderte Ausbildungswege, die begrenzte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten. Häufig bleibt ihnen nur eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. An allgemeinen Schulen lernen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachweislich mehr. Werden inklusive Optionen in der Beratung aufgezeigt, entscheiden sich Eltern deutlich häufiger für eine allgemeine Schule. Auch die Untersuchung der Schulwechsel zeigt, dass Kinder mit Behinderungen viermal häufiger aus dem Regelschulsystem herausgedrängt als dort aufgenommen werden.
„Dass gemeinsames Lernen möglich ist und gute inklusive Bildung allen Kindern – ob mit Förderbedarf oder ohne – zugutekommt, beweisen viele Schulen hierzulande eindrucksvoll. Auch der Blick ins Ausland, etwa nach Italien oder Skandinavien, zeigt, wie es besser geht: Dort lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schon seit Jahren erfolgreich inklusiv im allgemeinen Schulsystem“, so Kroworsch.
Link zur Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Er





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