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Studie zur inklusiven Bildung: Eine echte Wahlfreiheit sieht für mich anders aus

Holger Kiesel im Rollstuhl sitzend
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Foto: Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung

München (kobinet) "Wunsch- und Wahlrecht beim Thema Schule? Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat Eltern dazu befragt und die Ergebnisse ausgewertet: Die Resultate sind leider mehr als ernüchternd. Eine deutliche Mehrheit der Eltern möchte für ihr Kind die Regelschule, sieht aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu oft keine Chance. Die Folge: Viele Familien entscheiden sich aus Mangel an anderen Optionen für eine Förderschule. Ein echtes Wahlrecht sieht für mich anders aus. Erschwerend kommt hinzu: Die Beratung ist häufig leider nicht so ausgewogen, wie sie sein sollte. Die Studie zeigt für mich: Zwischen dem, was Eltern für ihr Kind möchten, und dem, was unser Schulsystem zulässt, herrscht leider oft eine tiefe Diskrepanz!" So fällt die Einschätzung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, nach der Veröffentlichung der neuen Studie "Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30. Juni 2026 aus.

Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen eine getrennte Beschulung ab. 69 Prozent der Eltern mit Kindern auf Förderschulen würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn die Bedingungen dort besser wären. Das zeigt die neue Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals wurden bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen befragt, heißt es in der Presseinformation des Deutschen Institut für Menschenrechte.

Und weiter heißt es dort: „Die Ergebnisse der Elternbefragung sind ein klarer Hand­lungsauftrag an die Politik: Eltern wollen inklusive Schulen. Es ist die Aufgabe des Staates, seine menschenrechtliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen. Es braucht den politischen Willen in allen Bundesländern, ein gutes, inklusives Schulsystem zu schaffen und Förderschulen abzubauen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auffällig sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands: In Bremen besuchen nur neun Prozent der Kinder mit Behinderungen eine Förderschule, in Bayern sind es 66 Prozent. Förderschulen dienen derzeit als Auffangbecken für Kinder, die aufgrund der strukturellen Defizite an allgemeinen Schulen dort nicht ausreichend gefördert werden. So bleiben segregierende Strukturen bestehen und allgemeine Schulen kommen ihrer Verpflichtung zur Inklusion nicht nach. „Angesichts knapper öffentlicher Mittel sollten die Bundesländer nicht länger zwei parallele Schulsysteme finanzieren“, so Schlegel weiter. Die durch einen Abbau von Förderschulen freiwerdenden Mittel sind dringend für die Verbesserung der inklusiven Bildung an Regelschulen nötig. Dies kommt allen Kindern zugute, beispielsweise durch kleinere Klassen, mehr Personal, multiprofessionelle Teams, individuellerem Unterricht und barrierefreien Räumen.

Viele Landesregierungen gehen nötige Veränderungen nicht an, weil sie glauben, Eltern bevorzugten Förderschulen. Die Studie zeigt nun aber: Die meisten Eltern wählen Förderschulen, weil die Inklusion an allgemeinen Schulen unzureichend umgesetzt wird. „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“, sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts und Co-Autorin der Studie.

Ein weiterer Befund: Die Beratungsgespräche sind vielfach einseitig

41 Prozent der Eltern erhalten eine Empfehlung für die Förderschule, nur 24 Prozent für eine allgemeine Schule. Wenig beachtet wird dabei, dass der Besuch einer Förderschule oft der Beginn einer lebenslangen Exklusion ist. Rund 73 Prozent der Schüler*innen verlassen Förderschulen ohne Abschluss. Viele wechseln anschließend in gesonderte Ausbildungswege, die begrenzte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten. Häufig bleibt ihnen nur eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. An allgemeinen Schulen lernen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachweislich mehr. Werden inklusive Optionen in der Beratung aufgezeigt, entscheiden sich Eltern deutlich häufiger für eine allgemeine Schule. Auch die Untersuchung der Schulwechsel zeigt, dass Kinder mit Behinderungen viermal häufiger aus dem Regelschulsystem herausgedrängt als dort aufgenommen werden.

„Dass gemeinsames Lernen möglich ist und gute inklusive Bildung allen Kindern – ob mit Förderbedarf oder ohne – zugutekommt, beweisen viele Schulen hierzulande eindrucksvoll. Auch der Blick ins Ausland, etwa nach Italien oder Skandinavien, zeigt, wie es besser geht: Dort lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schon seit Jahren erfolgreich inklusiv im allgemeinen Schulsystem“, so Kroworsch.

Link zur Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Er

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