HANNOVER (kobinet)
Menschen mit Behinderungen haben Rechte.
Diese Rechte stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz vom Bundes-Land Niedersachsen.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: NBGG.
Jetzt gibt es das Gesetz auch in Leichter Sprache.
So können alle Menschen das Gesetz besser verstehen.
Das Sozial-Ministerium hat ein Heft gemacht.
Das Sozial-Ministerium ist ein Amt vom Land.
Es kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Das Heft hat 30 Seiten.
In dem Heft steht das Wichtigste aus dem Gesetz.
Das Heft ist in Leichter Sprache geschrieben.
Das NBGG gilt für alle öffentlichen Stellen in Niedersachsen.
Öffentliche Stellen sind Ämter und Behörden.
Sie arbeiten für den Staat und für alle Menschen.
Niedersachsen ist ein Bundes-Land von Deutschland.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Ministerien.
Oder die Stadt-Verwaltungen.
Das Gesetz regelt verschiedene Dinge:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das steht im Gesetz.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Kommunikation ohne Barrieren.
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Zum Beispiel durch Sprechen.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg.
Das bedeutet: Sie können Infos in einer Form bekommen.
Die Form können sie verstehen.
Internet-Seiten und Apps müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Dann können alle Menschen sie nutzen.
Menschen mit Behinderungen können ihre Interessen vertreten lassen.
Interessen vertreten bedeutet: Du sagst anderen Menschen: Das ist mir wichtig.
Du setzt dich dafür ein.
Das geht in der Stadt oder im ganzen Bundes-Land.
Das Heft in Leichter Sprache kann man jetzt herunter-laden.
Man findet es auf der Internet-Seite vom Ministerium.
Die Internet-Seite ist vom Niedersächsischen Ministerium.
Das Ministerium ist zuständig für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Hier ist der Link zum Download.
Bald kann man das Heft auch bestellen.
Das gedruckte Heft kostet nichts.

Foto: omp
HANNOVER (kobinet) Damit insbesondere Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser verstehen können, steht das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ab sofort auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Dazu hat das Sozialministerium eine 30-seitige Broschüre veröffentlicht, welche die wesentlichen Inhalte des Gesetzes leicht verständlich erklärt. Das NBGG gilt für alle öffentlichen Stellen in Niedersachsen wie Ministerien oder Kommunen und regelt unter anderem das Benachteiligungsverbot, das Recht auf barrierefreie Kommunikation, die digitale Barrierefreiheit von Webseiten und Apps sowie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler und auf Landesebene. Die Fassung des NBGG in Leichter Sprache steht ab sofort auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Download zur Verfügung und kann bald auch als gedruckte Publikation kostenfrei bestellt werden.

Foto: omp
HANNOVER (kobinet) Damit insbesondere Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser verstehen können, steht das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ab sofort auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Dazu hat das Sozialministerium eine 30-seitige Broschüre veröffentlicht, welche die wesentlichen Inhalte des Gesetzes leicht verständlich erklärt. Das NBGG gilt für alle öffentlichen Stellen in Niedersachsen wie Ministerien oder Kommunen und regelt unter anderem das Benachteiligungsverbot, das Recht auf barrierefreie Kommunikation, die digitale Barrierefreiheit von Webseiten und Apps sowie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler und auf Landesebene. Die Fassung des NBGG in Leichter Sprache steht ab sofort auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Download zur Verfügung und kann bald auch als gedruckte Publikation kostenfrei bestellt werden.




