Berlin (kobinet)
Der Bundes-Gerichts-Hof hat am 29. Januar 2026 entschieden:
Der Bundes-Gerichts-Hof ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Menschen müssen geschützt werden.
Es geht um Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das gilt auch bei der Wohnungs-Suche.
Eine Frau hat vor Gericht geklagt.
Ein Immobilien-Makler hat sie diskriminiert.
Ein Immobilien-Makler hilft beim Verkauf von Wohnungen.
Der Grund war: Die Frau hat eine andere Haut-Farbe.
Der Bundes-Gerichts-Hof sagt: Das ist verboten.
Makler müssen sich an das Gesetz halten.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Die Abkürzung ist: AGG.
Eva Maria Andrades arbeitet beim Antidiskriminierungs-Verband Deutschland.
Das ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Menschen bei Diskriminierung.
Sie sagt: Das Urteil ist sehr wichtig.
Es hilft Menschen, die diskriminiert werden.
Die Klägerin musste lange kämpfen.
Sie ist vor mehrere Gerichte gegangen.
Das war sehr mutig.
Jetzt hilft das Urteil auch anderen Menschen.
Viele Menschen werden bei der Wohnungs-Suche diskriminiert.
Das zeigen Zahlen von Beratungs-Stellen.
Beratungs-Stellen sind Orte.
Dort bekommen Menschen Hilfe.
Etwa 9 von 100 Fällen betreffen die Wohnungs-Suche.
Das Problem ist bekannt.
Es gibt viele Studien dazu.
Viele Betroffene gehen nicht vor Gericht.
Der Grund: Es dauert lange.
Es ist anstrengend.
Es kostet viel Geld.
Viele Menschen haben keine Hilfe.
Der Antidiskriminierungs-Verband sagt:
Es braucht mehr Hilfe für Betroffene.
Verbände sollen klagen können.
Dann müssen Betroffene nicht alles alleine machen.
Es braucht mehr Beratungs-Stellen in Deutschland.
Diese Stellen brauchen mehr Geld.
Das AGG hat noch Probleme.
Es schützt nicht alle Menschen gleich gut.
Eva Maria Andrades sagt:
Das Gesetz muss verbessert werden.
Viele Organisationen fordern eine Reform.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Etwas wird verbessert.
Sie haben sich zusammen-geschlossen.
Der Name ist: AGG Reform Jetzt!
Sie haben gemeinsame Forderungen aufgeschrieben.
Es braucht noch mehr Maßnahmen.
Zum Beispiel:
Makler sollen geschult werden.
Wohnungs-Firmen sollen klare Regeln haben.
Es soll mehr Kontrolle geben.
Bei Verstößen soll es Strafen geben.
Besonders Menschen mit Behinderung haben Probleme.
Viele Wohnungen sind nicht barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Menschen mit Behinderung werden oft diskriminiert.
Die LIGA Selbstvertretung fordert:
Die Bundes-Regierung muss das AGG reformieren.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik.
Sie muss Menschen schützen.
Sie darf Diskriminierung nicht erlauben.

Foto: NW3, Michael Möller
Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Januar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für Menschen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, ebenso wie für Antidiskriminierungsberatungsstellen. "Das Urteil stärkt die rechtliche Position Betroffener, schafft dringend benötigte Klarheit und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", erklärt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Besonders zu würdigen sei der Mut und der lange Atem der Klägerin, die den Rechtsweg bis zur höchsten Instanz beschritten hat. Ohne ihre Beharrlichkeit wäre diese richtungsweisende Klarstellung nicht möglich gewesen. Sie hat nicht nur für sich selbst, sondern für viele andere Betroffene Gerechtigkeit erstritten. Dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt weit verbreitet ist, belegen sowohl die Beratungszahlen als auch die Forschung. Laut Lagebild Antidiskriminierung 2024 des advd entfallen 9,3 Prozent der dokumentierten Fälle auf diesen Bereich – ein Befund, der durch zahlreiche Studien zur Wohnungssuche seit Jahren bestätigt wird. Zudem muss man wissen, dass viele Betroffene den Rechtsweg nicht gehen – oder nicht gehen können, heißt es in der Presseinformation des advd „Gerichtsverfahren sind langwierig, belastend und mit rechtlichen wie finanziellen Risiken verbunden“, so Eva Maria Andrades. „Viele Menschen scheuen diesen Schritt oder haben keinen Zugang zu qualifizierter Beratung. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene nicht allein gelassen werden.“
Aber individueller Rechtsschutz allein reicht nach Ansicht des advd nicht aus, um struktureller Diskriminierung wirksam zu begegnen. Es braucht insbesondere die Einführung von Verbandsklagerechten und Prozessstandschaft, damit Organisationen Diskriminierung gerichtlich verfolgen können, ohne dass Betroffene selbst das gesamte Risiko tragen müssen. Zugleich fehlen in vielen Regionen Deutschlands spezialisierte, unabhängige Beratungsangebote vollständig oder sie sind chronisch unterfinanziert. Dabei sind sie eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Betroffene ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können. Trotz der positiven Signalwirkung des Urteils besteht also weiterhin dringender Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. „Das AGG hat nach wie vor erhebliche Schutzlücken und eine eklatante Schwäche bei der Rechtsdurchsetzung“, so Andrades.
Das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“, in dem der advd mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Beratungsstellen zusammengeschlossen ist, fordert eine umfassende Reform und hat dafür zentrale gemeinsame Forderungen formuliert. Darüber hinaus braucht es weitere Maßnahmen, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wirksam zu bekämpfen. Dazu zählen unter anderem verbindliche Antidiskriminierungsstandards für Makler*innen und Wohnungsunternehmen, mehr Transparenz bei Auswahlverfahren, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie präventive Maßnahmen und Schulungen für alle Akteur*innen des Wohnungsmarkts. „Nur mit einem Zusammenspiel aus rechtlicher Durchsetzung, Prävention und strukturellen Reformen kann Diskriminierung nachhaltig begegnet werden“, so Andrades. Der advd fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform des AGG endlich umzusetzen, Antidiskriminierungsberatung flächendeckend auszubauen und den Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entschieden zu stärken.
Angesichts der massiven Benachteiligungen, die behinderte Menschen auf dem Wohnungsmarkt nicht zuletzt wegen fehlender Barrierefreiheit oder Diskriminierungen hinnehmen müssen, fordern die LIGA Selbstvertretung und das NETZWERK ARTIKEL 3 angesichts der höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Bundesregierung endlich einen wirksamen Entwurf für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorlegt. Es sei höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung endlich hinter die Diskriminierten stellt, anstatt die Diskriminierer weiterhin vor Sanktionen für ihr diskriminierendes Handeln zu schützen.
Link zur Presseinformation des advd
Link zum Beitrag der kobinet-nachrichten vom 29. Januar 2026 zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Foto: NW3, Michael Möller
Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Januar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für Menschen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, ebenso wie für Antidiskriminierungsberatungsstellen. "Das Urteil stärkt die rechtliche Position Betroffener, schafft dringend benötigte Klarheit und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", erklärt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Besonders zu würdigen sei der Mut und der lange Atem der Klägerin, die den Rechtsweg bis zur höchsten Instanz beschritten hat. Ohne ihre Beharrlichkeit wäre diese richtungsweisende Klarstellung nicht möglich gewesen. Sie hat nicht nur für sich selbst, sondern für viele andere Betroffene Gerechtigkeit erstritten. Dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt weit verbreitet ist, belegen sowohl die Beratungszahlen als auch die Forschung. Laut Lagebild Antidiskriminierung 2024 des advd entfallen 9,3 Prozent der dokumentierten Fälle auf diesen Bereich – ein Befund, der durch zahlreiche Studien zur Wohnungssuche seit Jahren bestätigt wird. Zudem muss man wissen, dass viele Betroffene den Rechtsweg nicht gehen – oder nicht gehen können, heißt es in der Presseinformation des advd „Gerichtsverfahren sind langwierig, belastend und mit rechtlichen wie finanziellen Risiken verbunden“, so Eva Maria Andrades. „Viele Menschen scheuen diesen Schritt oder haben keinen Zugang zu qualifizierter Beratung. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene nicht allein gelassen werden.“
Aber individueller Rechtsschutz allein reicht nach Ansicht des advd nicht aus, um struktureller Diskriminierung wirksam zu begegnen. Es braucht insbesondere die Einführung von Verbandsklagerechten und Prozessstandschaft, damit Organisationen Diskriminierung gerichtlich verfolgen können, ohne dass Betroffene selbst das gesamte Risiko tragen müssen. Zugleich fehlen in vielen Regionen Deutschlands spezialisierte, unabhängige Beratungsangebote vollständig oder sie sind chronisch unterfinanziert. Dabei sind sie eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Betroffene ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können. Trotz der positiven Signalwirkung des Urteils besteht also weiterhin dringender Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. „Das AGG hat nach wie vor erhebliche Schutzlücken und eine eklatante Schwäche bei der Rechtsdurchsetzung“, so Andrades.
Das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“, in dem der advd mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Beratungsstellen zusammengeschlossen ist, fordert eine umfassende Reform und hat dafür zentrale gemeinsame Forderungen formuliert. Darüber hinaus braucht es weitere Maßnahmen, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wirksam zu bekämpfen. Dazu zählen unter anderem verbindliche Antidiskriminierungsstandards für Makler*innen und Wohnungsunternehmen, mehr Transparenz bei Auswahlverfahren, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie präventive Maßnahmen und Schulungen für alle Akteur*innen des Wohnungsmarkts. „Nur mit einem Zusammenspiel aus rechtlicher Durchsetzung, Prävention und strukturellen Reformen kann Diskriminierung nachhaltig begegnet werden“, so Andrades. Der advd fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform des AGG endlich umzusetzen, Antidiskriminierungsberatung flächendeckend auszubauen und den Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entschieden zu stärken.
Angesichts der massiven Benachteiligungen, die behinderte Menschen auf dem Wohnungsmarkt nicht zuletzt wegen fehlender Barrierefreiheit oder Diskriminierungen hinnehmen müssen, fordern die LIGA Selbstvertretung und das NETZWERK ARTIKEL 3 angesichts der höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Bundesregierung endlich einen wirksamen Entwurf für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorlegt. Es sei höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung endlich hinter die Diskriminierten stellt, anstatt die Diskriminierer weiterhin vor Sanktionen für ihr diskriminierendes Handeln zu schützen.
Link zur Presseinformation des advd
Link zum Beitrag der kobinet-nachrichten vom 29. Januar 2026 zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs




