Berlin (kobinet)
Der BeB ist eine Organisation.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Der BeB setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Der BeB findet: Die Verwaltung soll einfacher werden.
Die Verwaltung regelt wichtige Dinge.
Zum Beispiel in einer Stadt.
Der BeB findet auch: Mehr Dinge sollen digital werden.
Digital bedeutet: Mit dem Computer arbeiten.
Man spart dann Papier.
Aber der BeB warnt auch.
Manche Änderungen können schlecht sein.
Schlecht für Menschen mit Behinderung.
Und schlecht für die Menschen, die ihnen helfen.
Eine Kommission macht Vor-Schläge.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen arbeiten an einem wichtigen Thema.
Die Kommission will Geld sparen.
Ein Vor-Schlag ist: Mitarbeiter bekommen weniger Gehalt.
Ein anderer Vor-Schlag ist: Es gibt nur noch digitale Anträge.
Anträge sind Formulare.
Damit bitten Sie um etwas.
Dr.
Christian Geyer arbeitet beim BeB.
Er sagt: Das ist nicht fair.
Die Mitarbeiter bekommen jetzt schon wenig Geld.
Sie helfen Menschen mit Behinderung jeden Tag.
Sie verdienen gute Bezahlung.
Dr.
Geyer sagt: Es gibt bessere Lösungen.
Zum Beispiel: Weniger Papier-Arbeit.
Weniger Formulare aus-füllen.
Das spart auch Geld.
Und die Mitarbeiter bekommen ihr Gehalt.
Der BeB hat Vor-Schläge gemacht.
Die Vor-Schläge stehen hier: Vor-Schläge für weniger Papier-Arbeit.
Der BeB findet digitale Angebote gut.
Aber: Digitale Angebote müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können die Angebote nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Auch Menschen mit psychischer Erkrankung.
Eine psychische Erkrankung ist eine Krankheit.
Die Gedanken und Gefühle funktionieren anders.
Viele digitale Angebote sind heute nicht barriere-frei.
Zum Beispiel: Nicht alle können Computer bedienen.
Manche Menschen brauchen Hilfe dabei.
Diese Hilfe muss es geben.
Dr.
Geyer sagt: Ein guter Sozial-Staat ist für alle da.
Der Sozial-Staat hilft Menschen.
Menschen, die Hilfe brauchen.
Digitale Angebote können gut sein.
Aber es muss auch andere Wege geben.
Jeder muss Hilfe bekommen können.
Menschen mit Behinderung haben oft Probleme.
Zum Beispiel: Sie bekommen nicht die Hilfe, die sie brauchen.
Oder: Andere Menschen behandeln sie nicht gut.
Das darf nicht schlimmer werden.
Hier gibt es mehr Informationen: Bericht der Kommission.

Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
Berlin (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt alle Schritte in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung. Allerdings warnt der BeB eindringlich davor, dass Reformen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und ihrem Betreuungspersonal führen können. Die Sozialstaatskommission empfiehlt zeitnahe Kostensenkungen, wobei unter anderem Änderungen beim Tarif- und Vertragsrecht in Betracht kommen. Außerdem soll nur noch ein digitaler Zugang zu Sozialleistungen möglich sein, heißt es in einer Presseinformation des BeB.
Dr. Christian Geyer, stellvertretender Vorsitzender des BeB betonte: „Das nun tariflich oder kirchenrechtlich vereinbarte Gehälter zur Disposition stehen sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitskräfte in der Eingliederungshilfe und alle von ihnen begleitete Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Bei allem Verständnis für den Kostendruck, muss ein differenzierter Blick stattfinden, Vorschläge gemacht werden, die rechtlich haltbar sind, und vor allem die Bürokratie in der Eingliederungshilfe abgebaut werden.“
Tarifverträge und kirchenrechtliche Entgelterhöhungen werden im Sozialrecht anerkannt. Dies ist durch obergerichtliche Rechtsprechung gesichert. Statt unrealistische Vorschläge zu machen, die Menschen mit Behinderung und die Arbeitskräfte verunsichern, sollte nach Ansicht des BeB die Entbürokratisierung angegangen werden. Dadurch würden alle im System, auch die Kommunen, entlastet. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch, der BeB hat im Rahmen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung konkrete Maßnahmen aufgezeigt.
Der BeB begrüßt grundsätzlich, dass geplant ist, die Verwaltung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Sofern ein ausschließlich digitaler Zugang zu Sozialleistungen eingeführt werden soll, gibt er zu bedenken, dass dieser zwingend barrierefrei sein muss. Auch muss durch entsprechende Leistungen sichergestellt sein, dass alle Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Zugang zu digitalen Dienstleistungen und eine entsprechende Unterstützung durch Assistenzkräfte haben. Dies sei bisher nicht der Fall, wodurch Menschen mit Behinderung durch einen ausschließlich digitalen Zugang strukturell benachteiligt würden. „Ein moderner Sozialstaat muss für alle bürokratiearm erreichbar bleiben. Digitale Angebote können unterstützen, der barrierefreie Zugang muss aber für alle möglich sein. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch, die ohne Belastung der Menschen mit Behinderung zu einer deutlichen Entlastung führen würden“, betonte Dr. Geyer.
Bereits heute seien Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankung häufig mit Zugangsbarrieren, Versorgungsbrüchen und anhaltender Stigmatisierung konfrontiert. Ein Abbau verlässlicher Unterstützungsstrukturen würde ihre gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken und bestehende Ungleichheiten verschärfen.
Link zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
Berlin (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt alle Schritte in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung. Allerdings warnt der BeB eindringlich davor, dass Reformen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und ihrem Betreuungspersonal führen können. Die Sozialstaatskommission empfiehlt zeitnahe Kostensenkungen, wobei unter anderem Änderungen beim Tarif- und Vertragsrecht in Betracht kommen. Außerdem soll nur noch ein digitaler Zugang zu Sozialleistungen möglich sein, heißt es in einer Presseinformation des BeB.
Dr. Christian Geyer, stellvertretender Vorsitzender des BeB betonte: „Das nun tariflich oder kirchenrechtlich vereinbarte Gehälter zur Disposition stehen sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitskräfte in der Eingliederungshilfe und alle von ihnen begleitete Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Bei allem Verständnis für den Kostendruck, muss ein differenzierter Blick stattfinden, Vorschläge gemacht werden, die rechtlich haltbar sind, und vor allem die Bürokratie in der Eingliederungshilfe abgebaut werden.“
Tarifverträge und kirchenrechtliche Entgelterhöhungen werden im Sozialrecht anerkannt. Dies ist durch obergerichtliche Rechtsprechung gesichert. Statt unrealistische Vorschläge zu machen, die Menschen mit Behinderung und die Arbeitskräfte verunsichern, sollte nach Ansicht des BeB die Entbürokratisierung angegangen werden. Dadurch würden alle im System, auch die Kommunen, entlastet. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch, der BeB hat im Rahmen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung konkrete Maßnahmen aufgezeigt.
Der BeB begrüßt grundsätzlich, dass geplant ist, die Verwaltung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Sofern ein ausschließlich digitaler Zugang zu Sozialleistungen eingeführt werden soll, gibt er zu bedenken, dass dieser zwingend barrierefrei sein muss. Auch muss durch entsprechende Leistungen sichergestellt sein, dass alle Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Zugang zu digitalen Dienstleistungen und eine entsprechende Unterstützung durch Assistenzkräfte haben. Dies sei bisher nicht der Fall, wodurch Menschen mit Behinderung durch einen ausschließlich digitalen Zugang strukturell benachteiligt würden. „Ein moderner Sozialstaat muss für alle bürokratiearm erreichbar bleiben. Digitale Angebote können unterstützen, der barrierefreie Zugang muss aber für alle möglich sein. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch, die ohne Belastung der Menschen mit Behinderung zu einer deutlichen Entlastung führen würden“, betonte Dr. Geyer.
Bereits heute seien Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankung häufig mit Zugangsbarrieren, Versorgungsbrüchen und anhaltender Stigmatisierung konfrontiert. Ein Abbau verlässlicher Unterstützungsstrukturen würde ihre gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken und bestehende Ungleichheiten verschärfen.
Link zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform




