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Warnung vor sozialpolitischen Verschlechterungen im Zuge geplanter Sozialstaatsreformen

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Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe

Berlin (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt alle Schritte in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung. Allerdings warnt der BeB eindringlich davor, dass Reformen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und ihrem Betreuungspersonal führen können. Die Sozialstaatskommission empfiehlt zeitnahe Kostensenkungen, wobei unter anderem Änderungen beim Tarif- und Vertragsrecht in Betracht kommen. Außerdem soll nur noch ein digitaler Zugang zu Sozialleistungen möglich sein, heißt es in einer Presseinformation des BeB.

Dr. Christian Geyer, stellvertretender Vorsitzender des BeB betonte: „Das nun tariflich oder kirchenrechtlich vereinbarte Gehälter zur Disposition stehen sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitskräfte in der Eingliederungshilfe und alle von ihnen begleitete Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Bei allem Verständnis für den Kostendruck, muss ein differenzierter Blick stattfinden, Vorschläge gemacht werden, die rechtlich haltbar sind, und vor allem die Bürokratie in der Eingliederungshilfe abgebaut werden.“

Tarifverträge und kirchenrechtliche Entgelterhöhungen werden im Sozialrecht anerkannt. Dies ist durch obergerichtliche Rechtsprechung gesichert. Statt unrealistische Vorschläge zu machen, die Menschen mit Behinderung und die Arbeitskräfte verunsichern, sollte nach Ansicht des BeB die Entbürokratisierung angegangen werden. Dadurch würden alle im System, auch die Kommunen, entlastet. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch, der BeB hat im Rahmen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung konkrete Maßnahmen aufgezeigt.

Der BeB begrüßt grundsätzlich, dass geplant ist, die Verwaltung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Sofern ein ausschließlich digitaler Zugang zu Sozialleistungen eingeführt werden soll, gibt er zu bedenken, dass dieser zwingend barrierefrei sein muss. Auch muss durch entsprechende Leistungen sichergestellt sein, dass alle Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Zugang zu digitalen Dienstleistungen und eine entsprechende Unterstützung durch Assistenzkräfte haben. Dies sei bisher nicht der Fall, wodurch Menschen mit Behinderung durch einen ausschließlich digitalen Zugang strukturell benachteiligt würden. „Ein moderner Sozialstaat muss für alle bürokratiearm erreichbar bleiben. Digitale Angebote können unterstützen, der barrierefreie Zugang muss aber für alle möglich sein. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch, die ohne Belastung der Menschen mit Behinderung zu einer deutlichen Entlastung führen würden“, betonte Dr. Geyer.

Bereits heute seien Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankung häufig mit Zugangsbarrieren, Versorgungsbrüchen und anhaltender Stigmatisierung konfrontiert. Ein Abbau verlässlicher Unterstützungsstrukturen würde ihre gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken und bestehende Ungleichheiten verschärfen.

Link zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform