Die Behinderten-Beauftragten fordern etwas Wichtiges.
Behinderten-Beauftragter bedeutet: Eine Person hilft Menschen mit Behinderung.
Die Person setzt sich für ihre Rechte ein.
Es gibt solche Beauftragten beim Bund.
Und es gibt sie in den Bundes-Ländern.
Sie fordern: Die Bundes-Länder müssen neue Regeln machen.
Diese Regeln sollen Menschen mit Behinderung schützen.
Worum geht es?
Es geht um die Triage.
Triage spricht man so aus: Tri-asch.
Triage bedeutet: aus-suchen und sortieren.
Ärzte entscheiden: Wer bekommt zuerst Hilfe.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden:
Die alten Regeln zur Triage sind nicht gültig.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es prüft wichtige Gesetze.
Die Regeln standen im Infektions-Schutz-Gesetz.
Das Infektions-Schutz-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Es schützt Menschen vor Krankheiten.
Das Gericht hat gesagt:
Der Bund darf diese Regeln nicht machen.
Das müssen die Bundes-Länder machen.
Jetzt gibt es keine Regeln mehr für ganz Deutschland.
Das ist ein Problem für Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht manchmal Hilfe im Alltag.
Sie wissen nicht: Bin ich geschützt?
Die Beauftragten haben sich getroffen.
Das Treffen war in Hamburg.
Es war am 6. November 2025.
Sie sagen: Die Bundes-Länder müssen schnell handeln.
Sie müssen neue Regeln machen.
Die Regeln müssen Menschen mit Behinderung schützen.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hatte schon entschieden.
Das war am 16. Dezember 2021.
Es sagte: Menschen mit Behinderung brauchen besonderen Schutz.
Das steht auch im Grund-Gesetz.
Im Artikel 2 vom Grund-Gesetz stehen Rechte.
Dort steht: Alle Menschen dürfen frei leben.
In Artikel 3 steht:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist nicht fair.
Die Beauftragten fordern:
Alle Bundes-Länder sollen die gleichen Regeln machen.
Es soll keine unterschiedlichen Regeln geben.
Sie sagen:
Das Überleben darf nicht vom Wohn-Ort abhängen.
Alle Menschen müssen gleich geschützt sein.
Wichtig ist auch:
Menschen mit Behinderung müssen mit-reden können.
Sie müssen bei den neuen Regeln mit-bestimmen.
Nur so können faire Regeln entstehen.
Nur so werden die Menschen-Rechte beachtet.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Alle Menschen sind gleich viel wert.

Foto: ht
Hamburg (kobinet) Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit. So heißt es in einer Presseinformation zum 70. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hamburg, die am 6. November 2025 zu Ende gegangen ist.
„Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen. Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen“, heißt es in einer Presseinformation der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder.

Foto: ht
Hamburg (kobinet) Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit. So heißt es in einer Presseinformation zum 70. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hamburg, die am 6. November 2025 zu Ende gegangen ist.
„Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen. Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen“, heißt es in einer Presseinformation der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder.




