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Leitlinien gegen in Beton gegossene Aussonderungspolitik umsetzen

Petra Flieger
Petra Flieger
Foto: Hofer

Innsbruck (kobinet) Petra Flieger beschäftigt sich als freie Sozialwissenschafterin mit Themen zur Gleichstellung und Integration von Kindern und erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Sie versteht sich als Verbündete der Selbstbestimmt Leben Bewegung und lebt in Österreich. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führte mit ihr folgendes Interview zur neuen Leitlinien zur Deinstitutionalisierung des Fachausschusses über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen und deren Umsetzung. Petra Flieger kritisiert vor allem die in Beton gegossene Aussonderungs- und Institutionalisierungspolitik, die das genaue Gegenteil von einer an Deinstitutionalisierung orientierten Behindertenpolitik ist.

kobinet-nachrichten: Der Aussschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat 2022 Leitlinien zur Deinstitutionalisierung verabschiedet. Wie schätzen Sie diese ein?

Petra Flieger: Die neuen Leitlinien zur Deinstitutionalisierung ergänzen und konkretisieren die Stellungnahme 5 vom UN-Auschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In dieser Stellungnahme erläutert der Ausschuss sehr ausführlich Artikel 19 der UN-BRK zu Selbstbestimmtem Leben und Inklusion in der Gemeinschaft. Bei den Staatenprüfungen zur Umsetzung der UN-BRK zeigt sich, dass der Abbau von Behinderteneinrichtungen und der Aufbau von inklusiven Unterstützungsleistungen nur äußerst langsam oder gar nicht voranschreitet. In Österreich, beispielsweise, werden immer noch neue, aussondernde Einrichtungen nur für Kinder oder erwachsene Menschen mit Behinderungen gebaut. Nicht zuletzt hat die COVID-19 Pandemie gezeigt, wie negativ sich das Leben in Einrichtungen in Zeiten einer Krise auswirken kann. Mit den neuen Leitlinien beschreibt der UN-Ausschuss Standards für die Deinstitutionalisierung von Kindern und erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben, erhalten den klaren Handlungsauftrag für eine effektive Politik und die erforderlichen Maßnahmen zur Deinstitutionalisierung.

kobinet-nachrichten: Welche Bedeutung haben solche Leitlinien konkret für Länder wie Österreich oder Deutschland?

Petra Flieger: Da sowohl Österreich als auch Deutschland die UN-BRK ratifiziert haben, müssen sie diese Leitlinien bei der Gestaltung ihrer Behindertenpolitik ernsthaft berücksichtigen. Sowohl die allgemeine Stellungnahme Nr. 5 als auch die Leitlinien erläutern und konkretisieren die Inhalte der UN-BRK. Zumindest in Österreich habe ich den Eindruck, dass diese weiterführenden und konkretisierenden Dokumente des UN-Ausschusses wenig bis gar nicht bekannt sind und daher auch nicht berücksichtigt werden. Der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt der Selbstbestimmt Leben Bewegungen stärken diese beiden Texte den Rücken.

Vor allem die Leitlinien enthalten echt radikale Aussagen. Zum Beispiel sollen Wahrheitskommissionen eingerichtet werden, „um alle Formen der Institutionalisierung und das gesamte Ausmaß des Schadens, der den Überlebenden in der Vergangenheit und Gegenwart zugefügt wurde, zu untersuchen und das öffentliche Verständnis dafür zu fördern, und sie sollten sich mit dem sozialen Schaden befassen, der mit den historischen politischen Konzepten verbunden ist, die die Systeme der Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten haben.“ Da können wir in Österreich und Deutschland gleich damit anfangen zu untersuchen, warum Systeme der Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen immer noch aufrechterhalten werden und welcher Schaden der Gesellschaft und den Einzelnen dadurch zugefügt wird.

kobinet-nachrichten: In Deutschland leben nach wie vor viele behinderte Menschen in Institutionen oder arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Das dürfte in Österreich wohl nicht anders sein – oder?

Petra Flieger: Wie bereits gesagt: Auch in Österreich leben und arbeiten nicht nur immer noch sehr viele Kinder und erwachsene Menschen mit Behinderungen in aussondernden Einrichtungen, sondern es werden auch immer noch neue Einrichtungen gebaut. Das ist in Beton gegossene Aussonderungs- und Institutionalisierungspolitik, das genaue Gegenteil von einer an Deinstitutionalisierung orientierten Behindertenpolitik. Aber es herrscht ja generell noch weitläufig die Überzeugung vor, dass Einrichtungen für behinderte Menschen gut und eh auch inklusiv sind. Hier muss noch sehr viel grundsätzliche Aufklärungsarbeit erledigt werden. Es muss endlich allen klar werden, dass das Leben in Einrichtungen Aussonderung und Isolation von der Gesellschaft bedeutet, dass es fremdbestimmt ist und den in der UN-BRK beschriebenen Rechten von Menschen mit Behinderungen widerspricht. Die neuen Leitlinien sind diesbezüglich unmissverständlich.

kobinet-nachrichten: Was macht die österreichische Selbstbestimmt Leben Bewegung gegen diese weit verbreitete und immer noch um sich greifende Institutionalisierung behinderter Menschen? Es werden zum Teil ja sogar EU-Mittel in Sondereinrichtungen verbaut.

Petra Flieger: Ja, Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) hat gemeinsam mit ENIL, dem Europäischen Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen, bisher drei Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil Mittel aus EU-Strukturfonds für den Neubau oder die Renovierung von Wohneinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen verwendet wurden. In Kärnten wird aktuell ein von der EU kofinanziertes Heim für behinderte Kinder neugebaut. Anstatt also bedarfsgerechte und individualisierte Assistenz- und Unterstützungsdienste zu entwickeln und aufzubauen, damit behinderte Kinder bei ihren Familien und in ihrem eigentlichen Umfeld bleiben können, setzt man weiter auf Aussonderung und Entfremdung.

Dabei zeigen alle internationale Studie, dass institutionelle Betreuung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (mit oder ohne Behinderungen) schädlich ist. Wie gesagt: Das ist in Beton gegossene Aussonderungspolitik.

kobinet-nachrichten: Welche Chancen rechnen Sie sich mit derartigen Beschwerden auf EU-Ebene aus?

Petra Flieger: Naja, die bisherigen Antworten der EU-Kommission sind gelinde gesagt enttäuschend, weil diese im Wesentlichen sagt, dass die Verwendung der Mittel Verantwortung der Mitgliedsstaaten ist. SLIÖ und ENIL sollen sich an die nationalen Stellen wenden. Das Problem ist aber, dass die Zivilgesellschaft nur sehr alibimäßig einbezogen wird bei der Frage, was konkret mit den Mitteln aus den EU-Strukturfonds passiert und welche Projekte damit gefördert werden. Meistens erfährt SLIÖ erst von Projekten, wenn die Einrichtungen schon stehen. Oder wie im Fall von Kärnten ein paar Monate, nachdem der Spatenstich für den Neubau des Kinderheims erfolgte. Es ist aber wichtig – und dafür dienen die Beschwerden auf jeden Fall – dass Kritik geäußert wird und sich die verantwortlichen Behörden auf allen Ebenen mit den Argumenten der Selbstbestimmt Leben Organisationen auseinandersetzen müssen.

kobinet-nachrichten: Hätten Sie einen Tipp für uns in Deutschland, wie wir gegen die weitverbreitete Unterbringung behinderter Menschen in Heimen und Wohngruppen und die Beschäftigung von über 300.000 behinderten Menschen in aussondernden Werkstätten weit unter dem Mindestlohn vorgehen könnten?

Petra Flieger: Verbündet euch, kritisiert und informiert, seid laut und hartnäckig! Arbeitet mit den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung, sobald sie hoffentlich bald auch auf Deutsch verfügbar sind. Die Leitlinien werden euch den Rücken stärken.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

Link zum kobinet-Bericht vom 20. Januar 2023 zur Beschwerde der Österreichischen Selbstbestimmt Leben Bewegung