
Foto: nic communication & consulting / BdB
HAMBURG (kobinet) „Besser als nichts, jedoch unzureichend“, urteilt der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) über den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung. Seine ausführliche Stellungnahme übermittelte der BdB an alle Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag. Der Entwurf wird am 29. Januar 2025 im Rechtsausschuss beraten.









































