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Berufsbetreuer fordern Nachbesserungen

Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen
Logo des BdB
Foto: nic communication & consulting / BdB

HAMBURG (kobinet) „Besser als nichts, jedoch unzureichend“, urteilt der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) über den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung. Seine ausführliche Stellungnahme übermittelte der BdB an alle Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag. Der Entwurf wird am 29. Januar 2025 im Rechtsausschuss beraten.

Der BdB begrüßt den politischen Handlungswillen. Der Entwurf ist aus Sicht des Verbandes eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz. Dennoch gebe es nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf, sagt der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker: „Der vorliegende Entwurf ist das Einzige, was in der Kürze der Zeit und angesichts des Endes der Ampelkoalition möglich war. Zumal der Inflationsausgleich Ende 2026 ausläuft. Kurzum: Der Entwurf ist besser als nichts, jedoch unzureichend. Dieses Gesetz kann nur eine Übergangslösung sein.“

Der BdB unterstützt den Entwurf unter der Bedingung, dass das Gesetz zeitlich befristet und mit einer Evaluation versehen wird.

Die notwendigen strukturellen Reformen dürften nicht auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Thorsten Becker betont: „Eine verpflichtende Evaluation bis spätestens Ende 2026 ist unerlässlich, um die Reform auf fundierte Daten zu stützen und die Vergütungsregelung nachhaltig zu gestalten“.

Der BdB sieht die angekündigte Vergütungserhöhung von durchschnittlich 12,7 Prozent nicht für alle erfüllt. „Wir haben nachgerechnet: Die reale Steigerung liegt für viele Betreuer*innen darunter“, so Becker. „Die vorgeschlagene Vergütung verschafft uns etwas Luft, hat aber mit einer leistungsgerechten Vergütung nichts zu tun“, sagt Becker.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Definition des Heimbegriffs. Laut BdB führt die aktuelle Formulierung zu Unsicherheiten und zusätzlichem bürokratischen Aufwand.