BERLIN (kobinet)
Im Jahr 2025 haben Beratungs-Stellen viele neue Fälle gezählt.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Es gab insgesamt 4.106 neue Fälle.
Das sind mehr als 11 neue Fälle pro Tag.
Im Vergleich zu 2024 sind das 19 Prozent mehr Fälle.
Menschen werden zum Beispiel wegen ihrer Herkunft diskriminiert.
Oder wegen ihres Geschlechts.
Diese Zahlen stehen in einem Bericht.
Der Bericht heißt: Zivil-gesellschaftliches Lage-Bild Antidiskriminierung 2025.
Zivil-gesellschaftlich bedeutet: Von Organisationen aus der Bevölkerung.
Der Bericht wurde am 15. September veröffentlicht.
Für den Bericht wurden Daten von 29 Beratungs-Stellen ausgewertet.
Diese Beratungs-Stellen gehören zum Antidiskriminierungs-Verband Deutschland.
Antidiskriminierung bedeutet: Menschen sollen nicht ungerecht behandelt werden.
Es gibt Regeln und Gesetze, die das verhindern sollen.
Dieser Verband wird advd genannt.
26,7 Prozent aller Fälle betreffen die Arbeitswelt.
Das ist mehr als jeder 4. Fall.
Die Arbeitswelt ist der häufigste Bereich in der Beratung.
Im Vergleich zu 2023 gibt es im Arbeits-Bereich 54,2 Prozent mehr Fälle.
Fast jeder 2. Fall in der Arbeitswelt betrifft Rassismus.
Rassismus bedeutet: Menschen werden wegen ihrer Herkunft oder Haut-Farbe schlechter behandelt.
Auch das Geschlecht ist ein häufiger Grund für Diskriminierung.
Ebenso häufig ist Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Oder wegen einer Krankheit.
Manche Menschen haben eine Behinderung. Sie werden deshalb manchmal schlechter behandelt.
Außerdem werden Menschen manchmal wegen ihres Alters diskriminiert.
Eva Maria Andrades leitet den advd.
Sie sagt: Niemand soll Diskriminierung dulden müssen.
Besonders nicht aus Angst um den eigenen Arbeits-Platz.
Beschäftigte sind Menschen, die einen Job haben.
Beschäftigte brauchen die Möglichkeit, sich zu wehren.
Dafür braucht es verlässliche Beschwerde-Möglichkeiten in Betrieben.
Beschwerde-Möglichkeiten bedeutet: Es gibt Wege, um Probleme zu melden.
Man kann sagen, wenn man ungerecht behandelt wurde.
Außerdem braucht es unabhängige Beratungs-Stellen für Betroffene.
Immer mehr Menschen suchen Beratung.
Aber die Beratungs-Stellen haben wenig Geld.
Der advd fordert deshalb eine dauerhafte Unterstützung mit Geld.
Die Stellen sollen so viel Geld bekommen, wie sie wirklich brauchen.
Auch andere Organisationen sehen das Problem.
Anja Piel ist Mitglied im Deutschen Gewerkschafts-Bund.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeit-Nehmer.
Die Gewerkschaft setzt sich für die Rechte der Arbeit-Nehmer ein.
Arbeit-Nehmer sind Menschen, die für eine Firma arbeiten und dafür Geld bekommen.
Anja Piel sagt: Mehr Diskriminierung ist ein Warn-Signal.
Die Arbeitswelt soll fair sein.
Alle Menschen sollen dort die gleichen Chancen haben.
Gewerkschaften und Betriebs-Räte helfen dabei, Diskriminierung zu verhindern.
Ein Betriebs-Rat ist eine Gruppe von Mitarbeitern.
Die Gruppe vertritt alle Mitarbeiter in der Firma.
Gerade wird das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz überarbeitet.
Dieses Gesetz wird AGG genannt.
Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung.
Der neue Gesetz-Entwurf sieht eine wichtige Änderung vor.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag wird dann von Politikern geprüft und beschlossen.
Menschen sollen künftig 4 Monate Zeit haben.
In dieser Zeit können sie Diskriminierung melden.
Bisher waren es nur 2 Monate.
Der advd findet die Ver-längerung gut.
Ver-längerung bedeutet: Menschen haben jetzt mehr Zeit.
Sie haben 4 Monate Zeit statt 2 Monate.
Aber 4 Monate reichen dem advd nicht aus.
Eva Maria Andrades fordert mindestens 12 Monate.
Wer Diskriminierung erlebt, braucht Zeit für eine Beratung.
Manchmal dauern Beschwerde-Verfahren im Betrieb lange.
Ein Beschwerde-Verfahren bedeutet: Man meldet ein Problem.
Das Verfahren prüft, ob Diskriminierung stattgefunden hat.
Auch eine außer-gerichtliche Lösung braucht Zeit.
Außer-gerichtlich bedeutet: Menschen lösen ihren Streit ohne ein Gericht.
Sie einigen sich selbst.
Der advd fordert außerdem weitere Verbesserungen.
Menschen sollen gemeinsam gegen Diskriminierung vorgehen können.
Das soll einfacher werden.
Das AGG soll auch für staatliche Stellen gelten.
Staatliche Stellen sind zum Beispiel Behörden oder Ämter.
Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
BERLIN (kobinet)
Die zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen haben im Jahr 2025 insgesamt 4.106 neue Diskriminierungsfälle dokumentiert. Das entspricht durchschnittlich 142 Fällen pro Beratungsstelle – ein Anstieg von 19,0 Prozent im Vergleich zu 2024 und 35,9 Prozent im Vergleich zu 2023. Dies geht aus dem am 15. September veröffentlichten *Zivilgesellschaftlichen Lagebild Antidiskriminierung 2025* hervor, für das die Beratungsdaten von 29 der 40 Mitgliedsorganisationen des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) ausgewertet wurden.
Erstmals widmet das Lagebild einen Themenschwerpunkt der Arbeitswelt. Mit 26,7 Prozent entfällt mehr als ein Viertel aller dokumentierten Fälle auf diesen Bereich, der damit der häufigste Lebensbereich in der Beratung ist. Gegenüber 2023 ist die Zahl der dokumentierten Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext um 54,2 Prozent gestiegen. Fast jeder zweite Fall in diesem Bereich (48,2 Prozent) betrifft rassistische Diskriminierung. Überdurchschnittlich häufig werden zudem Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie des Lebensalters gemeldet.
Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd, betont: "Niemand sollte aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz Diskriminierung hinnehmen müssen. Beschäftigte müssen sich wehren können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dafür braucht es wirksame und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen in den Betrieben und eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung, die Betroffenen zur Seite steht."
Die 4.106 neu dokumentierten Fälle entsprechen mehr als elf neuen Fällen pro Tag. Die Daten erfassen ausschließlich neu eingegangene Fälle bei den teilnehmenden Beratungsstellen im Jahr 2025; bereits laufende Beratungen sind nicht enthalten. Zugleich trifft der wachsende Beratungsbedarf auf stark ausgelastete und finanziell unsichere Strukturen. Der advd fordert daher eine dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung.
Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagt: "Steigende Diskriminierungszahlen sind ein Warnsignal. Gerade jetzt müssen wir den Schutz vor Diskriminierung stärken. Die Arbeitswelt muss ein Ort sein, an dem alle Menschen die gleichen Chancen haben und denselben Respekt erfahren. Gewerkschaften und Betriebsräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechte der Beschäftigten: Sie beugen Diskriminierung vor, unterstützen Betroffene und setzen sich für Gleichbehandlung ein."
Die Veröffentlichung des Lagebilds fällt in die laufende parlamentarische Beratung über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG von derzeit zwei auf vier Monate zu verlängern. Der advd begrüßt zwar die geplante Verlängerung, hält die vier Monate jedoch für nicht ausreichend. Andrades fordert: "Vier Monate sind nicht genug. Wer am Arbeitsplatz Diskriminierung erlebt, braucht ausreichend Zeit, um sich beraten zu lassen und zu entscheiden, wie er oder sie dagegen vorgehen will. Gerade innerbetriebliche Beschwerdeverfahren und der Versuch einer außergerichtlichen Lösung brauchen Zeit. Der Bundestag sollte die AGG-Reform nutzen, um die Frist auf mindestens 12 Monate zu verlängern und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene tatsächlich zu stärken."
Darüber hinaus braucht es aus Sicht des advd weitere Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere wirksamere Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG auf staatliches Handeln.
Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
BERLIN (kobinet)
Die zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen haben im Jahr 2025 insgesamt 4.106 neue Diskriminierungsfälle dokumentiert. Das entspricht durchschnittlich 142 Fällen pro Beratungsstelle – ein Anstieg von 19,0 Prozent im Vergleich zu 2024 und 35,9 Prozent im Vergleich zu 2023. Dies geht aus dem am 15. September veröffentlichten *Zivilgesellschaftlichen Lagebild Antidiskriminierung 2025* hervor, für das die Beratungsdaten von 29 der 40 Mitgliedsorganisationen des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) ausgewertet wurden.
Erstmals widmet das Lagebild einen Themenschwerpunkt der Arbeitswelt. Mit 26,7 Prozent entfällt mehr als ein Viertel aller dokumentierten Fälle auf diesen Bereich, der damit der häufigste Lebensbereich in der Beratung ist. Gegenüber 2023 ist die Zahl der dokumentierten Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext um 54,2 Prozent gestiegen. Fast jeder zweite Fall in diesem Bereich (48,2 Prozent) betrifft rassistische Diskriminierung. Überdurchschnittlich häufig werden zudem Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie des Lebensalters gemeldet.
Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd, betont: "Niemand sollte aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz Diskriminierung hinnehmen müssen. Beschäftigte müssen sich wehren können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dafür braucht es wirksame und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen in den Betrieben und eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung, die Betroffenen zur Seite steht."
Die 4.106 neu dokumentierten Fälle entsprechen mehr als elf neuen Fällen pro Tag. Die Daten erfassen ausschließlich neu eingegangene Fälle bei den teilnehmenden Beratungsstellen im Jahr 2025; bereits laufende Beratungen sind nicht enthalten. Zugleich trifft der wachsende Beratungsbedarf auf stark ausgelastete und finanziell unsichere Strukturen. Der advd fordert daher eine dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung.
Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagt: "Steigende Diskriminierungszahlen sind ein Warnsignal. Gerade jetzt müssen wir den Schutz vor Diskriminierung stärken. Die Arbeitswelt muss ein Ort sein, an dem alle Menschen die gleichen Chancen haben und denselben Respekt erfahren. Gewerkschaften und Betriebsräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechte der Beschäftigten: Sie beugen Diskriminierung vor, unterstützen Betroffene und setzen sich für Gleichbehandlung ein."
Die Veröffentlichung des Lagebilds fällt in die laufende parlamentarische Beratung über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG von derzeit zwei auf vier Monate zu verlängern. Der advd begrüßt zwar die geplante Verlängerung, hält die vier Monate jedoch für nicht ausreichend. Andrades fordert: "Vier Monate sind nicht genug. Wer am Arbeitsplatz Diskriminierung erlebt, braucht ausreichend Zeit, um sich beraten zu lassen und zu entscheiden, wie er oder sie dagegen vorgehen will. Gerade innerbetriebliche Beschwerdeverfahren und der Versuch einer außergerichtlichen Lösung brauchen Zeit. Der Bundestag sollte die AGG-Reform nutzen, um die Frist auf mindestens 12 Monate zu verlängern und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene tatsächlich zu stärken."
Darüber hinaus braucht es aus Sicht des advd weitere Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere wirksamere Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG auf staatliches Handeln.





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