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Neues Lagebild Antidiskriminierung: Beratungsfälle aus der Arbeitswelt deutlich gestiegen

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Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)

BERLIN (kobinet)

Die zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen haben im Jahr 2025 insgesamt 4.106 neue Diskriminierungsfälle dokumentiert. Das entspricht durchschnittlich 142 Fällen pro Beratungsstelle – ein Anstieg von 19,0 Prozent im Vergleich zu 2024 und 35,9 Prozent im Vergleich zu 2023. Dies geht aus dem am 15. September veröffentlichten *Zivilgesellschaftlichen Lagebild Antidiskriminierung 2025* hervor, für das die Beratungsdaten von 29 der 40 Mitgliedsorganisationen des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) ausgewertet wurden.

Erstmals widmet das Lagebild einen Themenschwerpunkt der Arbeitswelt. Mit 26,7 Prozent entfällt mehr als ein Viertel aller dokumentierten Fälle auf diesen Bereich, der damit der häufigste Lebensbereich in der Beratung ist. Gegenüber 2023 ist die Zahl der dokumentierten Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext um 54,2 Prozent gestiegen. Fast jeder zweite Fall in diesem Bereich (48,2 Prozent) betrifft rassistische Diskriminierung. Überdurchschnittlich häufig werden zudem Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie des Lebensalters gemeldet.

Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd, betont: "Niemand sollte aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz Diskriminierung hinnehmen müssen. Beschäftigte müssen sich wehren können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dafür braucht es wirksame und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen in den Betrieben und eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung, die Betroffenen zur Seite steht."

Die 4.106 neu dokumentierten Fälle entsprechen mehr als elf neuen Fällen pro Tag. Die Daten erfassen ausschließlich neu eingegangene Fälle bei den teilnehmenden Beratungsstellen im Jahr 2025; bereits laufende Beratungen sind nicht enthalten. Zugleich trifft der wachsende Beratungsbedarf auf stark ausgelastete und finanziell unsichere Strukturen. Der advd fordert daher eine dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung.

Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagt: "Steigende Diskriminierungszahlen sind ein Warnsignal. Gerade jetzt müssen wir den Schutz vor Diskriminierung stärken. Die Arbeitswelt muss ein Ort sein, an dem alle Menschen die gleichen Chancen haben und denselben Respekt erfahren. Gewerkschaften und Betriebsräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechte der Beschäftigten: Sie beugen Diskriminierung vor, unterstützen Betroffene und setzen sich für Gleichbehandlung ein."

Die Veröffentlichung des Lagebilds fällt in die laufende parlamentarische Beratung über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG von derzeit zwei auf vier Monate zu verlängern. Der advd begrüßt zwar die geplante Verlängerung, hält die vier Monate jedoch für nicht ausreichend. Andrades fordert: "Vier Monate sind nicht genug. Wer am Arbeitsplatz Diskriminierung erlebt, braucht ausreichend Zeit, um sich beraten zu lassen und zu entscheiden, wie er oder sie dagegen vorgehen will. Gerade innerbetriebliche Beschwerdeverfahren und der Versuch einer außergerichtlichen Lösung brauchen Zeit. Der Bundestag sollte die AGG-Reform nutzen, um die Frist auf mindestens 12 Monate zu verlängern und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene tatsächlich zu stärken."

Darüber hinaus braucht es aus Sicht des advd weitere Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere wirksamere Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG auf staatliches Handeln.

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