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Gesetzentwurf sieht Erhöhung des Gehörlosengeldes in Hessen vor

Landkarte Lage Hessen in Deutschland
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Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland

Wiesbaden (kobinet)

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden in Hessen das Landesblinden- und das Landesgehörlosengeldgesetz angepasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die hessische Sozialministerin Heike Hofmann am 3. September in Erster Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das etwa auch die Gewinnung von Gebärdensprachdolmetschenden zum Ziel hat. Er beinhaltet, dass das Gehörlosengeld angehoben wird, das somit in Hessen künftig rund 190 Euro betragen wird. Es orientiert sich am Blindengeld, ist weiterhin dynamisch gestaltet und entwickelt sich jeweils analog zum Rentenwert. Das Geld dient dazu, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen, die etwa durch den Einsatz von Dolmetschenden oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel entstehen, heißt es in einer Presseinformation des hessischen Sozialministeriums.

Link zur Presseinformation des hessischen Sozialministeriums zur Gesetzesinitiative

Link zum Gesetzentwurf, der am 3. September 2026 in erster Lesung im Hessischen Landtag debattiert wurde

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