Wiesbaden (kobinet)
In Hessen gibt es 2 wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das eine Gesetz heißt Landes-Blinden-Geld-Gesetz.
Das andere Gesetz heißt Landes-Gehörlosen-Geld-Gesetz.
Diese Gesetze werden jetzt geändert.
Das wurde im Koalitions-Vertrag vereinbart.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Parteien sind Gruppen von Menschen in der Regierung.
Diese Menschen haben ähnliche Ideen für die Politik.
Im Koalitions-Vertrag steht, was sie gemeinsam tun wollen.
Die Sozial-Ministerin von Hessen heißt Heike Hofmann.
Sie hat einen Gesetz-Entwurf beim Hessischen Land-Tag abgegeben.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Das war am 3. September.
Der Hessische Land-Tag ist das Parlament in Hessen.
Dort wird über Gesetze abgestimmt.
Das neue Gesetz soll die Teil-Habe verbessern.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu wie alle anderen Menschen auch.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen können arbeiten.
Oder sie können an Veranstaltungen teilnehmen.
Das Gesetz hilft Menschen mit Sinnes-Behinderungen.
Sinnes-Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann schlecht sehen oder schlecht hören.
Es gibt einen Plan für mehr Hilfe für diese Menschen.
Ein Teil des Plans will mehr Gebärden-Sprach-Dolmetscher ausbilden.
Gebärden-Sprache ist eine Sprache mit den Händen.
Dolmetscher übersetzen diese Sprache für andere Menschen.
Das Gehörlosen-Geld wird erhöht.
Gehörlosen-Geld ist Geld für Menschen, die nicht hören können.
In Hessen werden es bald rund 190 Euro sein.
Das Gehörlosen-Geld soll genauso hoch sein wie das Blinden-Geld.
Blinden-Geld ist Geld für Menschen, die nicht sehen können.
Das Geld steigt außerdem automatisch mit dem Renten-Wert.
Der Renten-Wert ist eine feste Zahl.
Diese Zahl legt fest, wie viel Renten-Geld jemand bekommt.
Steigt der Renten-Wert, steigt auch das Gehörlosen-Geld.
Das Geld hilft Menschen mit Behinderungen bei Extra-Kosten.
Ein Dolmetscher kostet Geld.
Dieses Geld müssen Menschen mit Behinderungen oft selbst bezahlen.
Extra-Kosten entstehen auch durch nötige Hilfs-Mittel.
Hilfs-Mittel sind Geräte oder Dinge, die Menschen mit Behinderungen helfen.
Das schreibt das Hessische Sozial-Ministerium.
Das Sozial-Ministerium kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen.
Hier findet ihr die Presse-Information des Hessischen Sozial-Ministeriums.
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Wiesbaden (kobinet)
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden in Hessen das Landesblinden- und das Landesgehörlosengeldgesetz angepasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die hessische Sozialministerin Heike Hofmann am 3. September in Erster Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das etwa auch die Gewinnung von Gebärdensprachdolmetschenden zum Ziel hat. Er beinhaltet, dass das Gehörlosengeld angehoben wird, das somit in Hessen künftig rund 190 Euro betragen wird. Es orientiert sich am Blindengeld, ist weiterhin dynamisch gestaltet und entwickelt sich jeweils analog zum Rentenwert. Das Geld dient dazu, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen, die etwa durch den Einsatz von Dolmetschenden oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel entstehen, heißt es in einer Presseinformation des hessischen Sozialministeriums.
Link zur Presseinformation des hessischen Sozialministeriums zur Gesetzesinitiative
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Wiesbaden (kobinet)
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden in Hessen das Landesblinden- und das Landesgehörlosengeldgesetz angepasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die hessische Sozialministerin Heike Hofmann am 3. September in Erster Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das etwa auch die Gewinnung von Gebärdensprachdolmetschenden zum Ziel hat. Er beinhaltet, dass das Gehörlosengeld angehoben wird, das somit in Hessen künftig rund 190 Euro betragen wird. Es orientiert sich am Blindengeld, ist weiterhin dynamisch gestaltet und entwickelt sich jeweils analog zum Rentenwert. Das Geld dient dazu, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen, die etwa durch den Einsatz von Dolmetschenden oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel entstehen, heißt es in einer Presseinformation des hessischen Sozialministeriums.
Link zur Presseinformation des hessischen Sozialministeriums zur Gesetzesinitiative





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