Hamburg (kobinet)
Der Blinden- und Seh-Behinderten-Verein Hamburg heißt kurz BSVH.
Der BSVH ist ein Verein für blinde Menschen in Hamburg.
Der Verein hilft auch seh-behinderten Menschen.
In Hamburg soll es neue Regeln geben.
Die Regeln betreffen Smart Glasses.
Smart Glasses sind Brillen mit eingebauter Technik.
Die Brille hat eine Kamera.
Die Kamera kann Bilder und Videos aufnehmen.
Die Regeln sollen für bestimmte Orte gelten.
Zum Beispiel für Schwimm-Bäder.
Und für Busse und Bahnen.
Die Parteien SPD und Grüne haben einen Vorschlag gemacht.
Der Vorschlag enthält Ausnahmen.
Eine Ausnahme bedeutet: Eine Regel gilt für jemanden nicht.
Diese Person muss sich nicht daran halten.
Das bedeutet: Manche Menschen dürfen die Brille trotzdem tragen.
Das gilt für Menschen mit einer Behinderung.
Das gilt auch für Menschen, die die Brille als Seh-Hilfe brauchen.
Eine Seh-Hilfe ist ein Hilfs-Mittel für Menschen, die schlecht sehen.
Zum Beispiel eine Brille oder ein besonderes Gerät.
Der BSVH findet das gut.
Heiko Kunert leitet den BSVH als Geschäfts-Führer.
Ein Geschäfts-Führer leitet einen Verein oder eine Firma.
Er trifft wichtige Entscheidungen.
Er sagt: Menschen mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse.
Das neue Gesetz achtet darauf.
Bedürfnisse sind Dinge, die eine Person braucht.
Das können zum Beispiel Hilfe oder besondere Unterstützung sein.
Das ist ein guter Schritt.
Smart Glasses sind für blinde Menschen sehr hilfreich.
Die Kamera erkennt Texte.
Dann liest die Brille die Texte vor.
Die Brille kann auch Gegen-Stände beschreiben.
Die Brille hilft auch bei der Orientierung.
Orientierung bedeutet: Du weißt, wo du bist.
Du findest den richtigen Weg.
Das ist wichtig für blinde Menschen.
So können sie selbst-ständiger leben.
Für Menschen ohne Seh-Behinderung ist die Brille nur ein Zusatz.
Sie brauchen die Brille nicht wirklich.
Für blinde Menschen ist die Brille viel mehr.
Die Brille hilft bei vielen Dingen im Alltag.
Der BSVH sagt: Neue Gesetze müssen immer geprüft werden.
Politik und Behörden müssen fragen: Schadet das Gesetz Menschen mit Behinderung?
Das gilt für Smart Glasses.
Das gilt auch für andere neue Technik.
Heiko Kunert sagt: Daten-Schutz ist wichtig.
Daten-Schutz bedeutet: Niemand darf ohne Erlaubnis Fotos von anderen machen oder ihre Daten nutzen.
Aber neue Regeln dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen.
Benachteiligen bedeutet: Es wird ihnen schwerer gemacht als anderen.
Das ist nicht fair.
Das darf nicht passieren.
Alle Gesetze müssen Ausnahmen für Menschen mit Behinderung enthalten.
Diese Ausnahmen müssen immer gelten.
Es darf keine weiteren Ein-Schränkungen geben.
Politik und Behörden müssen das von Anfang an mitdenken.
Der BSVH findet die Hamburger Regelung gut.
Daten-Schutz und Teil-Habe sind beide wichtig.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Beides muss bei neuen Gesetzen beachtet werden.
Foto: ht
Hamburg (kobinet)
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt, dass bei den geplanten Einschränkungen für Smart Glasses in Hamburg Ausnahmen für Hilfsmittel vorgesehen sind, die medizinisch oder aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Der Verein appelliert zugleich an Politik und Gesetzgeber, diesen Grundsatz bei allen künftigen gesetzlichen Regelungen zu Smart Glasses und vergleichbaren Technologien konsequent zu berücksichtigen. Hintergrund sind die aktuellen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft über Einschränkungen für Smart Glasses mit Kamera- und Aufnahmefunktion. SPD und Grüne schlagen unter anderem vor, deren Nutzung in Schwimmbädern sowie im öffentlichen Nahverkehr einzuschränken. Dabei sollen notwendige Sehhilfen und behinderungsbedingt eingesetzte Hilfsmittel ausgenommen werden.
"Wir begrüßen sehr, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Regelung von Anfang an mitgedacht werden", sagt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. "Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig dürfen gesetzliche Einschränkungen nicht dazu führen, dass Technologien verboten oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden, die Menschen mit Behinderung mehr Selbstständigkeit und Teilhabe ermöglichen."
Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entwickeln sich handelsübliche Smart Glasses, wie das Modell von Ray Ban, zunehmend zu wertvollen Assistenzsystemen. Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz können beispielsweise Texte erkennen und vorlesen, Gegenstände und die Umgebung beschreiben oder bei der Orientierung unterstützen. Auch die Verbindung zu sehenden Assistenzpersonen kann über solche Systeme ermöglicht werden. Funktionen, die für andere Nutzerinnen und Nutzer lediglich zusätzlichen Komfort bedeuten, können für Menschen mit Sehverlust einen erheblichen Gewinn an Selbstständigkeit darstellen.
Aus Sicht des BSVH muss deshalb bei jeder gesetzlichen Regulierung neuer Technologien geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung hat. Das gilt nicht nur für Smart Glasses, sondern grundsätzlich für digitale und KI-gestützte Assistenztechnologien.
"Neue technische Möglichkeiten bringen berechtigte Fragen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten mit sich. Diese müssen wir lösen. Die Antwort darf aber nicht sein, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Technologien zu erschweren, die Barrieren abbauen", so Heiko Kunert. "Ausnahmen für behinderungsbedingt notwendige Anwendungen dürfen deshalb kein Sonderfall einzelner Regelungen sein. Sie müssen bei allen gesetzlichen Einschränkungen von Anfang an mitgedacht und rechtssicher ausgestaltet werden."
Der BSVH sieht die im Hamburger Antrag vorgesehene Ausnahme daher als wichtiges Signal: "Datenschutz und Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss bei der Regulierung neuer Technologien gemeinsam gedacht werden."
Foto: ht
Hamburg (kobinet)
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt, dass bei den geplanten Einschränkungen für Smart Glasses in Hamburg Ausnahmen für Hilfsmittel vorgesehen sind, die medizinisch oder aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Der Verein appelliert zugleich an Politik und Gesetzgeber, diesen Grundsatz bei allen künftigen gesetzlichen Regelungen zu Smart Glasses und vergleichbaren Technologien konsequent zu berücksichtigen. Hintergrund sind die aktuellen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft über Einschränkungen für Smart Glasses mit Kamera- und Aufnahmefunktion. SPD und Grüne schlagen unter anderem vor, deren Nutzung in Schwimmbädern sowie im öffentlichen Nahverkehr einzuschränken. Dabei sollen notwendige Sehhilfen und behinderungsbedingt eingesetzte Hilfsmittel ausgenommen werden.
"Wir begrüßen sehr, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Regelung von Anfang an mitgedacht werden", sagt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. "Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig dürfen gesetzliche Einschränkungen nicht dazu führen, dass Technologien verboten oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden, die Menschen mit Behinderung mehr Selbstständigkeit und Teilhabe ermöglichen."
Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entwickeln sich handelsübliche Smart Glasses, wie das Modell von Ray Ban, zunehmend zu wertvollen Assistenzsystemen. Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz können beispielsweise Texte erkennen und vorlesen, Gegenstände und die Umgebung beschreiben oder bei der Orientierung unterstützen. Auch die Verbindung zu sehenden Assistenzpersonen kann über solche Systeme ermöglicht werden. Funktionen, die für andere Nutzerinnen und Nutzer lediglich zusätzlichen Komfort bedeuten, können für Menschen mit Sehverlust einen erheblichen Gewinn an Selbstständigkeit darstellen.
Aus Sicht des BSVH muss deshalb bei jeder gesetzlichen Regulierung neuer Technologien geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung hat. Das gilt nicht nur für Smart Glasses, sondern grundsätzlich für digitale und KI-gestützte Assistenztechnologien.
"Neue technische Möglichkeiten bringen berechtigte Fragen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten mit sich. Diese müssen wir lösen. Die Antwort darf aber nicht sein, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Technologien zu erschweren, die Barrieren abbauen", so Heiko Kunert. "Ausnahmen für behinderungsbedingt notwendige Anwendungen dürfen deshalb kein Sonderfall einzelner Regelungen sein. Sie müssen bei allen gesetzlichen Einschränkungen von Anfang an mitgedacht und rechtssicher ausgestaltet werden."
Der BSVH sieht die im Hamburger Antrag vorgesehene Ausnahme daher als wichtiges Signal: "Datenschutz und Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss bei der Regulierung neuer Technologien gemeinsam gedacht werden."





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