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Arbeitsgericht Münster entscheidet am 15. Oktober 2026 über Mindestlohnklage in Werkstätten

Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann
Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann
Foto: Die Neue Norm aus ZDF

Münster (kobinet)

Am 8. Mai 2026 hat Jan Böhmermann im ZDF Magazin ROYALE das Thema der Ausbeutung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen aufgegriffen. Unter anderem war damals Jürgen Linnemann zu Gast in der Sendung, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Klageweg für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen gestartet hat. Das Arbeitsgericht in Münster will nun am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, "ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt wird. Zuletzt hatten die Freckenhorster Werkstätten in einem Schriftsatz ausführlich erläutert, warum sie den Kläger nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sehen. Die Anwälte des Klägers haben die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Sollte Linnemann mit seiner Klage scheitern, will er in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen", heißt es in einer von der Deutschen Presseagentur verbreiteten Meldung, die von verschiedenen Medien wie der WELT aufgegriffen wurde. In Kürze läuft übrigens eine Petition an den Deutschen Bundestag ab, womit erreicht werden soll, dass sich das Parlament mit der Situation von behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen befasst. Die bisher ca. 3.000 Unterstützer*innen reichen bisher noch nicht aus.

Link zur Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Grundlegende Reform der Werkstätten für behinderte Menschen", die noch bis zum 8. September 2026 mitgezeichnet werden kann

Link zur Sendung des ZDF Magazin Royale vom 8. Mai 2026 mit einem anschließenden Gespräch über die geplante Klage

"Jürgen Linnemann kämpft für mehr als 200 Euro im Monat. Er will seinen Fall zum Präzedenzfall machen. Entscheiden muss jetzt in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Münster", so heißt es in der Einführung des Beitrags in der WELT vom 3. September 2026

Link zum Beitrag der WELT

Die Klage von Jürgen Linnemann, der auch von den Sozialhelden unterstützt wird, hat auch in anderen Medien Schlagzeilen gemacht. Hier einige Links zu aktuellen Berichten:

Link zum Beitrag von beck-aktuell mit der Überschrift "Arbeit in Werkstatt für Behinderte: Be­steht ein An­spruch auf Min­dest­lohn? vom 3. September 2026

Link zum Beitrag der taz vom 3. September 2026 mit dem Titel "Werkstätten für behinderte Menschen: Nur 200 Euro Monatslohn"

Link zum Beitrag im Handelsblatt vom 3. September 2026 mit dem Titel "Mindestlohngesetz: Streit um Mindestlohn in Werkstatt für Behinderte"

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