Münster (kobinet)
Menschen mit Behinderung arbeiten in Werk-stätten.
Sie bekommen dort sehr wenig Geld.
Das Geld ist weniger als der Mindest-lohn.
Mindest-lohn bedeutet: Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht sein.
Jan Böhmermann hat dieses Thema gezeigt.
Jan Böhmermann hat eine Sendung im Fernsehen.
Die Sendung heißt ZDF Magazin Royale.
Jan Böhmermann hat das Thema am 8. Mai 2026 gezeigt.
Eine Werk-statt für behinderte Menschen ist ein besonderer Arbeits-platz.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung.
Und Menschen ohne Behinderung arbeiten dort auch.
Jürgen Linnemann war zu Gast in der Sendung.
Jürgen Linnemann arbeitet in einer solchen Werk-statt.
Jürgen Linnemann bekommt dort ungefähr 200 Euro im Monat.
Das ist weniger als der Mindest-lohn.
Jürgen Linnemann will mehr Geld bekommen.
Deshalb klagt Jürgen Linnemann vor Gericht.
Klagen bedeutet: Jemand geht vor Gericht.
Ein Gericht ist ein Ort.
Dort entscheiden Menschen über Recht und Unrecht.
Das Arbeits-gericht in Münster entscheidet.
Das Arbeits-gericht ist ein besonderes Gericht für Streit rund um Arbeit.
Am 15. Oktober 2026 um 9 Uhr sagt das Gericht seine Entscheidung.
Die Werk-statt sagt: Jürgen Linnemann ist kein Arbeit-nehmer.
Ein Arbeit-nehmer ist eine Person, die für eine Firma arbeitet.
Der Arbeit-nehmer bekommt dafür Geld.
Deshalb gilt der Mindest-lohn nicht für Jürgen Linnemann.
Jürgens Anwälte sind anderer Meinung.
Ein Anwalt ist eine Person mit besonderer Ausbildung.
Der Anwalt hilft Menschen vor Gericht.
Die Anwälte von Jürgen Linnemann dürfen noch einen Brief ans Gericht schreiben.
Darin erklären die Anwälte: Jürgen Linnemann ist ein Arbeit-nehmer.
Jürgen Linnemann soll den Mindest-lohn bekommen.
Danach entscheidet das Gericht.
Vielleicht verliert Jürgen Linnemann vor Gericht.
Dann gibt Jürgen Linnemann nicht auf.
Jürgen Linnemann geht dann zum Landes-arbeits-gericht weiter.
Das Landes-arbeits-gericht ist wichtiger als das Arbeits-gericht in Münster.
Das Landes-arbeits-gericht kann die Entscheidung nochmal neu prüfen.
Das Landes-arbeits-gericht ist in Hamm.
Jürgen Linnemann gibt nicht auf.
Jürgen Linnemann kämpft für mehr Geld.
Es gibt auch eine Petition zum Thema.
Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an wichtige Leute.
Viele Menschen unterschreiben die Petition gemeinsam.
Die Menschen wollen, dass der Bundes-Tag sich damit beschäftigt.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Politiker machen die Gesetze für Deutschland.
Bisher haben etwa 3.000 Menschen unterschrieben.
Es werden noch mehr Unterschriften gebraucht.
Du kannst die Petition noch unterschreiben.
Die Petition läuft bis zum 8. September 2026.
Der Titel der Petition lautet: Grund-legende Reform der Werk-stätten für behinderte Menschen.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Du kannst auch die ZDF-Sendung ansehen.
Die Sendung ist vom 8. Mai 2026.
Viele Zeitungen berichten über das Thema.
Hier sind Links zu den Berichten:
Foto: Die Neue Norm aus ZDF
Münster (kobinet)
Am 8. Mai 2026 hat Jan Böhmermann im ZDF Magazin ROYALE das Thema der Ausbeutung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen aufgegriffen. Unter anderem war damals Jürgen Linnemann zu Gast in der Sendung, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Klageweg für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen gestartet hat. Das Arbeitsgericht in Münster will nun am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, "ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt wird. Zuletzt hatten die Freckenhorster Werkstätten in einem Schriftsatz ausführlich erläutert, warum sie den Kläger nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sehen. Die Anwälte des Klägers haben die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Sollte Linnemann mit seiner Klage scheitern, will er in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen", heißt es in einer von der Deutschen Presseagentur verbreiteten Meldung, die von verschiedenen Medien wie der WELT aufgegriffen wurde. In Kürze läuft übrigens eine Petition an den Deutschen Bundestag ab, womit erreicht werden soll, dass sich das Parlament mit der Situation von behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen befasst. Die bisher ca. 3.000 Unterstützer*innen reichen bisher noch nicht aus.
"Jürgen Linnemann kämpft für mehr als 200 Euro im Monat. Er will seinen Fall zum Präzedenzfall machen. Entscheiden muss jetzt in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Münster", so heißt es in der Einführung des Beitrags in der WELT vom 3. September 2026
Die Klage von Jürgen Linnemann, der auch von den Sozialhelden unterstützt wird, hat auch in anderen Medien Schlagzeilen gemacht. Hier einige Links zu aktuellen Berichten:
Foto: Die Neue Norm aus ZDF
Münster (kobinet)
Am 8. Mai 2026 hat Jan Böhmermann im ZDF Magazin ROYALE das Thema der Ausbeutung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen aufgegriffen. Unter anderem war damals Jürgen Linnemann zu Gast in der Sendung, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Klageweg für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen gestartet hat. Das Arbeitsgericht in Münster will nun am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, "ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt wird. Zuletzt hatten die Freckenhorster Werkstätten in einem Schriftsatz ausführlich erläutert, warum sie den Kläger nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sehen. Die Anwälte des Klägers haben die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Sollte Linnemann mit seiner Klage scheitern, will er in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen", heißt es in einer von der Deutschen Presseagentur verbreiteten Meldung, die von verschiedenen Medien wie der WELT aufgegriffen wurde. In Kürze läuft übrigens eine Petition an den Deutschen Bundestag ab, womit erreicht werden soll, dass sich das Parlament mit der Situation von behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen befasst. Die bisher ca. 3.000 Unterstützer*innen reichen bisher noch nicht aus.
"Jürgen Linnemann kämpft für mehr als 200 Euro im Monat. Er will seinen Fall zum Präzedenzfall machen. Entscheiden muss jetzt in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Münster", so heißt es in der Einführung des Beitrags in der WELT vom 3. September 2026
Die Klage von Jürgen Linnemann, der auch von den Sozialhelden unterstützt wird, hat auch in anderen Medien Schlagzeilen gemacht. Hier einige Links zu aktuellen Berichten:





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