Berlin (kobinet)
Menschen mit hohem Körper-Gewicht werden oft benachteiligt.
Das passiert zum Beispiel bei der Arbeit.
Ihr Können zählt dann weniger als ihr Gewicht.
Das ist Gewichts-Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Es gibt ein Gesetz gegen Diskriminierung.
Das Gesetz heißt Allgemeines Gleich-behandlungs-Gesetz.
Kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor ungerechter Behandlung.
Das bedeutet: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Niemand darf wegen seiner Merkmale schlechter behandelt werden.
Aber das AGG schützt nicht vor Gewichts-Diskriminierung.
Gewicht steht nicht im AGG als Schutz-Grund.
Ein Schutz-Grund ist ein Merkmal eines Menschen.
Wegen dieses Merkmals darf niemand schlechter behandelt werden.
Das ist eine Lücke im Gesetz.
Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden.
Die Gesell-schaft gegen Gewichts-Diskriminierung setzt sich dafür ein.
Die Gesell-schaft gegen Gewichts-Diskriminierung ist eine Organisation.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Die Organisation fordert: Körper-Gewicht muss ins AGG.
Dafür gibt es eine Petition.
Eine Petition ist eine Unterschriften-Sammlung für ein Ziel.
Viele Verbände unterstützen diese Petition.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Die Verbände helfen Menschen mit Gewichts-Diskriminierung.
Die Verbände kennen die Probleme mit dem Gesetz genau.
Gemeinsam fordern sie: Gewicht soll ins AGG.
Du kannst die Petition jetzt unterzeichnen.
Bitte teile die Petition auch mit anderen Menschen.
Hier geht es zur Petition:
Foto: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung
Berlin (kobinet)
Die Qualifikation steht im Lebenslauf, nicht im Display der Waage. Trotzdem machen hochgewichtige Menschen immer wieder die Erfahrung, dass nicht ihr Können, sondern ihr Gewicht im Vordergrund steht, auch wenn es für die Aufgaben überhaupt kein Faktor ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll genau solchen grundlosen Benachteiligungen einen Riegel vorschieben, doch bei Gewichtsdiskriminierung greift es nicht. Körpergewicht ist keine der in § 1 AGG genannten Diskriminierungskategorien. Eine Schutzlücke, die in der laufenden AGG-Reform geschlossen werden könnte. Deshalb bittet die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die Petition des Bündnis AGG Reform Jetzt! mit dem Titel "Echter Schutz vor Diskriminierung - für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz" zu unterzeichnen und andere darauf hinzuweisen.
Der aktuelle Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes bleibt nach Ansicht der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung weit hinter den Forderungen der Verbände zurück. "Viele von Ihnen haben sich dem Bündnis angeschlossen und streiten gemeinsam für einen wirksamen und effektiven Diskriminierungsschutz. Wir gehören dazu und haben die Forderung eingebracht, dass Körpergewicht in § 1 AGG aufgenommen werden muss. Deine Stimme ist damit eine Stimme für ein #AGGmitGewicht", heißt es im Rundbrief der Gesellschaft gegen Gewichtdiskriminierung.
Gleichzeitig könne mit der Petition auch die vielen weiteren Forderungen der Bündnismitglieder unterstützt werden, die täglich von Diskriminierung Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützen. Sie wüssten genau, wo das Gesetz in der Praxis nicht tauge, betonte der Verband.
Foto: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung
Berlin (kobinet)
Die Qualifikation steht im Lebenslauf, nicht im Display der Waage. Trotzdem machen hochgewichtige Menschen immer wieder die Erfahrung, dass nicht ihr Können, sondern ihr Gewicht im Vordergrund steht, auch wenn es für die Aufgaben überhaupt kein Faktor ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll genau solchen grundlosen Benachteiligungen einen Riegel vorschieben, doch bei Gewichtsdiskriminierung greift es nicht. Körpergewicht ist keine der in § 1 AGG genannten Diskriminierungskategorien. Eine Schutzlücke, die in der laufenden AGG-Reform geschlossen werden könnte. Deshalb bittet die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die Petition des Bündnis AGG Reform Jetzt! mit dem Titel "Echter Schutz vor Diskriminierung - für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz" zu unterzeichnen und andere darauf hinzuweisen.
Der aktuelle Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes bleibt nach Ansicht der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung weit hinter den Forderungen der Verbände zurück. "Viele von Ihnen haben sich dem Bündnis angeschlossen und streiten gemeinsam für einen wirksamen und effektiven Diskriminierungsschutz. Wir gehören dazu und haben die Forderung eingebracht, dass Körpergewicht in § 1 AGG aufgenommen werden muss. Deine Stimme ist damit eine Stimme für ein #AGGmitGewicht", heißt es im Rundbrief der Gesellschaft gegen Gewichtdiskriminierung.
Gleichzeitig könne mit der Petition auch die vielen weiteren Forderungen der Bündnismitglieder unterstützt werden, die täglich von Diskriminierung Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützen. Sie wüssten genau, wo das Gesetz in der Praxis nicht tauge, betonte der Verband.





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