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Selbsthilfeverbände warnen vor pauschaler Umstellung auf gepoolte Schulbegleitung

Redaktioneller Hinweis: Artikel mit dem Co-Autor "kobinet Redaktionsassistent" werden vollautomatisch oder größtenteils vollautomatisch reformuliert und ausgespielt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://kobinet-nachrichten.org/kobinet-redaktionsassitent-was-ist-das/
Logo Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
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Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

Düsseldorf (kobinet)

Vier Selbsthilfeverbände haben am 27. August 2026 eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), die BAG SELBSTHILFE, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Kindernetzwerk reagieren damit auf die zunehmende Umstellung individueller Schulbegleitungen auf gepoolte Modelle (Pooling) zum Schuljahresbeginn. In einigen Fällen sei diese bereits vollzogen worden, ohne zuvor zu prüfen, ob der individuelle Unterstützungsbedarf der Kinder damit abgedeckt werde, kritisieren die Verbände.

Laut den Verbänden ist das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich, jedoch nur, wenn der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen, betonen ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk.

Die Verbände sehen einen Zusammenhang mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht vor, dass Schulbegleitung künftig grundsätzlich als infrastrukturelle Bildungsassistenz gewährt werden soll. Dadurch rücke nicht mehr der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur – eine Entwicklung, die die Verbände mit Sorge beobachten.

"Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht", erklären die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar bleiben muss.

Die Argumentationshilfe und ein Musterwiderspruch stehen auf der Seite des bvkm zum Download bereit.