Düsseldorf (kobinet)
4 Selbst-Hilfe-Verbände haben ein gemeinsames Dokument veröffentlicht.
Das war am 27. August 2026.
Ein Selbst-Hilfe-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen haben ähnliche Probleme.
Sie helfen sich gegenseitig.
Sie kämpfen gemeinsam für ihre Rechte.
Das Dokument ist eine Argumentations-Hilfe.
Eine Argumentations-Hilfe enthält fertige Gründe und Erklärungen.
Damit können Eltern und Fach-Leute besser erklären, was Kinder brauchen.
Die Argumentations-Hilfe geht um Schul-Begleitung.
Schul-Begleitung bedeutet: Ein Mensch hilft einem Kind mit Behinderung in der Schule.
Diese Verbände haben das Dokument veröffentlicht:
- Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen.
- Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft Selbst-Hilfe.
- Der Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen.
- Das Kinder-Netz-Werk.
Chronisch bedeutet: Eine Krankheit dauert sehr lange.
Die Krankheit geht nicht schnell weg.
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen nennt man kurz: ACHSE.
Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft nennt man kurz: BAG.
Den Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen nennt man kurz: bvkm.
Immer mehr Schulen stellen die Schul-Begleitung um.
Sie wechseln von einzelner Begleitung zu geteilter Begleitung.
Das nennt man auch Pooling.
Beim Pooling teilt sich eine Begleit-Person die Arbeit mit mehreren Kindern.
Die Verbände kritisieren das.
Manche Schulen haben vorher nicht geprüft: Bekommt jedes Kind noch genug Hilfe?
Pooling ist rechtlich erlaubt.
Rechtlich bedeutet: Es geht um Gesetze und Regeln für alle Menschen.
Aber es gibt eine wichtige Bedingung.
Jedes Kind muss weiterhin die Hilfe bekommen, die es braucht.
Pauschale Umstellungen sind deshalb nicht erlaubt.
Pauschal bedeutet: Für alle gleich, ohne auf den einzelnen Menschen zu schauen.
Eltern müssen das nicht hinnehmen.
Eltern können etwas dagegen tun.
Die Verbände sehen einen Zusammen-hang mit einem neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker prüfen und beschließen diesen Vorschlag.
Die Bundes-Regierung hat diesen Entwurf am 12. August 2026 beschlossen.
Am 27. August 2026 haben die Verbände ihr Dokument veröffentlicht.
Der Entwurf heißt: Erstes Kinder- und Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Dieses Gesetz soll die Hilfen für Kinder und Jugendliche neu regeln.
Der Entwurf sieht eine große Änderung vor.
Schul-Begleitung soll künftig allgemeine Bildungs-Assistenz heißen.
Bildungs-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft Kindern in der Schule beim Lernen.
Die Hilfe gilt dann für alle Kinder an einer Schule, nicht nur für ein bestimmtes Kind.
Früher wurde geschaut: Was braucht dieses Kind genau?
Künftig wird geschaut: Was hat die Schule schon?
Die Verbände machen sich Sorgen.
Sie denken: Diese Änderung schadet den Kindern.
Die 4 Verbände erklären: Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Unterstützung.
Sie brauchen diese Unterstützung.
Nur so können sie am Unterricht teil-nehmen.
Und zwar genauso wie alle anderen Kinder.
Gleichberechtigt bedeutet: Alle Menschen haben dieselben Rechte.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Pauschale Lösungen helfen dem einzelnen Kind oft nicht genug.
Die Verbände fordern: Das Recht auf individuelle Schul-Begleitung muss bleiben.
Individuell bedeutet: Es wird geschaut, was genau dieses eine Kind braucht.
Dieses Recht muss auch durchsetzbar bleiben.
Durchsetzbar bedeutet: Kinder und Eltern können ihr Recht einfordern und bekommen die Hilfe.
Der bvkm hat 2 Dokumente auf seiner Internet-Seite veröffentlicht.
- Die Argumentations-Hilfe.
- Ein Muster-Widerspruch.
Ein Muster-Widerspruch ist ein Beispiel-Brief.
Mit diesem Brief könnt ihr gegen eine Entscheidung vorgehen.
Die Dokumente findet ihr hier:
bvkm.de/ratgeber/schulbegleitung
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Düsseldorf (kobinet)
Vier Selbsthilfeverbände haben am 27. August 2026 eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), die BAG SELBSTHILFE, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Kindernetzwerk reagieren damit auf die zunehmende Umstellung individueller Schulbegleitungen auf gepoolte Modelle (Pooling) zum Schuljahresbeginn. In einigen Fällen sei diese bereits vollzogen worden, ohne zuvor zu prüfen, ob der individuelle Unterstützungsbedarf der Kinder damit abgedeckt werde, kritisieren die Verbände.
Laut den Verbänden ist das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich, jedoch nur, wenn der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen, betonen ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk.
Die Verbände sehen einen Zusammenhang mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht vor, dass Schulbegleitung künftig grundsätzlich als infrastrukturelle Bildungsassistenz gewährt werden soll. Dadurch rücke nicht mehr der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur – eine Entwicklung, die die Verbände mit Sorge beobachten.
"Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht", erklären die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar bleiben muss.
Die Argumentationshilfe und ein Musterwiderspruch stehen auf der Seite des bvkm zum Download bereit.
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Düsseldorf (kobinet)
Vier Selbsthilfeverbände haben am 27. August 2026 eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), die BAG SELBSTHILFE, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Kindernetzwerk reagieren damit auf die zunehmende Umstellung individueller Schulbegleitungen auf gepoolte Modelle (Pooling) zum Schuljahresbeginn. In einigen Fällen sei diese bereits vollzogen worden, ohne zuvor zu prüfen, ob der individuelle Unterstützungsbedarf der Kinder damit abgedeckt werde, kritisieren die Verbände.
Laut den Verbänden ist das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich, jedoch nur, wenn der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen, betonen ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk.
Die Verbände sehen einen Zusammenhang mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht vor, dass Schulbegleitung künftig grundsätzlich als infrastrukturelle Bildungsassistenz gewährt werden soll. Dadurch rücke nicht mehr der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur – eine Entwicklung, die die Verbände mit Sorge beobachten.
"Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht", erklären die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar bleiben muss.
Die Argumentationshilfe und ein Musterwiderspruch stehen auf der Seite des bvkm zum Download bereit.




