Berlin (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK Saarland freut sich über Änderungen an einem Gesetz.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie setzen sich für faire Regeln ein.
Das Gesetz setzt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention im Saarland um.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Diesen Vertrag haben die Vereinten Nationen gemacht.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von 193 Ländern.
Diese Länder arbeiten zusammen.
Darin steht: Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte wie alle anderen.
Die CDU- und SPD-Fraktion im Sozial-Ausschuss haben das Gesetz verbessert.
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Politikern, die zusammenarbeiten.
Ein Sozial-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern.
Diese Gruppe berät über Themen wie Rente, Gesundheit oder Behinderungen.
Sie bereitet wichtige Entscheidungen vor.
Der Landtag berät das Gesetz am 26. August 2026 ein 2. Mal.
Im Landtag arbeiten Politiker aus einem Bundes-Land.
Sie machen Gesetze.
Früher war geplant: Der Landes-Behinderten-Beauftragte darf weniger mitbestimmen.
Der Landes-Behinderten-Beauftragte ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Er kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Auch der Landes-Beirat sollte weniger mitbestimmen dürfen.
Ein Landes-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Der Landes-Beirat gibt Rat bei wichtigen Entscheidungen im Bundes-Land.
Der VdK und andere Verbände haben sich dagegen eingesetzt.
Das hatte Erfolg.
Der Plan wurde geändert.
VdK-Landes-Vorsitzende Dagmar Heib sagt dazu:
Gesetze legen die Grund-Regeln fest.
In Verordnungen stehen wichtige Details.
Eine Verordnung ist eine Regel der Regierung.
Darin steht genau, wie ein Gesetz im Alltag umgesetzt wird.
Verordnungen entscheiden, wie Menschen mit Behinderungen am Alltag teilhaben.
Deshalb müssen beide mitbestimmen dürfen: bei Gesetzen und bei Verordnungen.
So sagt es Dagmar Heib.
Neu ist auch: Der Beauftragte darf früh mitmachen.
Das bedeutet: Er kann schon am Anfang mitarbeiten.
Der VdK freut sich über eine weitere Änderung.
Behörden des Saar-Landes müssen neue Gebäude barriere-frei bauen.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können das Gebäude gut nutzen.
Auch Menschen mit Behinderungen können das Gebäude gut nutzen.
Auch Umbauten und Erweiterungen müssen barriere-frei sein.
Dagmar Heib sagt: Das ist ein erster Schritt.
Aber es muss noch mehr passieren.
Der VdK wünscht sich noch mehr Änderungen.
Behörden sollen keine Gebäude mit Barrieren neu anmieten.
Es soll einen klaren Zeit-Plan geben.
Der Zeit-Plan soll zeigen: Wann werden alte Gebäude barriere-frei gemacht?
Verbände dürfen jetzt öfter vor Gericht gehen.
Sie können jetzt auch Leistungs-Klagen einreichen.
Eine Leistungs-Klage ist ein Antrag bei Gericht.
Ein Verband fordert damit, dass jemand etwas tun muss.
Sie können auch Unterlassungs-Klagen einreichen.
Eine Unterlassungs-Klage ist ein Antrag bei Gericht.
Ein Verband fordert damit, dass jemand etwas nicht tun darf.
Früher war nur die Feststellungs-Klage möglich.
Eine Feststellungs-Klage ist ein Antrag bei Gericht.
Das Gericht prüft dabei: Hat eine Person ein Recht oder nicht?
Die Feststellungs-Klage stellt nur fest, dass etwas falsch ist.
Sie ändert aber wenig daran.
Der VdK findet diese Änderungen gut.
Foto: Sozialverband VdK Saarland e. V.
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK Saarland begrüßt die von der CDU- und SPD-Fraktion im Sozialausschuss ausgearbeiteten Änderungen am Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland. Der Landtag berät das Gesetz heute, am 26. August 2026, in zweiter Lesung.
Der VdK und andere Verbände hatten sich zuvor gegen die geplante Beschneidung der Beteiligungsrechte des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbeirats eingesetzt. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass beide zukünftig nur noch an Gesetzesvorhaben, nicht aber an Verordnungen beteiligt werden sollten. "Gesetze geben die Rahmenbedingungen vor, während in Verordnungen Details festgelegt werden, die über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag entscheiden", sagte die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib. Der Verband habe darauf gedrängt, die Beteiligungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden, um sicherzustellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei rechtlichen Neuregelungen umfassend einfließen. Zudem wurde der Hinweis aufgenommen, den Beauftragten frühzeitig zu beteiligen.
Der VdK begrüßt weiterhin, dass oberste Landesbehörden und nachgeordnete Behörden nun verpflichtet sind, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten. "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Pflicht zur Barrierefreiheit darf nicht bei den Ministerien aufhören", so Heib. Aus Sicht des VdK brauche es zudem eine Pflicht, keine weiteren Gebäude mit Barrieren anzumieten, sowie einen klaren Zeitplan für die Herstellung von Barrierefreiheit in bestehenden Bauten.
Zusätzlich begrüßt der VdK die Ausweitung des Klagerechts von Verbänden, die nun auch Leistungs- und Unterlassungsklagen erheben können. Bisher waren nur Feststellungsklagen möglich, die kaum effektiven Rechtsschutz für Betroffene boten.
Foto: Sozialverband VdK Saarland e. V.
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK Saarland begrüßt die von der CDU- und SPD-Fraktion im Sozialausschuss ausgearbeiteten Änderungen am Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland. Der Landtag berät das Gesetz heute, am 26. August 2026, in zweiter Lesung.
Der VdK und andere Verbände hatten sich zuvor gegen die geplante Beschneidung der Beteiligungsrechte des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbeirats eingesetzt. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass beide zukünftig nur noch an Gesetzesvorhaben, nicht aber an Verordnungen beteiligt werden sollten. "Gesetze geben die Rahmenbedingungen vor, während in Verordnungen Details festgelegt werden, die über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag entscheiden", sagte die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib. Der Verband habe darauf gedrängt, die Beteiligungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden, um sicherzustellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei rechtlichen Neuregelungen umfassend einfließen. Zudem wurde der Hinweis aufgenommen, den Beauftragten frühzeitig zu beteiligen.
Der VdK begrüßt weiterhin, dass oberste Landesbehörden und nachgeordnete Behörden nun verpflichtet sind, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten. "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Pflicht zur Barrierefreiheit darf nicht bei den Ministerien aufhören", so Heib. Aus Sicht des VdK brauche es zudem eine Pflicht, keine weiteren Gebäude mit Barrieren anzumieten, sowie einen klaren Zeitplan für die Herstellung von Barrierefreiheit in bestehenden Bauten.
Zusätzlich begrüßt der VdK die Ausweitung des Klagerechts von Verbänden, die nun auch Leistungs- und Unterlassungsklagen erheben können. Bisher waren nur Feststellungsklagen möglich, die kaum effektiven Rechtsschutz für Betroffene boten.




