Menu Close

VdK Saarland begrüßt Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz

Redaktioneller Hinweis: Artikel mit dem Co-Autor "kobinet Redaktionsassistent" werden vollautomatisch oder größtenteils vollautomatisch reformuliert und ausgespielt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://kobinet-nachrichten.org/kobinet-redaktionsassitent-was-ist-das/
Logo Sozialverband VdK Saarland e. V.
Logo Sozialverband VdK Saarland e. V.
Foto: Sozialverband VdK Saarland e. V.

Berlin (kobinet)

Der Sozialverband VdK Saarland begrüßt die von der CDU- und SPD-Fraktion im Sozialausschuss ausgearbeiteten Änderungen am Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland. Der Landtag berät das Gesetz heute, am 26. August 2026, in zweiter Lesung.

Der VdK und andere Verbände hatten sich zuvor gegen die geplante Beschneidung der Beteiligungsrechte des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbeirats eingesetzt. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass beide zukünftig nur noch an Gesetzesvorhaben, nicht aber an Verordnungen beteiligt werden sollten. "Gesetze geben die Rahmenbedingungen vor, während in Verordnungen Details festgelegt werden, die über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag entscheiden", sagte die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib. Der Verband habe darauf gedrängt, die Beteiligungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden, um sicherzustellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei rechtlichen Neuregelungen umfassend einfließen. Zudem wurde der Hinweis aufgenommen, den Beauftragten frühzeitig zu beteiligen.

Der VdK begrüßt weiterhin, dass oberste Landesbehörden und nachgeordnete Behörden nun verpflichtet sind, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten. "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Pflicht zur Barrierefreiheit darf nicht bei den Ministerien aufhören", so Heib. Aus Sicht des VdK brauche es zudem eine Pflicht, keine weiteren Gebäude mit Barrieren anzumieten, sowie einen klaren Zeitplan für die Herstellung von Barrierefreiheit in bestehenden Bauten.

Zusätzlich begrüßt der VdK die Ausweitung des Klagerechts von Verbänden, die nun auch Leistungs- und Unterlassungsklagen erheben können. Bisher waren nur Feststellungsklagen möglich, die kaum effektiven Rechtsschutz für Betroffene boten.