Berlin (kobinet)
Mehrere Abgeordnete wollen ein neues Gesetz.
Abgeordnete sind gewählte Volks-Vertreter.
Sie vertreten die Bürger im Parlament.
Das Parlament heißt Bundes-Tag.
Das Gesetz soll die Organ-Spende verändern.
Organ-Spende bedeutet: Ein Mensch gibt nach dem Tod ein Organ weiter.
Ein Organ ist ein wichtiger Körper-Teil.
Zum Beispiel das Herz oder die Niere.
Im Jahr 2025 haben 985 Menschen Organe gespendet.
Das rettet anderen Menschen das Leben.
Aber 8.199 Menschen warten auf ein Organ.
Das sind viel mehr als es Spender gibt.
Die Abgeordneten wollen die Wider-spruchs-Regelung einführen.
Wider-spruchs-Regelung bedeutet: Alle sind automatisch Organ-Spender.
Automatisch bedeutet: Es passiert von allein.
Du musst nichts tun.
Nur wer das nicht will, muss widersprechen.
Wider-sprechen bedeutet: Du schreibst auf, dass du kein Spender sein willst.
Bisher war es anders.
Bisher musste man aktiv Ja sagen.
Aktiv Ja sagen bedeutet: Du stimmst zu.
Zustimmen bedeutet: Du bist mit etwas einverstanden.
Nur wer Ja sagte, war Organ-Spender.
In den letzten Jahren gab es Änderungen.
Aber die Zahl der Spender ist nicht gestiegen.
Das ist ein Problem.
Deshalb wollen die Abgeordneten die neue Regelung.
Mehr Menschen sollen über Organ-Spende nachdenken.
Jeder soll eine Entscheidung treffen.
Entscheidung bedeutet: Du wählst etwas aus.
Du sagst, was du willst oder nicht willst.
Jeder soll die Entscheidung aufschreiben.
Auch die Familie soll die Entscheidung kennen.
Jemand stirbt.
Dann muss die Familie oft schnell entscheiden.
Das ist sehr schwer für die Familie.
Die neue Regelung soll die Familie entlasten.
Entlasten bedeutet: Die Familie hat es leichter.
Die Familie kennt dann schon die Entscheidung des gestorbenen Menschen.
Abgeordnete von mehreren Parteien unterstützen diesen Antrag.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen in der Politik.
Ein Antrag ist eine offizielle Anfrage an das Parlament.
Dazu gehören: CDU, CSU, SPD, Linke und Grüne.
Mehr Informationen findet ihr hier:
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage und einem Bericht auf der Internetseite des Deutschen Bundestag hervorgeht. Dort heißt es u.a.: "2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf."
Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei nach Ansicht der Abgeordneten keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden. "Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten", heißt es in dem Bericht zur Gesetzesinitiative der Bundestagsabgeordneten.
Link zum Bericht auf der Internetseite des Deutschen Bundestag
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten fordern in einem interfraktionellen Gesetzentwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Zu den Mitzeichnern des Gruppenantrags gehören Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen, wie aus der Vorlage und einem Bericht auf der Internetseite des Deutschen Bundestag hervorgeht. Dort heißt es u.a.: "2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf."
Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei nach Ansicht der Abgeordneten keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden. "Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten", heißt es in dem Bericht zur Gesetzesinitiative der Bundestagsabgeordneten.
Link zum Bericht auf der Internetseite des Deutschen Bundestag





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