ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen heißt Dennis Petschner.
Ein Landes-Beauftragter ist eine Person.
Diese Person kümmert sich im Auftrag des Landes Thüringen um ein bestimmtes Thema.
Er hat sich zu einem neuen Gesetz-Entwurf geäußert.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird noch beraten.
Er kann noch verändert werden.
Der Entwurf heißt: Erstes Gesetz zur Struktur-Reform der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Jugend-Hilfe bedeutet: Kinder und Jugendliche bekommen Unterstützung.
Auch ihre Familien bekommen Hilfe.
Eine Struktur-Reform bedeutet: Der Aufbau von etwas wird grundlegend verändert.
Viele Regeln und Abläufe werden neu geordnet.
Das Bundes-Kabinett hat diesen Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von Bundes-Ministern.
Sie treffen gemeinsam wichtige Entscheidungen für Deutschland.
Dennis Petschner fordert Verbesserungen an dem Entwurf.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen besser berücksichtigt werden.
Berücksichtigt werden bedeutet: Ihre Bedürfnisse sollen beachtet werden.
Er sagt: Das Gesetz erreicht seine wichtigen Ziele nicht.
Das Gesetz soll das Leben von betroffenen Familien leichter machen.
Betroffene Familien bedeutet: Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Das Gesetz soll auch Bürokratie abbauen.
Bürokratie bedeutet: Viele Formulare und komplizierte Behörden-Wege.
Stattdessen könnten bestehende Hürden sogar größer werden.
Im Jahr 2021 hat der Bundes-Tag das Jugend-Stärkungs-Gesetz beschlossen.
Das Jugend-Stärkungs-Gesetz soll Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser unterstützen.
Dieses Gesetz versprach eine inklusive Lösung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Das Versprechen wurde aber nicht erfüllt.
Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleiche Unterstützung bekommen.
Heute gibt es noch 2 verschiedene Zuständigkeiten.
Zuständigkeit bedeutet: Ein Amt ist für eine Aufgabe verantwortlich.
Das Amt muss sich darum kümmern.
Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen bekommen Hilfe über die Kinder- und Jugend-Hilfe.
Seelische Beeinträchtigungen bedeutet: Zum Beispiel starke Ängste oder Depressionen.
Manche Dinge fallen diesen Kindern schwerer.
Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen bekommen Hilfe über die Sozial-Hilfe.
Sozial-Hilfe ist Unterstützung vom Staat für Menschen, die Hilfe brauchen.
Das bedeutet: Verschiedene Kinder werden von verschiedenen Ämtern betreut.
Der neue Gesetz-Entwurf sollte diese Trennung beenden.
Stattdessen können Kommunen selbst entscheiden.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie haben eigene Regeln für das Zusammen-Leben.
Sie müssen Kinder-Hilfe und Sozial-Hilfe nicht zusammenlegen.
Dennis Petschner warnt: Inklusion darf kein Lotterie-Spiel sein.
Es darf nicht davon abhängen, wo eine Familie wohnt.
Jede Familie soll die gleiche Unterstützung bekommen.
Dennis Petschner sieht noch ein weiteres Problem.
Das Gesetz verändert die Grundlage der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
Die Hilfe soll ihnen ermöglichen, am Leben teil-zu-nehmen.
Bisher bekam jedes Kind genau die Hilfe, die es brauchte.
Künftig soll es vor allem Gruppen-Angebote geben.
Das bedeutet: Nicht mehr einzelne Kinder bekommen Hilfe.
Stattdessen bekommen viele Kinder zusammen Hilfe.
Persönliche Schul-Begleitung soll seltener werden.
Schul-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft einem Kind in der Schule.
Einzelfall-Hilfe soll zur Ausnahme werden.
Einzelfall-Hilfe bedeutet: Ein Kind bekommt genau die Hilfe, die es selbst braucht.
Die Hilfe wird extra für dieses eine Kind geplant.
Ausnahme bedeutet: Es passiert nur noch selten.
Dennis Petschner sagt: Familien brauchen endlich klare Zuständigkeiten.
Sie brauchen kurze Wege zu den richtigen Ämtern.
Der Entwurf erfüllt diese Hoffnung nicht.
Familien werden weiterhin zwischen Jugend-Amt und Sozial-Amt hin- und hergeschickt.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde.
Dort arbeiten Menschen, die Familien und Kindern helfen.
Das hängt von der Art der Behinderung des Kindes ab.
Eine verlässliche Anlauf-Stelle gibt es weiterhin nicht.
Eine Anlauf-Stelle ist ein Ort oder ein Amt, wo Menschen Hilfe und Antworten auf ihre Fragen bekommen.
Foto: Jacob Schröter
ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dennis Petschner, hat sich zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Petschner fordert Nachbesserungen, um die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen. Aus Sicht des Thüringer Landesbeauftragten verfehlt das geplante Vorhaben nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in seiner jetzigen Form jedoch die entscheidenden Ziele. Statt den Alltag von betroffenen Familien spürbar zu erleichtern und bürokratische Hürden für alle Seiten abzubauen, drohen bestehende Barrieren in den Behördenstrukturen weiter verfestigt zu werden.
Eigentlich sollte die mit dem Jugendstärkungsgesetz 2021 versprochene "Inklusive Lösung" die Eingliederungshilfe für allebetroffenen Kinder und Jugendlichen vereinheitlichen. Aktuell sind die Zuständigkeitengespalten: Junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen fallen unter die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), während Kinder mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen Leistungen über die Sozialhilfe (SGB IX) erhalten. Der aktuelle Regierungsentwurf weicht die geplante Pflicht zur Zusammenführung nun auf und ersetzt sie durch eine freiwillige Erprobungsklausel für Kommunen. "Inklusion darf kein föderales Lotteriespiel sein", warnt Petschner. "Ob und in welcher Form eine Familie eine ganzheitlicheUnterstützung erhält, darf nicht vom Wohnort oder dem guten Willen zur Erprobung einer einzelnen Kommune abhängen.
Zusätzlich sieht der Landesbeauftragte eine gefährliche Weichenstellung im System der Eingliederungshilfe. Der Gesetzesentwurf stelltdas bisherige Fundament der Eingliederungshilfe auf den Kopf: Weg vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes, hin zur bloßen Verfügbarkeit lokaler Strukturen. Pauschale Gruppenangebote in Kitas und Schulen sollen künftig die Regel sein, während die persönliche Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme degradiert wird.
Dennis Petschner kritisiert das Vorhaben deutlich: "Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen endlich Klarheit und kurze Wege. Der vorliegende Entwurf enttäuscht in diese Hoffnung deutlich. Anstatt die überfällige Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem gemeinsamen Dach verbindlich festzulegen, verbleiben wir in einer zersplitterten Zuständigkeitslandschaft zwischen Jugend- und Sozialämtern. Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter hin und hergeschickt zu werden - je nachBehinderungsartdes Kindes. Eine einheitliche, verlässliche Anlaufstelle sieht anders aus."
Foto: Jacob Schröter
ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dennis Petschner, hat sich zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Petschner fordert Nachbesserungen, um die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen. Aus Sicht des Thüringer Landesbeauftragten verfehlt das geplante Vorhaben nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in seiner jetzigen Form jedoch die entscheidenden Ziele. Statt den Alltag von betroffenen Familien spürbar zu erleichtern und bürokratische Hürden für alle Seiten abzubauen, drohen bestehende Barrieren in den Behördenstrukturen weiter verfestigt zu werden.
Eigentlich sollte die mit dem Jugendstärkungsgesetz 2021 versprochene "Inklusive Lösung" die Eingliederungshilfe für allebetroffenen Kinder und Jugendlichen vereinheitlichen. Aktuell sind die Zuständigkeitengespalten: Junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen fallen unter die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), während Kinder mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen Leistungen über die Sozialhilfe (SGB IX) erhalten. Der aktuelle Regierungsentwurf weicht die geplante Pflicht zur Zusammenführung nun auf und ersetzt sie durch eine freiwillige Erprobungsklausel für Kommunen. "Inklusion darf kein föderales Lotteriespiel sein", warnt Petschner. "Ob und in welcher Form eine Familie eine ganzheitlicheUnterstützung erhält, darf nicht vom Wohnort oder dem guten Willen zur Erprobung einer einzelnen Kommune abhängen.
Zusätzlich sieht der Landesbeauftragte eine gefährliche Weichenstellung im System der Eingliederungshilfe. Der Gesetzesentwurf stelltdas bisherige Fundament der Eingliederungshilfe auf den Kopf: Weg vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes, hin zur bloßen Verfügbarkeit lokaler Strukturen. Pauschale Gruppenangebote in Kitas und Schulen sollen künftig die Regel sein, während die persönliche Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme degradiert wird.
Dennis Petschner kritisiert das Vorhaben deutlich: "Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen endlich Klarheit und kurze Wege. Der vorliegende Entwurf enttäuscht in diese Hoffnung deutlich. Anstatt die überfällige Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem gemeinsamen Dach verbindlich festzulegen, verbleiben wir in einer zersplitterten Zuständigkeitslandschaft zwischen Jugend- und Sozialämtern. Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter hin und hergeschickt zu werden - je nachBehinderungsartdes Kindes. Eine einheitliche, verlässliche Anlaufstelle sieht anders aus."





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