Menu Close

Thüringer Landesbeauftragter fordert Nachbesserungen bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Dennis Petschner
Petschner_Dennis
Foto: Jacob Schröter

ERFURT (kobinet)

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dennis Petschner, hat sich zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Petschner fordert Nachbesserungen, um die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen. Aus Sicht des Thüringer Landesbeauftragten verfehlt das geplante Vorhaben nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in seiner jetzigen Form jedoch die entscheidenden Ziele. Statt den Alltag von betroffenen Familien spürbar zu erleichtern und bürokratische Hürden für alle Seiten abzubauen, drohen bestehende Barrieren in den Behördenstrukturen weiter verfestigt zu werden.

Eigentlich sollte die mit dem Jugendstärkungsgesetz 2021 versprochene "Inklusive Lösung" die Eingliederungshilfe für allebetroffenen Kinder und Jugendlichen vereinheitlichen. Aktuell sind die Zuständigkeitengespalten: Junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen fallen unter die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), während Kinder mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen Leistungen über die Sozialhilfe (SGB IX) erhalten. Der aktuelle Regierungsentwurf weicht die geplante Pflicht zur Zusammenführung nun auf und ersetzt sie durch eine freiwillige Erprobungsklausel für Kommunen. "Inklusion darf kein föderales Lotteriespiel sein", warnt Petschner. "Ob und in welcher Form eine Familie eine ganzheitlicheUnterstützung erhält, darf nicht vom Wohnort oder dem guten Willen zur Erprobung einer einzelnen Kommune abhängen.

Zusätzlich sieht der Landesbeauftragte eine gefährliche Weichenstellung im System der Eingliederungshilfe. Der Gesetzesentwurf stelltdas bisherige Fundament der Eingliederungshilfe auf den Kopf: Weg vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes, hin zur bloßen Verfügbarkeit lokaler Strukturen. Pauschale Gruppenangebote in Kitas und Schulen sollen künftig die Regel sein, während die persönliche Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme degradiert wird.

Dennis Petschner kritisiert das Vorhaben deutlich: "Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen endlich Klarheit und kurze Wege. Der vorliegende Entwurf enttäuscht in diese Hoffnung deutlich. Anstatt die überfällige Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem gemeinsamen Dach verbindlich festzulegen, verbleiben wir in einer zersplitterten Zuständigkeitslandschaft zwischen Jugend- und Sozialämtern. Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter hin und hergeschickt zu werden - je nachBehinderungsartdes Kindes. Eine einheitliche, verlässliche Anlaufstelle sieht anders aus."

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x