Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es prüft, ob Gesetze und Entscheidungen gerecht sind.
Das Gericht hat die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt.
Manche Menschen können zum Beispiel nicht laufen oder nicht sehen.
Das nennt man: Behinderung.
Menschen mit Behinderung brauchen oft Hilfe im Alltag.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Assistenz.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft im Alltag.
Zum Beispiel beim Anziehen oder beim Einkaufen.
Manche Menschen organisieren diese Hilfe selbst.
Das nennt man: Persönliches Budget.
Persönliches Budget bedeutet: Geld vom Staat für Hilfe.
Mit dem Geld kannst du einen Assistenten bezahlen.
Eine junge Frau hat ihr Persönliches Budget selbst verwaltet.
Sie war selbst Arbeit-Geberin.
Das bedeutet: Sie hat ihre Helfer selbst eingestellt.
Das nennt man: Arbeit-Geber-Modell.
Beim Arbeit-Geber-Modell bist du selbst Chef über deine Pflege-Hilfe.
Du suchst deine Helfer selbst aus.
Du bestimmst selbst, was sie tun.
Das Geld hat aber nicht gereicht.
Die Frau brauchte mehr Geld für ihre Assistenz.
Deshalb hat sie mehr Geld beantragt.
Das war ein Eil-Verfahren.
Ein Eil-Verfahren ist ein sehr schnelles Gerichts-Verfahren.
Es wird genutzt, wenn sofort eine Entscheidung nötig ist.
Das Landes-Sozial-Gericht Schleswig-Holstein hat entschieden.
Ein Landes-Sozial-Gericht ist ein hohes Gericht in einem Bundes-Land.
Es entscheidet bei Streit um Rente oder andere Sozial-Leistungen.
Das Landes-Sozial-Gericht hat der Frau nur einen Teil des Geldes gegeben.
Den Rest hat das Gericht abgelehnt.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat diese Entscheidung aufgehoben.
Aufgehoben bedeutet: Die Entscheidung gilt nicht mehr.
Der Bedarf der Frau wurde nicht genau genug geprüft.
Das Recht darauf nennt man: Effektiver Rechts-Schutz.
Effektiver Rechts-Schutz bedeutet: Jeder Mensch kann ein Gericht um Hilfe bitten.
Dieses Recht steht im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Es sichert die Rechte aller Menschen.
Gerichte müssen Fälle deshalb gründlich prüfen.
Das gilt auch bei Eil-Verfahren.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat außerdem gesagt:
Gerichte müssen den Bedarf ernsthaft prüfen.
Bedarf bedeutet: Was jemand wirklich braucht.
Zum Beispiel: Wie viele Stunden Assistenz pro Tag nötig sind.
Das Landes-Sozial-Gericht muss nun neu entscheiden.
Rechts-Anwalt Heiner Popken aus Lübeck hat die Frau vertreten.
Er sagt: Menschen mit Assistenz-Bedarf können nicht jahrelang warten.
Das Urteil hilft allen Menschen mit Persönlichem Budget.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht sagt damit, wer Recht hat.
Gerichte müssen den Bedarf von Menschen jetzt gründlicher prüfen.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat die Entscheidung im Internet veröffentlicht.
Die Internet-Adresse ist: rechtsprechung-im-internet.de
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Menschen gestärkt, die ihre Assistenz über ein Persönliches Budget selbst organisieren. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 gab es der Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau statt (Az. 1 BvR 1302/26). Die Frau beschäftigt ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell. Ihr bewilligtes Budget reichte für den tatsächlichen Bedarf nicht aus. Deshalb beantragte sie im Eilverfahren ein höheres Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sprach ihr nur einen Teil zu. Den weitergehenden Bedarf sah es als nicht glaubhaft gemacht an, berichtet Heiner Popken, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Sie verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellen klar: Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bedarfs dürfen nicht überspannt werden. Je schwerer die drohende Grundrechtsverletzung wiegt, desto gründlicher muss das Gericht den Sachverhalt schon im Eilverfahren aufklären. Auch im einstweiligen Rechtsschutz gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Landessozialgericht muss nun neu entscheiden.
"Wer auf Assistenz angewiesen ist, kann nicht jahrelang auf ein Hauptsacheverfahren warten", sagt Rechtsanwalt Heiner Popken aus Lübeck, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat. "Karlsruhe hat klargestellt, dass die Sozialgerichte den Bedarf ernsthaft ermitteln müssen, statt hohe Hürden bei der Glaubhaftmachung aufzubauen. Das hilft allen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern."
Die Entscheidung ist im amtlichen Portal rechtsprechung-im-internet.de veröffentlicht.
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Menschen gestärkt, die ihre Assistenz über ein Persönliches Budget selbst organisieren. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 gab es der Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau statt (Az. 1 BvR 1302/26). Die Frau beschäftigt ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell. Ihr bewilligtes Budget reichte für den tatsächlichen Bedarf nicht aus. Deshalb beantragte sie im Eilverfahren ein höheres Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sprach ihr nur einen Teil zu. Den weitergehenden Bedarf sah es als nicht glaubhaft gemacht an, berichtet Heiner Popken, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Sie verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellen klar: Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bedarfs dürfen nicht überspannt werden. Je schwerer die drohende Grundrechtsverletzung wiegt, desto gründlicher muss das Gericht den Sachverhalt schon im Eilverfahren aufklären. Auch im einstweiligen Rechtsschutz gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Landessozialgericht muss nun neu entscheiden.
"Wer auf Assistenz angewiesen ist, kann nicht jahrelang auf ein Hauptsacheverfahren warten", sagt Rechtsanwalt Heiner Popken aus Lübeck, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat. "Karlsruhe hat klargestellt, dass die Sozialgerichte den Bedarf ernsthaft ermitteln müssen, statt hohe Hürden bei der Glaubhaftmachung aufzubauen. Das hilft allen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern."
Die Entscheidung ist im amtlichen Portal rechtsprechung-im-internet.de veröffentlicht.





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