Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Es prüft, ob Gesetze mit dem Grund-Gesetz übereinstimmen.
Das Grund-Gesetz enthält die wichtigsten Regeln für Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Die Entscheidung stärkt die Rechte von behinderten Menschen.
Es geht um Menschen mit einem Persönlichen Budget.
Persönliches Budget bedeutet: Menschen bekommen Geld vom Amt.
Mit dem Geld organisieren sie ihre Assistenz selbst.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft im Alltag.
Eine junge Frau hat geklagt.
Klagen bedeutet: Sie hat einen Rechts-Streit vor Gericht begonnen.
Die Frau beschäftigt ihre Assistenz-Kräfte selbst.
Das nennt man Arbeit-Geber-Modell.
Beim Arbeit-Geber-Modell ist die Person selbst Chef über ihre Pflege-Hilfe.
Sie sucht ihre Helfer selbst aus.
Sie bestimmt selbst, was die Helfer tun.
Ihr Persönliches Budget war zu wenig Geld.
Sie beantragte mehr Geld.
Das Landes-Sozial-Gericht Schleswig-Holstein entschied dagegen.
Ein Landes-Sozial-Gericht ist ein hohes Gericht in einem Bundes-Land.
Es entscheidet bei Streit um Rente, Kranken-Versicherung oder andere Sozial-Leistungen.
Das Gericht erkannte nur einen Teil ihres Bedarfs an.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hob diese Entscheidung auf.
Aufheben bedeutet: Die Entscheidung gilt nicht mehr.
Das Gericht sagte: Die Entscheidung war nicht rechtmäßig.
Rechtmäßig bedeutet: Es ist erlaubt und richtig nach den Gesetzen.
Es geht um das Recht auf Rechts-Schutz.
Rechts-Schutz bedeutet: Menschen können sich wehren.
Sie können sich wehren, wenn sie ungerecht behandelt werden.
Dieses Recht ist ein Grund-Recht.
Grund-Rechte sind wichtige Rechte für alle Menschen in Deutschland.
Sie stehen im Grund-Gesetz in Artikel 19, Absatz 4.
Das Landes-Sozial-Gericht muss jetzt neu entscheiden.
Rechts-Anwalt Heiner Popken hat die Frau vertreten.
Er kommt aus Lübeck.
Assistenz-Bedarf bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe im Alltag.
Die Hilfe kann verschieden groß sein.
Er sagt: Diese Menschen können nicht jahrelang warten.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht sagt damit, wer Recht hat.
Dieses Urteil hilft allen Menschen mit einem Persönlichen Budget.
Sozial-Gerichte müssen den Hilfs-Bedarf von Menschen genauer prüfen.
Sie dürfen nicht einfach weniger Geld geben.
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Menschen gestärkt, die ihre Assistenz über ein Persönliches Budget selbst organisieren. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 gab es der Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau statt (Az. 1 BvR 1302/26). Die Frau beschäftigt ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell. Ihr bewilligtes Budget reichte für den tatsächlichen Bedarf nicht aus. Deshalb beantragte sie im Eilverfahren ein höheres Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sprach ihr nur einen Teil zu. Den weitergehenden Bedarf sah es als nicht glaubhaft gemacht an, berichtet Heiner Popken, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Sie verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellen klar: Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bedarfs dürfen nicht überspannt werden. Je schwerer die drohende Grundrechtsverletzung wiegt, desto gründlicher muss das Gericht den Sachverhalt schon im Eilverfahren aufklären. Auch im einstweiligen Rechtsschutz gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Landessozialgericht muss nun neu entscheiden.
"Wer auf Assistenz angewiesen ist, kann nicht jahrelang auf ein Hauptsacheverfahren warten", sagt Rechtsanwalt Heiner Popken aus Lübeck, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat. "Karlsruhe hat klargestellt, dass die Sozialgerichte den Bedarf ernsthaft ermitteln müssen, statt hohe Hürden bei der Glaubhaftmachung aufzubauen. Das hilft allen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern."
Link zur Veröffentlichung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Kiel (kobinet)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Menschen gestärkt, die ihre Assistenz über ein Persönliches Budget selbst organisieren. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 gab es der Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau statt (Az. 1 BvR 1302/26). Die Frau beschäftigt ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell. Ihr bewilligtes Budget reichte für den tatsächlichen Bedarf nicht aus. Deshalb beantragte sie im Eilverfahren ein höheres Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sprach ihr nur einen Teil zu. Den weitergehenden Bedarf sah es als nicht glaubhaft gemacht an, berichtet Heiner Popken, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Sie verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellen klar: Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bedarfs dürfen nicht überspannt werden. Je schwerer die drohende Grundrechtsverletzung wiegt, desto gründlicher muss das Gericht den Sachverhalt schon im Eilverfahren aufklären. Auch im einstweiligen Rechtsschutz gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Landessozialgericht muss nun neu entscheiden.
"Wer auf Assistenz angewiesen ist, kann nicht jahrelang auf ein Hauptsacheverfahren warten", sagt Rechtsanwalt Heiner Popken aus Lübeck, der die Frau vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat. "Karlsruhe hat klargestellt, dass die Sozialgerichte den Bedarf ernsthaft ermitteln müssen, statt hohe Hürden bei der Glaubhaftmachung aufzubauen. Das hilft allen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern."
Link zur Veröffentlichung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts




