BERLI)N (kobinet)
Im Herbst gibt es wieder Wahlen.
Bei einer Wahl entscheiden Menschen, wer die Politik macht.
Alle Menschen können bei Wahlen mitmachen.
Auch blinde Menschen können wählen.
Auch Menschen mit Seh-Behinderung können wählen.
Eine Seh-Behinderung bedeutet: Eine Person kann schlecht oder gar nicht sehen.
Blinde Menschen bekommen eine Hilfe beim Wählen.
Diese Hilfe heißt Stimm-Zettel-Schablone.
Eine Stimm-Zettel-Schablone ist eine Vorlage aus festem Material.
Blinde Menschen können damit den Stimm-Zettel ertasten.
So können sie den Stimm-Zettel selbst ausfüllen.
Blinden-Vereine stellen diese Schablonen her.
Ein Blinden-Verein ist eine Gruppe von blinden Menschen und Helfern.
Sie unterstützen sich gegenseitig im Alltag.
Die Vereine verteilen die Schablonen.
Der Staat zahlt das Geld dafür zurück.
Abgeordnete der Partei Die Linke haben eine Frage gestellt.
Abgeordnete sind gewählte Politiker.
Sie vertreten die Menschen in Deutschland.
Sie arbeiten im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Abgeordneten haben gefragt: Wie können blinde Menschen wählen?
Die Bundes-Regierung hat geantwortet.
Die Bundes-Regierung leitet die Politik in Deutschland.
Dazu gehören der Bundes-Kanzler und die Minister.
Hier findet ihr die Antwort der Bundes-Regierung:

Foto: ISL
BERLI)N (kobinet) Im Herbst dieses Jahres stehen wieder einige Wahlen auf den Terminplänen der Politik. Dann wird auch die Barrierefreiheit der Wahllokale und des Wahlvorgangs insgesamt wieder stärker in den Fokus rücken. In einer Kleinen Anfrage haben Abgeordnete der Fraktion "Die Linke" die Bundesregierung nach den barrierefreien Zugängen zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen gefragt. Die Antwort der Bundesregierung enthält neben der Auskunft, Blindenvereinen, welche die Herstellung und Verteilung von Stimmzettelschablonen übernommen haben, die hierfür aufgewandten notwendigen Ausgaben zu erstatten, weitere Angaben zur Verantwortlichkeit für die Barrierefreiheit von Wahllokalen und kann unter diesem Link nachgelesen werden.

Foto: ISL
BERLI)N (kobinet) Im Herbst dieses Jahres stehen wieder einige Wahlen auf den Terminplänen der Politik. Dann wird auch die Barrierefreiheit der Wahllokale und des Wahlvorgangs insgesamt wieder stärker in den Fokus rücken. In einer Kleinen Anfrage haben Abgeordnete der Fraktion "Die Linke" die Bundesregierung nach den barrierefreien Zugängen zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen gefragt. Die Antwort der Bundesregierung enthält neben der Auskunft, Blindenvereinen, welche die Herstellung und Verteilung von Stimmzettelschablonen übernommen haben, die hierfür aufgewandten notwendigen Ausgaben zu erstatten, weitere Angaben zur Verantwortlichkeit für die Barrierefreiheit von Wahllokalen und kann unter diesem Link nachgelesen werden.





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