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Keine Einsparungen auf Kosten der Teilhabe

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Foto: DBR

BERLIN (kobinet) Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsidentinnen sowie den Ministerpräsidentinnen veröffentlichtem Beschlusspapier vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer Ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen. Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten.

„Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. „Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.“

Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte „Pooling“ zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln. Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen. Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.

Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGB IX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt. „Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, so Engelmeier.

Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen.

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