BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Behinderten-Rat macht sich große Sorgen.
Der Deutsche Behinderten-Rat wird auch DBR genannt.
Kanzler Friedrich Merz hat ein Papier veröffentlicht.
Darin geht es um Kürzungen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
Zum Beispiel beim Wohnen oder bei der Arbeit.
Viele Städte und Gemeinden haben zu wenig Geld.
Deshalb wollen Politiker Geld sparen.
Der DBR sagt: Sparen bei der Eingliederungs-Hilfe ist falsch.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Michaela Engelmeier spricht für den DBR.
Sie sagt: Teilhabe ist kein Luxus.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Teilhabe ist ein Menschen-Recht.
Dieses Recht steht in der UN-BRK.
UN-BRK bedeutet: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist eine Vereinbarung vieler Länder.
Alle beteiligten Länder halten sich daran.
Viele Länder haben diese Vereinbarung unterschrieben.
Auch Deutschland hat unterschrieben.
Die Vereinbarung schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der DBR warnt vor dem Teilen von Hilfs-Leistungen.
Das nennt man Pooling.
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Assistenz-Person.
Eine Assistenz-Person hilft Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Der DBR sagt: Jeder Mensch braucht eigene Unterstützung.
Eigene Unterstützung passt genau zu den Bedürfnissen des Menschen.
Beim Pooling können Menschen weniger selbst entscheiden.
Der DBR lehnt auch pauschale Geld-Leistungen ab.
Pauschal bedeutet: Jeder bekommt denselben Betrag.
Es wird nicht geschaut, was der Mensch wirklich braucht.
Jeder Mensch mit Behinderung hat andere Bedürfnisse.
Die Regierung plant Änderungen beim Wohnen.
Menschen mit Behinderung sollen weniger Wahl beim Wohnen haben.
Der DBR lehnt diese Pläne ab.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst wählen, wo sie wohnen.
Dieses Wahl-Recht steht in der UN-BRK.
Michaela Engelmeier sagt: Diese Pläne sind ein Rück-Schritt.
Rück-Schritt bedeutet: Es wird schlechter statt besser.
Rechte, die Menschen hatten, werden wieder weggenommen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hat vieles verbessert.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Diese Verbesserungen dürfen nicht rückgängig gemacht werden.
Der DBR fordert: Macht zuerst die Verwaltung besser.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für Menschen.
Zum Beispiel in einer Stadt.
Bürokratie bedeutet: viel Papier-Kram und komplizierte Regeln.
Diese komplizierten Regeln sollen weniger werden.
Erst dann darf über Veränderungen gesprochen werden.
Veränderungen dürfen nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen gehen.
Der DBR fordert den Bund, die Länder und die Kommunen auf.
Der Bund ist die Regierung für ganz Deutschland.
Die Länder sind die 16 Teile Deutschlands.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie sollen die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen.
Sie sollen diese Rechte nicht einschränken.
Das Grund-Gesetz schützt diese Rechte.
Die UN-BRK schützt diese Rechte.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz schützt diese Rechte.
Alle 3 sagen: Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle anderen.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsidentinnen sowie den Ministerpräsidentinnen veröffentlichtem Beschlusspapier vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer Ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen. Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten.
„Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. „Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.“
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte „Pooling“ zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln. Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen. Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.
Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGB IX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt. „Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsidentinnen sowie den Ministerpräsidentinnen veröffentlichtem Beschlusspapier vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer Ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen. Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten.
„Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. „Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.“
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte „Pooling“ zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln. Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen. Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.
Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGB IX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt. „Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen.





Lesermeinungen