DÜSSELDORF (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK hat im Jahr 2024 viel Geld erstritten.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie kämpfen gemeinsam für ihre Rechte.
Erstritten bedeutet: Der VdK hat vor Gericht gekämpft.
Der VdK hat gewonnen.
Der VdK hat für seine Mitglieder fast 51 Millionen Euro geholt.
Das ist mehr als je zuvor.
Das hat der VdK beim Landes-Verbands-Tag in Bonn berichtet.
Ein Landes-Verbands-Tag ist ein großes Treffen.
Viele Mitglieder eines Verbandes kommen dabei zusammen.
Der VdK macht sich Sorgen um die langen Warte-Zeiten.
Vor dem Sozial-Gericht dauern Verfahren oft 16 Monate.
Ein Sozial-Gericht ist ein besonderes Gericht.
Es entscheidet bei Streit zwischen Menschen und Behörden über Sozial-Leistungen.
Ein Verfahren ist ein Streit vor Gericht.
16 Monate sind fast 1,5 Jahre.
Manche Menschen haben eine Schwer-Behinderung.
Sie wollen das offiziell bestätigen lassen.
Eine Schwer-Behinderung ist eine starke Behinderung.
Ein Amt prüft das und stellt einen Ausweis aus.
Auch das dauert lange.
Im Durchschnitt dauert es 9 Monate.
Horst Vöge ist der Chef des VdK in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen kürzt man ab: NRW.
Er sagt: Unsere 425.000 Mitglieder warten immer länger.
Das sind sehr viele Menschen.
Das macht die Menschen sehr unzufrieden.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht.
Die Sozial-Gerichte wollen ab 2027 mehr Personal einstellen.
Personal bedeutet: die Menschen, die dort arbeiten.
Das sind zum Beispiel Richter und Richterinnen.
Das soll die Warte-Zeiten kürzer machen.
Ob das klappt, ist noch nicht sicher.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Der Sozialverband VdK hat im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen knapp 51 Millionen Euro an Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten und damit den bisherigen Höchstwert von 48,6 Millionen Euro aus dem Vorjahr übertroffen. Dies teilt der VdK im Rahmen seines Landesverbandstags in Bonn mit. Kritisch sieht der Verband die zunehmende Dauer der Verfahren. Vor den Sozialgerichten beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer rund 16 Monate. Selbst Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung nehmen im Schnitt etwa neun Monate in Anspruch. "Wir spüren die Unzufriedenheit unserer 425.000 Mitglieder, die immer länger auf Entscheidungen warten müssen und dadurch zermürbt werden", betont Horst Vöge. Hoffnung macht ihm jedoch, dass das Landessozialgericht und die Sozialgerichte für 2027 einen deutlich höheren Personalbedarf angemeldet haben.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Der Sozialverband VdK hat im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen knapp 51 Millionen Euro an Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten und damit den bisherigen Höchstwert von 48,6 Millionen Euro aus dem Vorjahr übertroffen. Dies teilt der VdK im Rahmen seines Landesverbandstags in Bonn mit. Kritisch sieht der Verband die zunehmende Dauer der Verfahren. Vor den Sozialgerichten beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer rund 16 Monate. Selbst Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung nehmen im Schnitt etwa neun Monate in Anspruch. "Wir spüren die Unzufriedenheit unserer 425.000 Mitglieder, die immer länger auf Entscheidungen warten müssen und dadurch zermürbt werden", betont Horst Vöge. Hoffnung macht ihm jedoch, dass das Landessozialgericht und die Sozialgerichte für 2027 einen deutlich höheren Personalbedarf angemeldet haben.





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