Kassel (kobinet)
Bund und Länder planen Spar-Maßnahmen.
Spar-Maßnahmen sind Pläne zum Geld-Sparen.
An bestimmten Stellen wird Geld gestrichen.
Die Spar-Maßnahmen betreffen die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.
Das Netzwerk Weibernetz fordert: Nehmt die Pläne zurück!
Ein Netzwerk ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Weibernetz vertritt Frauen mit Behinderungen.
Weibernetz sagt: Die Pläne verletzen wichtige Rechte.
Am 25. Juni 2026 sprach Bundes-Kanzler Friedrich Merz mit den Minister-Präsidenten.
Diese Woche wurden die Beschlüsse veröffentlicht.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung einer Gruppe.
Veröffentlicht bedeutet: Alle Menschen können die Beschlüsse lesen.
In den Beschlüssen steht etwas über Assistenz-Leistungen.
Assistenz-Leistungen bedeutet: Jemand hilft einer Person im Alltag.
In Zukunft soll eine Assistenz-Person mehreren Menschen helfen.
Das nennt man Pooling.
Pooling bedeutet: Eine Person hilft mehreren Menschen gleichzeitig.
Weibernetz sagt: Das ist gefährlich für Frauen und Mädchen.
Manche Frauen brauchen Hilfe bei der Körper-Pflege.
Manche Frauen brauchen Hilfe bei der Menstruations-Hygiene.
Menstruation ist die monatliche Blutung von Frauen und Mädchen.
Menstruations-Hygiene bedeutet: Eine Frau bekommt Hilfe bei der Körper-Pflege während dieser Zeit.
Dafür brauchen Frauen Vertrauen.
Sie müssen selbst entscheiden können.
Viele Frauen haben Gewalt erlebt.
Diese Frauen müssen wählen können: Hilft eine Frau oder ein Mann?
Beim Pooling ist diese Wahl oft nicht mehr möglich.
Beatrice Gómez arbeitet beim Weibernetz.
Sie sagt: Pooling als Regel macht diese Wahl unmöglich.
Die Pläne sagen: Nicht die betroffene Person entscheidet.
Die Behörde entscheidet, ob Pooling zumutbar ist.
Eine Behörde ist ein Amt.
Zumutbar bedeutet: Die Behörde entscheidet, was für eine Person in Ordnung ist.
Die Person selbst hat kein Mitsprache-Recht.
Das gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen.
Beeinträchtigungen bedeutet: Jemand hat Probleme mit dem Körper oder dem Denken.
Deshalb kann diese Person manche Dinge nicht so gut machen wie andere.
Weibernetz sagt: Das widerspricht dem Recht auf Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anderes entscheidet für einen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention fordert Selbst-Bestimmung.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Vor 11 Jahren kämpften viele Verbände für das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel und setzen sich dafür ein.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt Menschen mit Behinderungen mehr Rechte.
Zum Beispiel das Recht, selbst zu entscheiden, wie sie Hilfe bekommen.
Beatrice Gómez sagt: Echte Gleich-Stellung gibt es bis heute nicht.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Weibernetz hat für diese Rechte gekämpft.
Jetzt sollen diese Rechte wieder abgeschafft werden.
Weibernetz hat damals für wichtige Dinge gekämpft.
Frauen sollten ihre Assistenz selbst bestimmen können.
Leistungen sollten nicht vom Geld der Person abhängen.
Beatrice Gómez sagt: Die neuen Pläne gefährden diese Fortschritte.
Die Regierung nennt die Pläne eine Vereinfachung.
Vereinfachung bedeutet: Etwas wird leichter und einfacher gemacht.
Weibernetz sagt: Das stimmt nicht.
Persönliche Rechte werden wirklich gestrichen.
Persönliche Rechte sind Rechte, die genau zu einer Person passen.
Weibernetz fordert: Selbst-Bestimmung darf nicht vom Geld abhängen.
Frauen mit Beeinträchtigungen brauchen persönliche Unterstützung.
Persönliche Unterstützung bedeutet: Hilfe, die genau zu einer Person passt.
Die Unterstützung muss Sicherheit und Würde schützen.
Würde bedeutet: Jeder Mensch verdient Achtung und Respekt.
Kein Mensch darf schlecht behandelt werden.
Die Unterstützung muss auch die Privat-Sphäre schützen.
Privat-Sphäre bedeutet: der geschützte persönliche Bereich einer Person.
Gruppen-Lösungen reichen dafür nicht aus.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Anlässlich der Veröffentlichung geplanter Sparmaßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Eingliederungshilfe fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz alle Verantwortlichen auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und stattdessen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Denn es zeichnet sich ein massiver Rückschritt der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ab und der Verein Weibernetz sieht Frauen und Mädchen mit Behinderungen als Verliererinnen einer geplanten Sparpolitik.
Bei dem Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026 wurde in dieser Woche der dazugehörige Beschluss nebst Anlagen veröffentlicht. In diesen wird deutlich, dass bei Assistenzleistungen nicht mehr die individuelle Unterstützung der Ausgangspunkt sein soll, sondern die gemeinsame Versorgung mehrerer Menschen („Poolen“).
Das Weibernetz weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entwicklung für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen besonders gefährlich und einschränkend sein wird. Denn wer auf Assistenz bei Körperpflege, Toilettengängen, Menstruationshygiene oder medizinischen Untersuchungen angewiesen ist, braucht Vertrauen und muss selbst entscheiden können, wer diese Unterstützung übernimmt. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist die Möglichkeit, das Geschlecht der Assistenzperson zu wählen, von existenzieller Bedeutung. „Wird Pooling zum Regelfall, wird diese Wahl faktisch ausgehebelt“, konstatiert Beatrice Gómez, Referentin beim Weibernetz.
Hinzu kommt erschwerend, dass nach den Plänen künftig nicht die betroffene Person entscheiden soll, ob eine gemeinsame Assistenz für sie tragbar ist. Im Papier heißt es ausdrücklich „Die Entscheidung hierüber trifft der Leistungsträger.“ Damit erhalten Behörden weitreichende Entscheidungsmacht darüber, ob Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Das widerspricht dem Leitgedanken der Personenzentrierung und schwächt das Recht auf Selbstbestimmung, so wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich fordert.
„Vor elf Jahren haben Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände dafür gekämpft, dass das Bundesteilhabegesetz seinen Namen verdient und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. Dass nun zentrale Rechte wieder infrage gestellt werden, obwohl echte Gleichstellung bis heute nie erreicht wurde, ist mehr als nur ein Seitenhieb.“ empört sich Beatrice Gómez.
Weibernetz hat sich im damaligen Prozess zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetz mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Frauen mit Beeinträchtigungen ihre Assistenz selbst bestimmen können, Leistungen nicht von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden und die UN-Behindertenrechtskonvention Realität wird. Heute drohen diese hart erkämpften Fortschritte zurückgedreht zu werden. „Was hier als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, individuelle Rechte dem Rotstift zu opfern. Selbstbestimmung darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Frauen mit Beeinträchtigungen brauchen keine standardisierten Gruppenlösungen, sondern Unterstützung, die ihrem individuellen Bedarf im Sinne einer menschenrechtlich geprägten Lebensführung entspricht und ihre Sicherheit, Würde und Privatsphäre schützt.“ so Beatrice Gómez abschließend.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Anlässlich der Veröffentlichung geplanter Sparmaßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Eingliederungshilfe fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz alle Verantwortlichen auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und stattdessen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Denn es zeichnet sich ein massiver Rückschritt der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ab und der Verein Weibernetz sieht Frauen und Mädchen mit Behinderungen als Verliererinnen einer geplanten Sparpolitik.
Bei dem Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026 wurde in dieser Woche der dazugehörige Beschluss nebst Anlagen veröffentlicht. In diesen wird deutlich, dass bei Assistenzleistungen nicht mehr die individuelle Unterstützung der Ausgangspunkt sein soll, sondern die gemeinsame Versorgung mehrerer Menschen („Poolen“).
Das Weibernetz weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entwicklung für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen besonders gefährlich und einschränkend sein wird. Denn wer auf Assistenz bei Körperpflege, Toilettengängen, Menstruationshygiene oder medizinischen Untersuchungen angewiesen ist, braucht Vertrauen und muss selbst entscheiden können, wer diese Unterstützung übernimmt. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist die Möglichkeit, das Geschlecht der Assistenzperson zu wählen, von existenzieller Bedeutung. „Wird Pooling zum Regelfall, wird diese Wahl faktisch ausgehebelt“, konstatiert Beatrice Gómez, Referentin beim Weibernetz.
Hinzu kommt erschwerend, dass nach den Plänen künftig nicht die betroffene Person entscheiden soll, ob eine gemeinsame Assistenz für sie tragbar ist. Im Papier heißt es ausdrücklich „Die Entscheidung hierüber trifft der Leistungsträger.“ Damit erhalten Behörden weitreichende Entscheidungsmacht darüber, ob Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Das widerspricht dem Leitgedanken der Personenzentrierung und schwächt das Recht auf Selbstbestimmung, so wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich fordert.
„Vor elf Jahren haben Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände dafür gekämpft, dass das Bundesteilhabegesetz seinen Namen verdient und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. Dass nun zentrale Rechte wieder infrage gestellt werden, obwohl echte Gleichstellung bis heute nie erreicht wurde, ist mehr als nur ein Seitenhieb.“ empört sich Beatrice Gómez.
Weibernetz hat sich im damaligen Prozess zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetz mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Frauen mit Beeinträchtigungen ihre Assistenz selbst bestimmen können, Leistungen nicht von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden und die UN-Behindertenrechtskonvention Realität wird. Heute drohen diese hart erkämpften Fortschritte zurückgedreht zu werden. „Was hier als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, individuelle Rechte dem Rotstift zu opfern. Selbstbestimmung darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Frauen mit Beeinträchtigungen brauchen keine standardisierten Gruppenlösungen, sondern Unterstützung, die ihrem individuellen Bedarf im Sinne einer menschenrechtlich geprägten Lebensführung entspricht und ihre Sicherheit, Würde und Privatsphäre schützt.“ so Beatrice Gómez abschließend.





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