Menu Close

Keine Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung

Logo: Weibernetz
Weibernetz
Foto: Weibernetz

Kassel (kobinet) Anlässlich der Veröffentlichung geplanter Sparmaßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Eingliederungshilfe fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz alle Verantwortlichen auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und stattdessen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Denn es zeichnet sich ein massiver Rückschritt der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ab und der Verein Weibernetz sieht Frauen und Mädchen mit Behinderungen als Verliererinnen einer geplanten Sparpolitik.

Bei dem Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026 wurde in dieser Woche der dazugehörige Beschluss nebst Anlagen veröffentlicht. In diesen wird deutlich, dass bei Assistenzleistungen nicht mehr die individuelle Unterstützung der Ausgangspunkt sein soll, sondern die gemeinsame Versorgung mehrerer Menschen („Poolen“).

Das Weibernetz weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entwicklung für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen besonders gefährlich und einschränkend sein wird. Denn wer auf Assistenz bei Körperpflege, Toilettengängen, Menstruationshygiene oder medizinischen Untersuchungen angewiesen ist, braucht Vertrauen und muss selbst entscheiden können, wer diese Unterstützung übernimmt. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist die Möglichkeit, das Geschlecht der Assistenzperson zu wählen, von existenzieller Bedeutung. „Wird Pooling zum Regelfall, wird diese Wahl faktisch ausgehebelt“, konstatiert Beatrice Gómez, Referentin beim Weibernetz.

Hinzu kommt erschwerend, dass nach den Plänen künftig nicht die betroffene Person entscheiden soll, ob eine gemeinsame Assistenz für sie tragbar ist. Im Papier heißt es ausdrücklich „Die Entscheidung hierüber trifft der Leistungsträger.“ Damit erhalten Behörden weitreichende Entscheidungsmacht darüber, ob Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Das widerspricht dem Leitgedanken der Personenzentrierung und schwächt das Recht auf Selbstbestimmung, so wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich fordert.

„Vor elf Jahren haben Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände dafür gekämpft, dass das Bundesteilhabegesetz seinen Namen verdient und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. Dass nun zentrale Rechte wieder infrage gestellt werden, obwohl echte Gleichstellung bis heute nie erreicht wurde, ist mehr als nur ein Seitenhieb.“ empört sich Beatrice Gómez.

Weibernetz hat sich im damaligen Prozess zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetz mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Frauen mit Beeinträchtigungen ihre Assistenz selbst bestimmen können, Leistungen nicht von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden und die UN-Behindertenrechtskonvention Realität wird. Heute drohen diese hart erkämpften Fortschritte zurückgedreht zu werden. „Was hier als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, individuelle Rechte dem Rotstift zu opfern. Selbstbestimmung darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Frauen mit Beeinträchtigungen brauchen keine standardisierten Gruppenlösungen, sondern Unterstützung, die ihrem individuellen Bedarf im Sinne einer menschenrechtlich geprägten Lebensführung entspricht und ihre Sicherheit, Würde und Privatsphäre schützt.“ so Beatrice Gómez abschließend.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x