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Berlin (kobinet) Der blinde Inklusionsaktivist Ralf Rohmann aus Berlin ist empört über die gefährlichen Barrieren auf Gehwegen, wie beispielsweise herumstehende und herumliegende E-Roller. Im Interview mit Ottmar Miles-Paul von den kobinet-nachrichten schildert er die gegenwärtige Situation und macht u.a. seinem Ärger Luft, dass der Staat durch die Duldung dieser Barrieren Menschen mit visuellen, motorischen und anderen Einschränkungen vom öffentlichen Leben ausschließt.
kobinet-nachrichten: Sie sind nicht nur genervt von den vielen E-Rollern auf Berliner Straßen, sondern setzen sich auch für mehr Barrierefreiheit auf Gehwegen ein. Wie kam es dazu, wie ist ihr Hintergrund und was treibt Sie genau um?
Ralf Rohmann: Meine Empörung geht über ein Genervt-Sein deutlich hinaus, da visuell, motorisch und anders eingeschränkte Menschen durch den Staat vom öffentlichen Leben zusehends ausgeschlossen werden. Hier denke ich u. a. auch an Menschen mit Autismus-Spektrum und anderen Überflutungs- und Überforderungsproblematiken. Anfang der 2020er Jahre verlor ich meinen letzten Sehrest, der mir noch ein wenig Orientierung im Straßenverkehr ermöglicht hatte. Ich musste die Wege nun auf ganz neue Weise erlernen, als spät Erblindeter mit multifaktoriellem Schwankschwindelsyndrom keine leichte Aufgabe. Zu dieser Zeit wurden die Gehwege von Scootern immer mehr geflutet.
Sie fragen, was mich genau umtreibt. Die gesellschaftskritischen Themen, die mir heute wichtig sind, habe ich mir nicht ausgesucht. Sie erwarteten mich bereits mit meiner Geburt. Ich wurde 1968 in eine Familie hineingeboren, die von degenerativen Netzhauterkrankungen genauso wenig wissen wollte, wie von ihrer eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit. Sie teilte die gesellschaftlichen Werte der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Ihr galten individuelle Leistungen, persönlicher beruflicher Erfolg, eine geregelte Arbeit, materieller Wohlstand, Gesundheit, Schönheit und so fort als erstrebenswerte Ideale. Eine „Behinderung“ vereinigte da so ziemlich alle Eigenschaften, die mit diesen Idealen nicht zu vereinen waren. Das „Sorgenkind“, der „Behinderte“ sollte sie nach ihren Vorstellungen nie erreichen können. Das Ignorieren meiner Seheinschränkung und das spätere Totschweigen meiner Erblindung bei gleichzeitigem höchstem Leistungsanspruch haben in mir einen Prozess in Gang gesetzt, den ich als seelische „Häutung“ bezeichnen möchte, eine Art Bewusstseinswandel.
Bereits mit der frühen Beschulung in Hamburg fernab von Zuhause wurde mir ein – damals als völlig normal geltender – Weg der Ausgrenzung vorgezeichnet. Erst allmählich wurde ich mir über die gesellschaftlichen Zusammenhänge bewusst, welche die individuellen Familienverhältnisse bedingen. Auf meine unbequemen Fragen bekam ich nur selten Antworten, die mir halfen. Wohl nicht zufällig wurde Philosophie neben Musik, die ich zu meinem Beruf machte, eines meiner Studienfächer. Sie gab mir Mittel an die Hand, gesellschaftlichen Ursachen von Gewaltzusammenhängen nachzuspüren, auch bei meiner vor 6 Jahren einsetzenden intensiveren Beschäftigung mit dem Phänomen der „Behinderung“, im Übrigen ein Begriff, der in der frühen Weimarer Republik aufkam und dem die Nationalsozialisten erst zum Durchbruch verhalfen.
Ich habe mich für kleinere Projekte im Bereich Barrierefreiheit engagiert und dazu allgemeine Grundlagentexte und nun speziell zu Barrieren auf Gehwegen erarbeitet. Was ich an der aktuellen Verkehrspolitik so empörend finde, ist die Ignoranz derjenigen, die politisch entscheiden. Behindertenpolitische Gesetze werden so unverbindlich gemacht oder ausgelegt, dass die deutsche Gesellschaft auf vielen Gebieten weit hinter das zurück fällt, was wir mit der UN-Behindertenrechtskonvention längst erreicht glaubten. Was für das so genannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ und das so genannte „Behindertengleichstellungsgesetz“ gilt, dass der Staat sich für Barrierefreiheit nicht angemessen engagiert und die Privatwirtschaft weitgehend aus der Verantwortung entlässt, trifft mit etwas anderer Akzentuierung auch auf die staatliche Verkehrspolitik zu.
kobinet-nachrichten: Wie sieht es aktuell mit den Regelungen und dem Vorgehen in Sachen E-Roller auf Gehwegen aus und welche Strategien gibt es hierzu?
Ralf Rohmann: Am 15. Juni 2019 trat die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) maßgeblich von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorangetrieben, als Bundesverordnung deutschlandweit in Kraft. Für Juni desselben Jahres erteilte die Berliner Straßenbaubehörde nach § 11 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, Sie ermöglicht es Verleihfirmen und Nutzern, Elektrokleinfahrzeuge auch außerhalb des für den Fußverkehr vorgesehenen Gemeingebrauchs ohne feste Abstellstationen auf Gehwegen zu parken. In welcher Position und an welcher Stelle die Fahrzeuge abgestellt werden, bleibt dabei weitgehend den Nutzern überlassen, Die diskriminierenden Folgen sind Anlass unseres Interviews. Weder an den Gesetzen noch an der unzumutbaren Situation auf Gehwegen hat sich seit sieben Jahren etwas geändert.
Der Berliner Senat beginnt diesen Sommer, seine „Sharing-Strategie 2035“ zusammen mit den Berliner Verkehrsbetrieben in die Tat umzusetzen. Ca. 3.000 feste Stationen sollen gebaut werden, auf denen über 65.000 Sharing-Zweiräder die Wege angeblich nicht mehr behindern sollen. Allerdings sind Konzept und Umsetzung des Projekts nicht barrierefrei geplant. Es sollen feste Stationen auch mitten auf Gehwegen errichtet werden, da die CDU keine Parkplätze opfern möchte. In den weniger besiedelten Zonen Berlins soll es so genannte „digitale“ bzw. „virtuelle,“ also optisch und physisch nicht abgegrenzte Abstellflächen geben. Sie sind allein durch ihre räumliche Lage bestimmt und können mit dem Langstock aufgrund unzureichender Ortungsgenauigkeit nicht aufgefunden werden.
Der Berliner Senat plant weder barrierefreie Gehwege vor noch nach 2035. In der finanziell völlig ungesicherten Bauphase will er auf das Freefloating nicht verzichten und kann dies innerhalb seiner Strategie auch nicht. Denn das Projekt soll durch den kontinuierlichen Zweirad-Verleih an Kunden finanziert werden. Roland Stimpel, Bundesvorstandsvorsitzender des Fuß e. V. zweifelte in der Abendschau des RBB vom 11. Januar 2026 zurecht an der finanziellen und zeitlichen Umsetzbarkeit des Vorhabens und bezeichnete es als „Luftnummer“. Wie lange die diskriminierenden Verhältnisse über 2035 hinaus auf Berlins Gehwegen andauern würden, steht daher in den Sternen. Die verantwortliche Verkehrssenatorin Ute Bonde bekundete im selben Gespräch mit dem RBB (Abendschau vom 11. Januar 2026), dass besonders blinde Menschen durch Zweirad-Barrieren gefährdet seien, plant jedoch zugleich eine jahrzehntelange Diskriminierung durch Barrieren auf Gehwegen mit ein.
Wie fern ihr die Bedürfnisse von Menschen mit chronischen Einschränkungen wirklich sind, machte sie deutlich, indem sie uns wiederholt eine Identität als „Schwerbeschädigte“ zuschrieb. Am 9. Januar 1919 wurde die „Verordnung über die Behandlung Schwerbeschädigter“ erlassen, die den Begriff des „Schwerbeschädigten“ zum ersten Mal in die Gesetzessprache einführte. Als „schwerbeschädigt“ galt jeder „Kriegsbeschädigte“, dessen Erwerbsfähigkeit um mindestens fünfzig Prozent gemindert war. Behinderung reduziert Frau Senatorin damit auf eine individuelle „Schädigung“, auf „eine Krankheit“ oder Einschränkung. Die „Beschädigung“ rückt sie als wesentliches Merkmal der Identität ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sie schiebt damit das Problem der Behinderung den Betroffenen selbst auf stigmatisierende Weise zu. Ein solches Verständnis von Behinderung fällt weit hinter die Errungenschaften der Behindertenbewegung und der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, welche nicht die Schädigung oder die Beeinträchtigung, sondern wesentlich die gesellschaftlichen Einstellungen, die gesellschaftliche Unterdrückung behinderter Menschen als die eigentliche Ursache von Behinderung erkannt haben. Wenn Frau Senatorin Bonde uns mit dem unsäglichen Begriff allerdings den „Krieg erklären“ wollte , ist ihr das in einer Hinsicht gelungen.
Kobinet-nachrichten: Sie haben das Agieren verschiedener Interessenvertretungen in Sachen E-Roller verfolgt. Wie ist hierzu Ihre Einschätzung?
Ralf Rohmann: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV als größte Interessensvertretung blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland forderte in seiner Stellungnahme vom 26. August 2019 u. a. ein Verbot von E-Scootern auf Wegen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) beauftragte die RBM (Rechte behinderter Menschen), gegen den Senat zu klagen, damit keine neue Sondernutzungserlaubnis mehr erteilt wird. Die Klage wurde aufgrund von Formfehlern Anfang Oktober letzten Jahres zurückgezogen. Der Richter am Verwaltungsgericht Berlin empfahl dem ABSV und Senat, sich außergerichtlich zu einigen. Die Einigungsversuche, die ich als Fachgruppenmitglied verfolgt habe, sind bisher wenig erfolgversprechend. Die Vereinsspitze des ABSV hat mit dem Senat im Januar und Februar 2026 zwei Gespräche geführt und sich in einer gemeinsam verfassten Pressemeldung darauf geeinigt, das das ungeordnete Abstellen von Zweirädern beendet werden soll. Allerdings wird das der Senat auf keinen Fall vor 2035 tun können. Wie der ABSV zeitnah barrierefreie Gehwege erfolgreich einfordern kann, hat er bisher nicht überzeugend dargelegt.
Leider hat sich die Vereinsspitze seit Anfang des Jahres vom Ziel der Barrierefreiheit entfernt. Im Bemühen, das Vertrauen des Senats zu gewinnen und Konfrontationen zu vermeiden, entfernte sie sich von den selbst gesteckten Zielen der Barrierefreiheit. Der ABSV setzt sich nicht entschieden genug für ein Verbot von festen Stellplätzen auf Gehwegen und digitaler Stellplätze ein, die keine Barrierefreiheit ermöglichen, erst recht nicht durch Verweis auf Restgehwegbreiten, die für Menschen mit visuellen Einschränkungen kein Kriterium für Barrierefreiheit sein können. Der ABSV verhandelt derzeit mit dem Senat über weitere Sperrzonen, also über Bereiche, in denen E-Zweiräder nicht abgestellt werden dürfen. Die übrigen Berliner mit visuellen und motorischen Einschränkungen bleiben von einem solchen Privileg ausgeschlossen. Sperrzonen spalten die Interessensgruppen und schließen Barrierefreiheit per Definition aus. Sie sind immer Ausnahmen von einer Regel, hier der diskriminierenden „Sharing-Strategie 2035“.
Die jüngsten Bestrebungen, sich mit anderen Interessensgruppen zu verbünden, sind gewiss eine richtige Entscheidung, die jedoch nicht mit der Fachgruppe und Vereinsbasis abgesprochen wurde und deshalb auch ein Schnellschuss war. Der ABSV kann mit blindem Aktivismus wenig bewegen, denn es fehlen ihm überzeugende Argumente, wie das in der Pressemeldung vom 30. Juni 2026 verkündete gemeinsame Ziel erreicht werden kann, dass nur so viele Fahrzeuge zugelassen werden, wie auf fertiggestellte feste Stellplätze passen. Der Senat will und kann dieser Forderung nicht nachkommen, da die Mehrzahl der Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden müsste. Damit wäre die Grundlage des Sharing-Projekts bedroht, das ja gerade durch die Kunden finanziert werden soll. Das werden Senat und Wirtschaftslobby mit allen Mitteln zu verhindern suchen.
kobinet-nachrichten: Mit der Situation in Sachen Gehwegsicherheit in Berlin und vielen anderen Städten sind viele unzufrieden. Wie beurteilen Sie diese und wofür setzen Sie sich ein?
Ralf Rohmann: Dass vor allem motorisch und visuell eingeschränkte Menschen durch die Zweirad-Barrieren massiv diskriminiert werden, dürfte niemand bezweifeln. Besonders blinde und sehbehinderte Menschen werden durch sie verletzt und gestresst, da sie sich vor Zusammenstößen nicht schützen können. Free Floating jahrzehntelang aufrecht zu erhalten und auf den Laufwegen feste und digitale Stationen errichten zu wollen, sind mit dem Recht auf persönliche Mobilität (UN-BRK, Art. 20) und auf körperliche Unversehrtheit der Person (UN-BRK, Art. 17) unvereinbar. Eigentlich ist das eine klare Sache.
Wir haben es hier aber mit einem Konflikt zu tun, bei dem die politischen Entscheidungsträger bereits signalisiert haben, dass sie sich nur durch juristische Argumente überzeugen lassen. Ich setze mich für barrierefreie Gehwege ein ohne falsche Kompromisse. Die aktuellen Versuche in Frankfurt, dem Scooter-Problem mit der Loc-ID beizukommen, also einer technischen hinderniswarn-App, müssen wir vehement begegnen, da sie keine Barrierefreiheit garantiert. Dr. Thomas Krämer hat als Geschäftsführer des ABSV und früherer Mitarbeiter der Firma RTB, welche die Hindernis-App entwickelt hat und anbietet, hierauf am 11. Februar 2026 bereits hingewiesen.
kobinet-nachrichten: Was müsste genau getan werden, bzw. was wünschen Sie sich im weiteren Vorgehen bei diesem Thema?
Ralf Rohmann: Um eine ganze Gesellschaft zu einer Verhaltensänderung zu bringen, müssen wir zunächst ganz klar über die sozialen Missstände mit Öffentlichkeitsarbeit aufklären. Nur so wird es uns möglich sein, der Ignoranz zu begegnen. Denn wer öffentlich begründen muss, dass er ganze Bevölkerungsgruppen benachteiligt, kann sich nicht mehr auf ein Nicht-Wissen berufen. Diskriminiert er weiterhin, um rücksichtlos seine Ziele verfolgen zu können, muss er sich für seine Ignoranz verantworten, die nun kein Unwissen mehr ist, sondern ein bewusstes Nicht-Wissen-Wollen. Das dürfte ihm kaum überzeugend gelingen. Ich bereite derzeit den Grundlagentext zur Veröffentlichung mit dem Titel „Barrieren seheingeschränkter Menschen auf Gehwegen verstehen – Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Rechtspraxis“ vor. Auch ein Flyer ist in Vorbereitung, der die wichtigsten Erkenntnisse daraus für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Beides soll allen Interessierten möglichst rasch zur Verfügung stehen. Zentrales Anliegen ist ein Verständnis von Barrieren, die ausschließlich über den Tastsinn erfahrbar sind. Anhand ableistischer Fehl- und Vorurteile, die der Bremer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2023 zugrunde liegen, soll über gesellschaftlich diskriminierende Einstellungen aufgeklärt werden.
Ich wünsche mir, dass sich Juristen mit viel Erfahrung bis in höchste Instanzen deutschlandweit zusammentun und Optionen möglichst auch auf Bundesebene oder höher erwägen und erfolgsversprechende Konzepte auf Grundlage guter Argumente ausarbeiten. Denn die haben wir. wir müssen sie nur geschickt in die Öffentlichkeit bringen.
Ich bin kein Jurist, kann nur Öffentlichkeitsarbeit und effektive Aktionen mitgestalten. Jetzt möchten der Senat und die BVG das Bauprojekt beginnen. Alle Gleichgesinnten sollten sich zusammentun, sich mit geeigneten Mitteln für barrierefreie Wege engagieren und keine Konflikte scheuen. Ich wünsche mir ein starkes Bündnis von Interessensgruppen, die geeignete konkrete Ziele und Strategien verfolgen. Dabei erhoffe ich mir vom DBSV und dem ABSV eine offene Zusammenarbeit mit allen engagierten Interessensgruppen. Wir sind nur stark, wenn wir in einem transparenten demokratischen Entscheidungsprozess gemeinsame Vorgehensweisen diskutieren und planen.
Hiermit rufe ich deutschlandweit Juristinnen, Juristen, alle Interessensvertretungen behinderter Menschen, Inklusionsaktivistinnen und -aktivisten auf, die am Thema arbeiten oder arbeiten möchten, sich zusammen zu tun, um den Wahnsinn möglichst schnell zu stoppen. Die Zeit bis zur Wahl in Berlin bietet uns dafür die beste Möglichkeit, den Senat und den Staat mit effektiven öffentlichen Aktionen massiv unter Druck zu setzen. Gerne können sich alle Aktiven bei mir melden, damit wir uns vernetzen. Meine E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Ihnen, Herr Miles-Paul, danke ich sehr für ihr Interesse an meiner Arbeit und für die Möglichkeit, sie einem größeren Kreis von Betroffenen bekannt machen zu können. Für Ihren Kampf um ein Behindertengleichstellungsgesetz, dass seinen Namen erst noch verdienen muss, wünsche ich Ihnen und uns alles erdenklich Gute.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.





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