DÜSSELDORF (kobinet)
Bundes-Gesundheits-Ministerin Nina Warken hat einen Plan.
Der Plan heißt: Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Das Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz ist ein neues Gesetz.
Das Gesetz regelt: Wer bekommt wie viel Geld für Pflege?
Und wer muss dafür bezahlen?
Der Sozial-Verband VdK NRW kritisiert diesen Plan.
VdK NRW ist ein großer Verein.
Der Verein ist in Nord-Rhein-West-Falen.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderung.
Der Verein hilft auch älteren Menschen.
Der VdK NRW sagt: Das Gesetz spart Geld.
Aber Pflege-Bedürftige bekommen dafür weniger Hilfe.
Pflege-Bedürftige sind Menschen, die Hilfe brauchen.
Sie können viele Dinge nicht alleine tun.
Das Gesetz schadet auch den Angehörigen dieser Menschen.
Angehörige sind Menschen aus der eigenen Familie.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder die Schwester.
Das Gesetz sieht folgende Kürzungen vor:
Menschen mit Pflege-Grad 1 bekommen keinen Entlastungs-Betrag mehr.
Der Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt die Person.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld von der Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn jemand Hilfe braucht.
Alle zahlen jeden Monat Geld in die Pflege-Versicherung ein.
Den Entlastungs-Betrag nutzen Menschen für Hilfe im Alltag.
Menschen mit Pflege-Grad 2 und 3 bekommen weniger Geld.
Das gilt für die ersten 3 Monate.
Angehörige, die jemanden pflegen, bekommen weniger Rente.
Rente ist Geld für Menschen, die nicht mehr arbeiten.
Die Kürzung beträgt 30 Prozent.
Die Pflege-Begutachtung wird strenger.
Bei der Pflege-Begutachtung prüft eine Fach-Kraft: Wie viel Hilfe braucht jemand?
Das Ergebnis bestimmt den Pflege-Grad.
Strenger bedeutet: Es ist schwerer, einen Pflege-Grad zu bekommen.
Manche Menschen bekommen dann weniger Hilfe als vorher.
Horst Vöge ist der Chef des VdK NRW.
Er sagt: Der Beitrag zur Pflege-Versicherung soll steigen.
Ein Beitrag ist Geld, das man jeden Monat zahlt.
Menschen ohne Kinder sollen 5,40 Euro mehr pro Monat zahlen.
Horst Vöge sagt: Das reicht nicht.
Die großen Probleme der Pflege-Versicherung bleiben so bestehen.
Manche Menschen haben keine Kinder.
Aber das war nicht ihre eigene Entscheidung.
Sie zahlen jetzt trotzdem mehr.
Das ist nicht fair.
Der VdK NRW schlägt andere Lösungen vor.
Zum Beispiel könnten Erb-Schafts-Steuern mehr Geld bringen.
Erben bedeutet: Man bekommt Geld von jemandem, der gestorben ist.
Erb-Schafts-Steuern sind Steuern auf dieses Geld.
Steuern sind Geld, das alle an den Staat zahlen müssen.
Auch Vermögens-Steuern wären möglich.
Vermögens-Steuern zahlen Menschen mit sehr viel Geld oder Besitz.
Der Staat bekommt dadurch mehr Geld.
Auch das Gold des Staates könnte helfen.
Deutschland hat große Gold-Vorräte.
Gold-Vorräte sind Gold, das der Staat aufbewahrt.
Das sind mehr als 3.000 Tonnen Gold.
Das Gold ist etwa 438 Milliarden Euro wert.
Das DIW schlägt vor: Teile des Goldes nutzen.
Das DIW ist ein Wirtschafts-Forschungs-Institut.
Dort forschen Fach-Leute zu Wirtschafts-Themen.
Das Geld soll für soziale Aufgaben genutzt werden.
Soziale Aufgaben sind zum Beispiel Pflege oder Hilfe für arme Menschen.
Horst Vöge sagt: Es gibt Wege, die Pflege zu verbessern.
Die schwächsten Menschen müssen dabei nicht belastet werden.
Der VdK NRW kämpft weiter dafür.
Das Ziel: Alle Menschen sollen gute Pflege bekommen.
Niemand soll zu viel dafür zahlen.

Foto: VdK Nordrhein-Westfalen
DÜSSELDORF (kobinet) Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante "Pflegeneuordnungsgesetz" ist aus Sicht des Sozialverbands VdK NRW ein massives Sparpaket zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die geplanten Maßnahmen – darunter die Halbierung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten, der komplette Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1, die Verschärfung der Pflegebegutachtung sowie die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent – führen zu erheblichen Leistungskürzungen und erhöhen das Risiko von Pflegearmut dramatisch.
„Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose um 0,1 % (5,40€ pro Monat) ist reine Symbolpolitik“ betont Horst Vöge, Präsident des VdK NRW. „Dadurch werden keine strukturellen Probleme der Pflegefinanzierung gelöst, unfreiwillig kinderlose Menschen durch die Beitragserhöhung jedoch doppelt bestraft“.
Der VdK NRW regt an, neben steuerrechtlichen Lösungen wie Erbschafts- oder Vermögenssteuern oder auch der längst überfälligen Rückzahlung der Coronapandemie-Kosten (5,2 Milliarden Euro) auch innovative Ansätze zu prüfen. So hat das DIW vorgeschlagen, Teile der Bundesgoldreserve – aktuell 3.352 Tonnen Feingold mit einem Marktwert von rund 438 Milliarden Euro – für die Finanzierung sozialer Aufgaben einzusetzen.
„Es gibt Handlungsspielräume, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, ohne die Schwächsten stark zu belasten“, so Vöge. „Wir werden uns weiterhin konstruktiv und mit Nachdruck für eine gerechte und tragfähige Pflegefinanzierung einsetzen.“

Foto: VdK Nordrhein-Westfalen
DÜSSELDORF (kobinet) Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante "Pflegeneuordnungsgesetz" ist aus Sicht des Sozialverbands VdK NRW ein massives Sparpaket zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die geplanten Maßnahmen – darunter die Halbierung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten, der komplette Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1, die Verschärfung der Pflegebegutachtung sowie die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent – führen zu erheblichen Leistungskürzungen und erhöhen das Risiko von Pflegearmut dramatisch.
„Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose um 0,1 % (5,40€ pro Monat) ist reine Symbolpolitik“ betont Horst Vöge, Präsident des VdK NRW. „Dadurch werden keine strukturellen Probleme der Pflegefinanzierung gelöst, unfreiwillig kinderlose Menschen durch die Beitragserhöhung jedoch doppelt bestraft“.
Der VdK NRW regt an, neben steuerrechtlichen Lösungen wie Erbschafts- oder Vermögenssteuern oder auch der längst überfälligen Rückzahlung der Coronapandemie-Kosten (5,2 Milliarden Euro) auch innovative Ansätze zu prüfen. So hat das DIW vorgeschlagen, Teile der Bundesgoldreserve – aktuell 3.352 Tonnen Feingold mit einem Marktwert von rund 438 Milliarden Euro – für die Finanzierung sozialer Aufgaben einzusetzen.
„Es gibt Handlungsspielräume, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, ohne die Schwächsten stark zu belasten“, so Vöge. „Wir werden uns weiterhin konstruktiv und mit Nachdruck für eine gerechte und tragfähige Pflegefinanzierung einsetzen.“




