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Ausschreibung zum Sächsischen Inklusionspreis 2026 gestartet

Flagge Bundesland Sachsen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DRESDEN (kobinet) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2026 gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus. Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises werden herausragende Praxisbeispiele gewürdigt, welche den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren und das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zur Nachahmung anzuregen.

Der Sächsische Inklusionspreis 2026 wird in den drei Kategorien „Sport“, „Arbeiten“ und „So geht sächsisch inklusiv“ vergeben. In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.

In der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ sollen Beispiele gelungener Inklusion zu den Punkten „Barrierefreies Denkmal im ländlichen Raum“, „Inklusives Tourismusangebot“ und ein Sonderpreis der Jury gewürdigt werden und diese Initiativen damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren.

Die Bewerbung ist ausschließlich über dieses Online-Bewerbungsportal möglich. Das Online-Bewerbungsformular enthält neben allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Zusätzlich können der Bewerbung ergänzende Unterlagen, wie aussagekräftige Fotos, beigefügt werden.

Bewerbungsbeginn ist der 15. Mai 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2026.