DRESDEN (kobinet)
Der Landes-Beauftragte für Inklusion lobt gemeinsam mit anderen einen Preis aus.
Ein Landes-Beauftragter ist eine Person.
Diese Person kümmert sich im Auftrag des Landes um ein Thema.
Auch der Kommunale Sozial-Verband Sachsen macht mit.
Ein Kommunaler Sozial-Verband ist eine Organisation.
Die Organisation hilft Menschen in einer Stadt oder Region.
Und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitations-Sport-Verband ist auch dabei.
Ein Rehabilitations-Sport-Verband ist ein Zusammenschluss von Vereinen.
Die Vereine helfen Menschen durch Sport.
Die Menschen werden so wieder gesund und fit.
Der Preis heißt: Sächsischer Inklusions-Preis 2026.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Alle Menschen leben zusammen.
Menschen mit und ohne Behinderung sind gleich-berechtigt.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt.
Der Preis würdigt besonders gute Beispiele für Inklusion.
Würdigen bedeutet: Etwas Gutes wird anerkannt.
Jemand bekommt dafür eine Auszeichnung.
Der Preis soll andere Menschen dazu anregen.
Sie sollen Inklusion fördern.
Den Sächsischen Inklusions-Preis 2026 gibt es in 3 Kategorien.
Kategorien sind Gruppen.
Jede Gruppe hat ein bestimmtes Thema.
Die 1. Kategorie heißt: Sport.
Die 2. Kategorie heißt: Arbeiten.
Die 3. Kategorie heißt: So geht sächsisch inklusiv.
In jeder Kategorie werden 3 Preis-Träger ausgezeichnet.
Ein Preis-Träger ist eine Person oder Gruppe.
Diese Person oder Gruppe hat einen Preis gewonnen.
Jeder Preis-Träger bekommt 3.000 Euro Preis-Geld.
Das Geld muss für das ausgezeichnete Inklusions-Beispiel genutzt werden.
Es darf nicht für andere Dinge ausgegeben werden.
In der Kategorie So geht sächsisch inklusiv gibt es 3 Themen.
Das 1. Thema ist: Barrierefreies Denkmal im ländlichen Raum.
Barrierefrei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Das 2. Thema ist: Inklusives Tourismus-Angebot.
Tourismus bedeutet: Menschen reisen an andere Orte.
Dort machen sie Urlaub oder schauen sich etwas an.
Das 3. Thema ist: Ein Sonder-Preis der Jury.
Eine Jury ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Fach-Leute entscheiden, wer einen Preis bekommt.
Die Bewerbung ist nur online möglich.
Hier könnt ihr euch bewerben: Online-Bewerbungs-Portal
Im Formular beschreibt ihr euer Inklusions-Beispiel.
Ihr könnt auch Fotos hinzufügen.
Die Bewerbung startet am 15. Mai 2026.
Die Bewerbungs-Frist endet am 31. August 2026.
Bewerbungs-Frist bedeutet: Bis zu diesem Datum muss die Bewerbung eingegangen sein.

Foto: Gemeinfrei, public domain
DRESDEN (kobinet) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2026 gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus. Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises werden herausragende Praxisbeispiele gewürdigt, welche den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren und das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zur Nachahmung anzuregen.
Der Sächsische Inklusionspreis 2026 wird in den drei Kategorien „Sport“, „Arbeiten“ und „So geht sächsisch inklusiv“ vergeben. In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.
In der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ sollen Beispiele gelungener Inklusion zu den Punkten „Barrierefreies Denkmal im ländlichen Raum“, „Inklusives Tourismusangebot“ und ein Sonderpreis der Jury gewürdigt werden und diese Initiativen damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren.
Die Bewerbung ist ausschließlich über dieses Online-Bewerbungsportal möglich. Das Online-Bewerbungsformular enthält neben allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Zusätzlich können der Bewerbung ergänzende Unterlagen, wie aussagekräftige Fotos, beigefügt werden.
Bewerbungsbeginn ist der 15. Mai 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2026.

Foto: Gemeinfrei, public domain
DRESDEN (kobinet) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2026 gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus. Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises werden herausragende Praxisbeispiele gewürdigt, welche den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren und das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zur Nachahmung anzuregen.
Der Sächsische Inklusionspreis 2026 wird in den drei Kategorien „Sport“, „Arbeiten“ und „So geht sächsisch inklusiv“ vergeben. In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.
In der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ sollen Beispiele gelungener Inklusion zu den Punkten „Barrierefreies Denkmal im ländlichen Raum“, „Inklusives Tourismusangebot“ und ein Sonderpreis der Jury gewürdigt werden und diese Initiativen damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren.
Die Bewerbung ist ausschließlich über dieses Online-Bewerbungsportal möglich. Das Online-Bewerbungsformular enthält neben allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Zusätzlich können der Bewerbung ergänzende Unterlagen, wie aussagekräftige Fotos, beigefügt werden.
Bewerbungsbeginn ist der 15. Mai 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2026.




