Mainz (kobinet)
Im März 2026 war die Wahl zum Landes-Tag in Rheinland-Pfalz.
Landes-Tag bedeutet: Das Parlament des Bundes-Landes.
Das Parlament ist eine Versammlung von Volks-Vertretern.
Die Volks-Vertreter machen Gesetze für das Land.
Die alte Regierung hatte danach keine Mehrheit mehr.
Mehrheit bedeutet: Mehr als die Hälfte der Stimmen.
Die alte Regierung war ein Bündnis aus SPD, Grünen und FDP.
Bündnis bedeutet: Mehrere Parteien arbeiten zusammen.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit gleichen Zielen.
Am 30. April 2026 stellten CDU und SPD einen gemeinsamen Plan vor.
Dieser Plan heißt Koalitions-Vertrag.
Koalitions-Vertrag bedeutet: Ein Vertrag zwischen Parteien für eine gemeinsame Regierung.
Darin stehen Regeln für die Zusammen-Arbeit.
CDU und SPD wollen zusammen die neue Regierung bilden.
Die Regierung ist in Rheinland-Pfalz.
Die Parteien müssen dem Plan noch zustimmen.
Zustimmen bedeutet: Alle sagen ja dazu.
Der Plan enthält ein Kapitel zur Behinderten-Politik.
Das Kapitel heißt: Unsere inklusive Gesellschaft stärken.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen zusammen leben.
Sie sollen zusammen lernen und arbeiten.
CDU und SPD wollen die Gleich-Stellung stärken.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand wird schlechter behandelt wegen einer Behinderung.
Es gibt eine Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen.
Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet: Ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder auf der Welt haben diesen Vertrag unterschrieben.
Sie haben versprochen, die Rechte einzuhalten.
Es gibt einen Landes-Aktions-Plan zu diesem Vertrag.
Landes-Aktions-Plan bedeutet: Eine genaue Liste mit Zielen und Schritten.
Dieser Plan soll geprüft und weiter verbessert werden.
Menschen mit Behinderung sollen sich selbst vertreten können.
Behinderten-Sport und Special Olympics helfen bei der Inklusion.
Special Olympics sind besondere Sport-Wettkämpfe für Menschen mit Behinderung.
Es gibt einen Landes-Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Landes-Beauftragter bedeutet: Eine Person, die Interessen vertritt.
Diese Person hat einen besonderen Auftrag vom Land.
CDU und SPD wollen diese Arbeit unterstützen.
Es gibt auch eine unabhängige Monitoring-Stelle.
Monitoring-Stelle bedeutet: Eine Stelle, die prüft, ob Gesetze gut sind.
Unabhängig bedeutet: Niemand kann der Stelle sagen, was sie tun soll.
Diese Stelle gibt wichtige Hinweise zu Gesetzen im Land.
Menschen mit Behinderung sollen besser arbeiten können.
Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung sind dabei wichtig.
Werk-Stätten sind besondere Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung.
Dort können sie arbeiten und Geld verdienen.
Firmen sollen das Budget für Arbeit mehr nutzen.
Budget für Arbeit bedeutet: Geld für Firmen, die Menschen mit Behinderung einstellen.
Es soll mehr Inklusions-Betriebe geben.
Inklusions-Betriebe sind Firmen mit vielen Mitarbeitern mit Behinderung.
Integrations-Fach-Dienste helfen jungen Menschen beim Berufs-Einstieg.
Integrations-Fach-Dienst bedeutet: Eine Beratungs-Stelle, die bei der Arbeit hilft.
Diese Stelle hilft, einen Arbeits-Platz zu finden.
Diese Dienste sollen gestärkt werden.
Die Landes-Verwaltung soll mindestens 6 Prozent Menschen mit Behinderung beschäftigen.
6 Prozent bedeutet: 6 von 100 Stellen gehen an Menschen mit Behinderung.
Landes-Verwaltung bedeutet: Alle Ämter des Bundes-Landes zusammen.
Die Ämter erledigen Aufgaben für die Menschen im Land.
Es soll weitere Budget-für-Arbeit-Stellen im Landes-Dienst geben.
Menschen mit Behinderung haben ein Wunsch- und Wahl-Recht.
Das bedeutet: Sie können selbst entscheiden, wie sie leben wollen.
Dieses Recht ist gesetzlich festgeschrieben.
Gesetzlich festgeschrieben bedeutet: Es steht im Gesetz.
Menschen mit Behinderung sollen leichter eine Wohnung finden können.
Die Regierung will das mit Partnern gemeinsam planen.
Zum Thema Schule gibt es ein weiteres Kapitel im Plan.
CDU und SPD stehen zum Recht auf Inklusion in der Schule.
Förder-Schulen sollen erhalten bleiben.
Förder-Schule bedeutet: Eine Schule mit besonderer Unterstützung für Kinder mit Behinderung.
Dort bekommen Kinder besondere Hilfe beim Lernen.
Es soll Schwerpunkt-Schulen und Förder-Beratungs-Zentren geben.
Alle Kinder sollen gut gefördert werden.
Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben.
Die Regierung will dabei noch besser werden.
Es wird ein neues Ministerium geben.
Das Ministerium ist für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend zuständig.
Ministerium bedeutet: Eine staatliche Behörde mit einer bestimmten Aufgabe.
Behörde bedeutet: Ein Amt, das für die Bürger arbeitet.
Die SPD soll dieses Ministerium leiten.
Das Ministerium für Bildung soll die CDU leiten.
Den Entwurf des Koalitions-Vertrags könnt ihr hier lesen:

Foto: RLP
Mainz (kobinet) Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz vom März 2026 hat die bisherige rot-grün-gelbe Regierungskoalition ihre Mehrheit verloren. Am 30. April 2026 stellten Vertreter*innen der CDU und SPD den Entwurf des Koalitionsvertrags für eine zukünftige schwarz-rote Landesregierung vor. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich den Entwurf für den Koalitionsvertrag in Sachen Behindertenpolitik angeschaut, über den die Parteien von CDU und SPD nun entscheiden müssen, bevor der Weg für eine neue Regierung in Rheinland-Pfalz frei ist.
Im Kapitel mit dem Titel „Unsere inklusive Gesellschaft stärken“, das sich im Koalitionsvertagsentwurf ab Zeile 1460 findet, wird folgendes über die zukünftige Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz ausgeführt:
„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten. Deshalb stärken wir die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wir werden den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluieren und konsequent weiterentwickeln. Wir stärken die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Special Olympics leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion. CDU und SPD unterstützen zudem die wichtige Arbeit der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit der unabhängigen Monitoringstelle gibt wichtige Hinweise für bestehendes und neues Landesrecht.
Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Rheinland-Pfalz weiter stärken. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen eine wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration wahr. Wir wollen Unternehmen dazu ermutigen, vom Budget für Arbeit mehr Gebrauch zu machen, und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärken. Wir streben an, die Zahl der Inklusionsbetriebe zu erhöhen. Zugleich werden die Integrationsfachdienste gestärkt, die insbesondere junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben begleiten und unterstützen. Bei der Arbeitsmarktintegration nehmen wir unsere Vorbildfunktion sehr ernst. Wir behalten das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens sechs Prozent von Menschen mit Behinderung für die Landesverwaltung bei und intensivieren unsere Bemühungen. Wir streben weitere ‚Budget für Arbeit‘-Stellen im Landesdienst an. Das gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ist unsere Richtschnur. Die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zum Wohnungsmarkt werden wir zusammen mit den Trägern der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplanung berücksichtigen.“
In Sachen schulische Inklusion lohnt sich ein Blick in das Kapitel „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“ ab Zeile 225.
„Wir bekennen uns zum Recht auf Inklusion und dem Erhalt von Förderschulen. Wir wollen den bewährten ‚Dreiklang‘ aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen weiterentwickeln. Wir sehen, dass wir im Sinne einer möglichst guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und der Gleichberechtigung aller Kinder noch weitere Verbesserungen erzielen müssen.“
Was die Zuständigkeiten in der zukünftigen Landesregierung angeht, so wird dem Koalitionsentwurf zufolge ein neu zugeschnittenes Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend geschaffen, das von der SPD geleitet wird. Das Ministerium für Bildung soll zukünftig von der CDU geführt werden.
Link zum Entwurf des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2031

Foto: RLP
Mainz (kobinet) Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz vom März 2026 hat die bisherige rot-grün-gelbe Regierungskoalition ihre Mehrheit verloren. Am 30. April 2026 stellten Vertreter*innen der CDU und SPD den Entwurf des Koalitionsvertrags für eine zukünftige schwarz-rote Landesregierung vor. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich den Entwurf für den Koalitionsvertrag in Sachen Behindertenpolitik angeschaut, über den die Parteien von CDU und SPD nun entscheiden müssen, bevor der Weg für eine neue Regierung in Rheinland-Pfalz frei ist.
Im Kapitel mit dem Titel „Unsere inklusive Gesellschaft stärken“, das sich im Koalitionsvertagsentwurf ab Zeile 1460 findet, wird folgendes über die zukünftige Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz ausgeführt:
„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten. Deshalb stärken wir die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wir werden den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluieren und konsequent weiterentwickeln. Wir stärken die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Special Olympics leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion. CDU und SPD unterstützen zudem die wichtige Arbeit der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit der unabhängigen Monitoringstelle gibt wichtige Hinweise für bestehendes und neues Landesrecht.
Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Rheinland-Pfalz weiter stärken. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen eine wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration wahr. Wir wollen Unternehmen dazu ermutigen, vom Budget für Arbeit mehr Gebrauch zu machen, und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärken. Wir streben an, die Zahl der Inklusionsbetriebe zu erhöhen. Zugleich werden die Integrationsfachdienste gestärkt, die insbesondere junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben begleiten und unterstützen. Bei der Arbeitsmarktintegration nehmen wir unsere Vorbildfunktion sehr ernst. Wir behalten das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens sechs Prozent von Menschen mit Behinderung für die Landesverwaltung bei und intensivieren unsere Bemühungen. Wir streben weitere ‚Budget für Arbeit‘-Stellen im Landesdienst an. Das gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ist unsere Richtschnur. Die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zum Wohnungsmarkt werden wir zusammen mit den Trägern der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplanung berücksichtigen.“
In Sachen schulische Inklusion lohnt sich ein Blick in das Kapitel „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“ ab Zeile 225.
„Wir bekennen uns zum Recht auf Inklusion und dem Erhalt von Förderschulen. Wir wollen den bewährten ‚Dreiklang‘ aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen weiterentwickeln. Wir sehen, dass wir im Sinne einer möglichst guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und der Gleichberechtigung aller Kinder noch weitere Verbesserungen erzielen müssen.“
Was die Zuständigkeiten in der zukünftigen Landesregierung angeht, so wird dem Koalitionsentwurf zufolge ein neu zugeschnittenes Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend geschaffen, das von der SPD geleitet wird. Das Ministerium für Bildung soll zukünftig von der CDU geführt werden.
Link zum Entwurf des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2031




