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Was die neue Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz in Sachen Behindertenpolitik plant

Wappen von Rheinland-Pfalz
Wappen von Rheinland-Pfalz
Foto: RLP

Mainz (kobinet) Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz vom März 2026 hat die bisherige rot-grün-gelbe Regierungskoalition ihre Mehrheit verloren. Am 30. April 2026 stellten Vertreter*innen der CDU und SPD den Entwurf des Koalitionsvertrags für eine zukünftige schwarz-rote Landesregierung vor. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich den Entwurf für den Koalitionsvertrag in Sachen Behindertenpolitik angeschaut, über den die Parteien von CDU und SPD nun entscheiden müssen, bevor der Weg für eine neue Regierung in Rheinland-Pfalz frei ist.

Im Kapitel mit dem Titel „Unsere inklusive Gesellschaft stärken“, das sich im Koalitionsvertagsentwurf ab Zeile 1460 findet, wird folgendes über die zukünftige Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz ausgeführt:

„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten. Deshalb stärken wir die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wir werden den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluieren und konsequent weiterentwickeln. Wir stärken die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Special Olympics leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion. CDU und SPD unterstützen zudem die wichtige Arbeit der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit der unabhängigen Monitoringstelle gibt wichtige Hinweise für bestehendes und neues Landesrecht.

Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Rheinland-Pfalz weiter stärken. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen eine wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration wahr. Wir wollen Unternehmen dazu ermutigen, vom Budget für Arbeit mehr Gebrauch zu machen, und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärken. Wir streben an, die Zahl der Inklusionsbetriebe zu erhöhen. Zugleich werden die Integrationsfachdienste gestärkt, die insbesondere junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben begleiten und unterstützen. Bei der Arbeitsmarktintegration nehmen wir unsere Vorbildfunktion sehr ernst. Wir behalten das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens sechs Prozent von Menschen mit Behinderung für die Landesverwaltung bei und intensivieren unsere Bemühungen. Wir streben weitere ‚Budget für Arbeit‘-Stellen im Landesdienst an. Das gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ist unsere Richtschnur. Die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zum Wohnungsmarkt werden wir zusammen mit den Trägern der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplanung berücksichtigen.“

In Sachen schulische Inklusion lohnt sich ein Blick in das Kapitel „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“ ab Zeile 225.

„Wir bekennen uns zum Recht auf Inklusion und dem Erhalt von Förderschulen. Wir wollen den bewährten ‚Dreiklang‘ aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen weiterentwickeln. Wir sehen, dass wir im Sinne einer möglichst guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und der Gleichberechtigung aller Kinder noch weitere Verbesserungen erzielen müssen.“

Was die Zuständigkeiten in der zukünftigen Landesregierung angeht, so wird dem Koalitionsentwurf zufolge ein neu zugeschnittenes Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend geschaffen, das von der SPD geleitet wird. Das Ministerium für Bildung soll zukünftig von der CDU geführt werden.

Link zum Entwurf des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2031