Berlin / Hannover (kobinet)
3 Verbände haben gemeinsam einen Brief geschrieben.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
In dem Brief steht ihre Meinung.
Der Brief geht an eine wichtige Stelle.
Die Verbände sind gegen einen neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird noch geprüft.
Es geht um das Gesetz zur Kinder- und Jugend-Hilfe.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe unterstützt Kinder und Familien.
Sie hilft, wenn jemand Hilfe braucht.
Die 3 Verbände heißen:
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
Eine Interessenvertretung spricht für die Rechte einer Gruppe.
Sie setzt sich für diese Gruppe ein.
Bundes-Verband behinderter und chronisch kranker Eltern.
Chronisch bedeutet: Eine Krankheit dauert sehr lange.
Die Krankheit geht nicht weg.
Selbst-Vertretung junger Menschen mit Behinderung.
Selbst-Vertretung bedeutet: Menschen sprechen für sich selbst.
Niemand anders spricht für sie.
Am 27. April 2026 gibt es eine Anhörung.
Bei einer Anhörung dürfen Fach-Leute ihre Meinung sagen.
Wichtige Menschen hören zu.
Die Anhörung findet im Bundes-Ministerium für Familie statt.
Ein Bundes-Ministerium ist eine wichtige Behörde.
Es kümmert sich um ein Thema für alle Menschen in Deutschland.
Die Verbände sagen: Der Entwurf schadet behinderten Kindern.
Der Entwurf schadet auch ihren Familien.
Kinder mit Behinderung bekommen nicht genug Hilfe.
Das ist nicht richtig.
Das muss sich ändern.
Es gibt auch eine gute Idee im Entwurf.
Die Idee ist: Alle Hilfen sollen in einem Gesetz stehen.
Das macht vieles einfacher für Familien.
Aber es gibt viele schlechte Punkte im Entwurf.
Die Verbände haben Vorschläge gemacht.
Viele Vorschläge wurden nicht beachtet.
Ein wichtiger Punkt ist die Bildungs-Assistenz.
Bildungs-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem Kind in der Schule.
Die Person unterstützt das Kind beim Lernen.
Der Entwurf will diese Hilfe einschränken.
Einschränken bedeutet: Die Hilfe soll weniger werden.
Die Verbände sagen: Das ist nicht erlaubt.
Die Rechte behinderter Menschen werden dann verletzt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention schützt diese Rechte.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben unterschrieben: Menschen mit Behinderung haben gleiche Rechte.
Deutschland hat diesen Vertrag im Jahr 2009 unterschrieben.
Dazu gehört das Recht auf Teil-Habe.
Teil-Habe bedeutet: Alle Menschen können überall dabei sein.
Das gilt in der Schule, bei der Arbeit und im Alltag.
Die Verbände sorgen sich um arme Städte und Regionen.
Dort gibt es schon jetzt wenig Hilfe für behinderte Menschen.
Der neue Entwurf spart Geld.
Er spart bis zum Jahr 2036 etwa 2,7 Milliarden Euro pro Jahr.
Aber durch die Änderung werden 3-mal mehr Kinder betreut.
Die Verbände fragen: Wie soll das funktionieren?
Teil-Habe-Leistungen helfen Menschen mit Behinderung.
Sie helfen dabei, überall mitmachen zu können.
Sie sind kein Luxus.
Luxus bedeutet: Etwas ist teuer und nicht nötig.
Teil-Habe-Leistungen sind aber nötig.
Das Grund-Gesetz schützt dieses Recht.
Das Grund-Gesetz enthält die wichtigsten Rechte in Deutschland.
Alle Menschen dürfen frei leben.
Niemand darf ausgeschlossen werden.
Das zeigt auch die Geschichte Deutschlands.
Deshalb lehnen die 3 Verbände den Entwurf ab.
Der Deutsche Blinden- und Seh-Behinderten-Verband kritisiert den Entwurf auch.
Seh-Behindert bedeutet: Jemand kann schlecht oder gar nicht sehen.
Darüber hat die Nachrichten-Seite kobinet-nachrichten.org berichtet.
Den Bericht könnt ihr hier lesen:

Foto: ht
Berlin / Hannover (kobinet) "Unsere Gesamtbewertung zum jetzigen Entwurf fällt ablehnend aus. Die anvisierte Reform muss mit ihrem Inkrafttreten funktionieren. Der jetzige Entwurf geht zu Lasten behinderter Kinder und ihrer Familien, sichert kein bedarfsgerechtes Teilhaberecht und steht den Standards des SGB IX und der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention an zu vielen Stellen entgegen." So lautet das vernichtende Urteil in der Schlussbemerkung der gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des 1. Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, des Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) und der Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung (jumemb). Am 27. April 2026 findet die Anhörung zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.
In der Vorbemerkung der Stellungnahme heißt es u.a.:
„Grundsätzlich begrüßen wir noch immer die Absicht, alle Leistungen für Kinder- und Jugendliche in einem Gesetzbuch zu regeln und damit Verwaltungskosten, Bürokratie für Familien und damit unnötigen Stress für Eltern und Kinder abzubauen. Die Vereinheitlichung bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, der Verweis auf bereits vorhandene Gutachten und Bescheinigungen, das Verbandsklagerecht und die Verweise auf die weitere Geltung des SGB IX für die Teilhabeleistungen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung begrüßen wir. Wir haben erfreut festgestellt, dass einige Anregungen unserer Stellungnahme vom 1.10.24 zum Referentenentwurf IKJHG vom 16.9.24 in den aktuellen Entwurf des 1. KJHSRG einbezogen wurden. Andere sind allerdings in diesem Zeitraum wieder herausgenommen worden.
Aber: Die Einschränkungen ausgerechnet der personenzentrierten Leistungen – z.B. durch die Installation von Bildungsassistenz als ‚infrastrukturellen Bildungsangeboten‘, sehen wir als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an. Wir sehen die Gefahr, dass von der ursprünglichen Idee der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des vorrangigen Ziels der Kosten- und Ressourceneinsparung in der Umsetzung nicht mehr viel übrigbleibt und gerade in strukturschwachen Ländern und Kommunen sogar deutliche Verschlechterungen drohen. Dass im Rahmen der vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen bei Bildungsassistenz und auch bei Hilfen zur Erziehung ein massiver Abbau der bisherigen Leistungen geplant ist, zeigt sich in der Berechnung der Kosten im Entwurf des KJHSRG: Bei § 80 a sind die Folgekosten mit ‚geringfügig (geringfügiger Aufwand pro Fall)‘ beschrieben und damit ohne finanzielle Absicherung hinterlegt. Wir befürchten, die vorgeschlagenen Lösungen führen zu einer Verschlechterung der Teilhabe von jungen Menschen mit behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen. Personenzentrierte Hilfen und das Recht, diese inklusive einer individuellen Leistungsplanung zu beantragen, werden sogar eingeschränkt, wenn eine Kommune der Meinung ist, sie hätte genügend Schulen und Hochschulen mit einem Pool an Bildungsassistenz ausgestattet.
Die Bewusstseinsbildung, dass es sich um Leistungen handelt, die ein Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe sichern soll, fehlt im Gesetz. Es darf nicht zur weiteren Exklusion durch Sonderschulen, Werkstätten (WfbM) und besondere Wohnformen für junge Menschen mit Behinderung kommen, wenn in Zeiten knapper werdender öffentlicher Gelder die infrastrukturellen Maßnahmen in den Kommunen nicht rechtzeitig geplant, finanziert und umgesetzt wurden. Teilhabeleistungen sind kein Luxus, Deutschland hat sich bereits 2009 zur Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Am Umgang mit uns Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf bemisst sich der Wert unserer Gesellschaft. Eine demokratische Gesellschaft misst sich insbesondere daran, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen teilhaben können. An Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sparen zu wollen, daran darf sich keine Regierung Deutschlands mehr beteiligen. Das gebietet unser Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention und nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Geschichte unseres Landes.
In der Gesetzesbegründung ist zu lesen, dass durch diese Reform über die kommenden Jahre eine Kostenersparnis von mehreren Milliarden Euro (2,7 Mrd. pro Jahr bis 2036) erreicht werden soll. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe wird durch die Zusammenlegung verdreifacht! Wie kann unter diesem Sparzwang gewährleistet werden, dass die Teilhabeleistungen aller Kinder und Jugendlichen mit allen Behinderungen aus den verringerten Ressourcen gesichert werden? Wir leben in einer noch immer nicht barrierefreien und in vielen Lebensbereichen nicht inklusiven Gesellschaft. Diese schlecht ausgestatteten infrastrukturellen Voraussetzungen mit noch weniger finanziellen Ressourcen auszustatten und das auch noch mit der UN-BRK zu begründen, empfinden wir als zynisch. Deshalb lehnen wir als Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen den hier vorliegenden Entwurf komplett ab, da dieser an der Zielstellung gemessen, einen massiven Angriff auf das Recht auf Bildung, auf gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe und auf personenzentrierte Unterstützung darstellt.“

Foto: ht
Berlin / Hannover (kobinet) "Unsere Gesamtbewertung zum jetzigen Entwurf fällt ablehnend aus. Die anvisierte Reform muss mit ihrem Inkrafttreten funktionieren. Der jetzige Entwurf geht zu Lasten behinderter Kinder und ihrer Familien, sichert kein bedarfsgerechtes Teilhaberecht und steht den Standards des SGB IX und der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention an zu vielen Stellen entgegen." So lautet das vernichtende Urteil in der Schlussbemerkung der gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des 1. Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, des Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) und der Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung (jumemb). Am 27. April 2026 findet die Anhörung zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.
In der Vorbemerkung der Stellungnahme heißt es u.a.:
„Grundsätzlich begrüßen wir noch immer die Absicht, alle Leistungen für Kinder- und Jugendliche in einem Gesetzbuch zu regeln und damit Verwaltungskosten, Bürokratie für Familien und damit unnötigen Stress für Eltern und Kinder abzubauen. Die Vereinheitlichung bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, der Verweis auf bereits vorhandene Gutachten und Bescheinigungen, das Verbandsklagerecht und die Verweise auf die weitere Geltung des SGB IX für die Teilhabeleistungen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung begrüßen wir. Wir haben erfreut festgestellt, dass einige Anregungen unserer Stellungnahme vom 1.10.24 zum Referentenentwurf IKJHG vom 16.9.24 in den aktuellen Entwurf des 1. KJHSRG einbezogen wurden. Andere sind allerdings in diesem Zeitraum wieder herausgenommen worden.
Aber: Die Einschränkungen ausgerechnet der personenzentrierten Leistungen – z.B. durch die Installation von Bildungsassistenz als ‚infrastrukturellen Bildungsangeboten‘, sehen wir als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an. Wir sehen die Gefahr, dass von der ursprünglichen Idee der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des vorrangigen Ziels der Kosten- und Ressourceneinsparung in der Umsetzung nicht mehr viel übrigbleibt und gerade in strukturschwachen Ländern und Kommunen sogar deutliche Verschlechterungen drohen. Dass im Rahmen der vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen bei Bildungsassistenz und auch bei Hilfen zur Erziehung ein massiver Abbau der bisherigen Leistungen geplant ist, zeigt sich in der Berechnung der Kosten im Entwurf des KJHSRG: Bei § 80 a sind die Folgekosten mit ‚geringfügig (geringfügiger Aufwand pro Fall)‘ beschrieben und damit ohne finanzielle Absicherung hinterlegt. Wir befürchten, die vorgeschlagenen Lösungen führen zu einer Verschlechterung der Teilhabe von jungen Menschen mit behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen. Personenzentrierte Hilfen und das Recht, diese inklusive einer individuellen Leistungsplanung zu beantragen, werden sogar eingeschränkt, wenn eine Kommune der Meinung ist, sie hätte genügend Schulen und Hochschulen mit einem Pool an Bildungsassistenz ausgestattet.
Die Bewusstseinsbildung, dass es sich um Leistungen handelt, die ein Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe sichern soll, fehlt im Gesetz. Es darf nicht zur weiteren Exklusion durch Sonderschulen, Werkstätten (WfbM) und besondere Wohnformen für junge Menschen mit Behinderung kommen, wenn in Zeiten knapper werdender öffentlicher Gelder die infrastrukturellen Maßnahmen in den Kommunen nicht rechtzeitig geplant, finanziert und umgesetzt wurden. Teilhabeleistungen sind kein Luxus, Deutschland hat sich bereits 2009 zur Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Am Umgang mit uns Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf bemisst sich der Wert unserer Gesellschaft. Eine demokratische Gesellschaft misst sich insbesondere daran, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen teilhaben können. An Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sparen zu wollen, daran darf sich keine Regierung Deutschlands mehr beteiligen. Das gebietet unser Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention und nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Geschichte unseres Landes.
In der Gesetzesbegründung ist zu lesen, dass durch diese Reform über die kommenden Jahre eine Kostenersparnis von mehreren Milliarden Euro (2,7 Mrd. pro Jahr bis 2036) erreicht werden soll. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe wird durch die Zusammenlegung verdreifacht! Wie kann unter diesem Sparzwang gewährleistet werden, dass die Teilhabeleistungen aller Kinder und Jugendlichen mit allen Behinderungen aus den verringerten Ressourcen gesichert werden? Wir leben in einer noch immer nicht barrierefreien und in vielen Lebensbereichen nicht inklusiven Gesellschaft. Diese schlecht ausgestatteten infrastrukturellen Voraussetzungen mit noch weniger finanziellen Ressourcen auszustatten und das auch noch mit der UN-BRK zu begründen, empfinden wir als zynisch. Deshalb lehnen wir als Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen den hier vorliegenden Entwurf komplett ab, da dieser an der Zielstellung gemessen, einen massiven Angriff auf das Recht auf Bildung, auf gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe und auf personenzentrierte Unterstützung darstellt.“




