BERLIN (kobinet)
Das Projekt heißt: UN-BRK in den Kommunen.
UN-BRK bedeutet: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Das Projekt ist jetzt beendet.
Danach haben 2 Stellen Empfehlungen veröffentlicht.
Empfehlungen sind Tipps und Hinweise.
Sie helfen bei Entscheidungen.
Die 1. Stelle heißt: Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle prüft Rechte von Menschen mit Behinderung.
Sie schaut: Werden die Rechte eingehalten?
Die 2. Stelle heißt: ZPE der Uni-versität Siegen.
ZPE bedeutet: Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste.
Die Empfehlungen erklären, was Bund, Länder und Kommunen tun können.
Der Bund ist die Regierung von ganz Deutschland.
Länder sind zum Beispiel Bayern oder Berlin.
Jedes Land hat eine eigene Regierung.
Die Empfehlungen zeigen: Wer ist für was zuständig?
Zuständig bedeutet: Eine Stelle muss sich um etwas kümmern.
Das Ziel ist: Inklusion fördern.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen können mitmachen.
Alle Menschen haben gleiche Rechte.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Die Empfehlungen könnt ihr im Internet lesen.
Die Internet-Adresse lautet:

Foto: BIZEPS Wien
BERLIN (kobinet) Im Anschluss an das Projekt "UN-BRK in den Kommunen" veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit dem ZPE der Universität Siegen (ZPE) Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen die Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie weiteren Akteuren zur Förderung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Menschen mit Behinderungen. Diese Empfehlungen sind auf dieser Internetseite nachzulesen.

Foto: BIZEPS Wien
BERLIN (kobinet) Im Anschluss an das Projekt "UN-BRK in den Kommunen" veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit dem ZPE der Universität Siegen (ZPE) Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen die Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie weiteren Akteuren zur Förderung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Menschen mit Behinderungen. Diese Empfehlungen sind auf dieser Internetseite nachzulesen.




