Kassel (kobinet)
Ab dem 1. April 2026 gibt es neue Regeln in Kassel.
Die Regeln gelten für Miet-E-Scooter.
Miet-E-Scooter sind Roller mit Strom-Antrieb.
Ein Strom-Antrieb bewegt ein Fahrzeug mit Strom.
Der Strom kommt aus einem Akku.
Man kann diese Roller für kurze Zeit mieten.
Ab April 2026 dürfen Roller nur noch an bestimmten Orten stehen.
Diese Orte sind Rad-Bügel oder Abstell-Flächen.
Ein Rad-Bügel ist ein festes Gestell aus Metall.
Dort kann man ein Fahrrad oder einen Roller fest machen.
Abstell-Flächen sind besondere Orte zum Parken.
Sie sind auf dem Boden markiert.
Die Stadt Kassel schließt Verträge mit den Anbietern ab.
Anbieter sind Firmen, die die Roller verleihen.
Die Anbieter müssen für jeden Roller eine Gebühr zahlen.
Eine Gebühr ist Geld, das man für etwas zahlen muss.
Hier zahlen die Firmen Geld an die Stadt.
Die Gebühr beträgt 1 Euro pro Roller und Monat.
Ober-Bürger-Meister Sven Schoeller sagt dazu:
Die neuen Regeln sorgen für mehr Ordnung.
Falsch abgestellte Roller sind gefährliche Stolper-Fallen.
Stolper-Fallen sind Dinge auf dem Boden.
Daran kann man hängen bleiben und fallen.
Das ist besonders gefährlich für Menschen mit Seh-Problemen.
Mit den neuen Regeln wird das viel besser.
Anbieter in die Pflicht nehmen
Seit 2020 gibt es Miet-E-Scooter in Kassel.
Zurzeit fahren rund 2.500 dieser Roller in Kassel.
Viele Roller stehen oder liegen auf Geh-Wegen.
Das führt immer wieder zu Beschwerden.
Bisher gab es unklare Regeln.
Das bedeutet: Es war nicht eindeutig, wer verantwortlich ist.
Ab jetzt ist das klar geregelt.
Die Anbieter sind verantwortlich für das Abstellen der Roller.
Die Stadt überwacht die Regeln über ein Daten-Portal.
Ein Daten-Portal ist eine Seite im Internet.
Dort findet man viele Informationen an einem Ort.
Verkehrs-Dezernentin Simone Fedderke ist zuständig für Straßen und Verkehr.
Eine Dezernentin ist eine Frau in der Stadt-Verwaltung.
Sie ist für ein bestimmtes Thema zuständig.
Sie sagt: Die Anbieter werden stärker in die Pflicht genommen.
Die Gebühr und die klaren Abstell-Regeln sorgen für Fairness.
Verstöße können jetzt besser verfolgt werden.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an Regeln.
Die Person macht etwas Verbotenes.
An wen können Beschwerden gerichtet werden?
Jeder Anbieter muss die Roller jeden Werk-Tag in Ordnung bringen.
Ein Werk-Tag ist ein Arbeits-Tag.
Das sind Montag bis Freitag.
Bei Problemen wendet ihr euch zuerst direkt an den Anbieter.
Die Kontakt-Daten der Anbieter findet ihr im Kasseler Stadt-Portal.
Kontakt-Daten sind Angaben, wie man eine Firma erreichen kann.
Zum Beispiel die Telefon-Nummer oder Adresse.
Das Stadt-Portal ist die Internet-Seite der Stadt Kassel.
Dort findet man wichtige Infos und Dienste der Stadt.
Ihr könnt auch der Stadt Kassel eine Nachricht schicken.
Die E-Mail-Adresse lautet: [email protected]
Diese Nachricht könnt ihr in folgenden Fällen schicken:
Mehr Informationen findet ihr hier:

Foto: H. Smikac
Kassel (kobinet) Für all diejenigen, die Probleme mit frei herumstehenden oder liegenden E-Rollern haben, gibt es in Kassel eine gute Nachricht: Die Stadt Kassel führt zum 1. April 2026 neue Regeln für die Anbieter von Miet‐E‐Scootern ein. Ab dann dürfen solche Fahrzeuge nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wie die Stadt Kassel mitteilte. Die Stadt schließt dafür mit den Betreibern kostenpflichtige Sondernutzungsverträge ab, in denen u.a. diese Auflage festgeschrieben ist. Mit der zeitgleich wirksam werdenden Neufassung der Sondernutzungssatzung wird dann pro Miet‐E‐Scooter und Monat 1 Euro Sondernutzungsgebühr fällig.
„Mit den neuen Regeln schaffen wir Ordnung beim Abstellen der E‐Scooter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den öffentlichen Flächen unserer Stadt“, unterstreicht der Kasseler Oberbürgermeister Sven Schoeller. „Dies kommt insbesondere auch Menschen zu Gute, die in ihrer Mobilität oder in der Sehkraft eingeschränkt sind, weil die Anzahl nicht ordnungsgemäß abgestellter Scooter, die gefährliche Stolperfallen bilden, sehr deutlich reduziert wird. Das wird die Akzeptanz dieses attraktiven Verkehrsmittels auch bei denjenigen erhöhen, die es nicht selbst nutzen.“
Anbieter in die Pflicht nehmen
Seit dem Jahr 2020 gibt es in Kassel Miet‐E‐Scooter im öffentlichen Straßenraum. Im Jahr zuvor hatte der Bundesgesetzgeber mit der „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ dafür gesorgt, dass E‐Scooter überhaupt zulässige Straßenfahrzeuge in Deutschland wurden. Aktuell sind in Kassel rund 2.500 dieser Fahrzeuge unterwegs. Viele von ihnen stehen oder liegen den größten Teil des Tages auf Gehwegen und sorgen immer wieder für Beschwerden. Eine Ursache dafür ist ein rechtlicher Graubereich zwischen der Benutzung dieser Fahrzeuge einerseits und deren Bereitstellung andererseits.
Ersteres ist unzweifelhaft dem Gemeingebrauch öffentlicher Straßen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuzuordnen. Letzteres ist eine Ausprägung von sogenannter Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum. Ab sofort werden diese beiden Dinge konsequent getrennt und den jeweiligen Anbietern wird für den Teil der Sondernutzung eindeutig die Verantwortung zugewiesen. Zur Überwachung der Regelung bedient sich die Stadt Kassel eines Datenportals, über das Verstöße gegen die Abstellregeln identifiziert werden können.
„Wir nehmen die Anbieter nun stärker in die Pflicht. Die Einführung einer Gebühr und die klare Begrenzung auf markierte Flächen stellt sicher, dass die Nutzung des öffentlichen Raums fair geregelt ist und Verstöße konsequent nachverfolgt werden können,“ so Verkehrsdezernentin Simone Fedderke.
An wen können Beschwerden oder Anregungen gerichtet werden?
Alle Betreiber sind verpflichtet, mindestens einmal je Werktag einen verkehrssicheren und vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Beschwerden sollten vorzugsweise zunächst direkt an den jeweiligen Betreiber gerichtet werden. Die Kontaktdaten findet man beispielsweise im Kasseler Stadtportal (Link ganz unten). Das gilt auch, falls es zu technischen Problemen mit der jeweiligen Betreiber‐App kommt oder wenn an der einen oder anderen Stelle Abstellorte fehlen. Die Stadt wird im Dialog mit den Betreibern bedarfsorientiert und schrittweise weitere Abstellflächen markieren oder Radbügel setzen.
Für übrige Anregungen und Beschwerden besteht auch eine Kontaktmöglichkeit in Richtung Stadt Kassel. Vorzugsweise per Mail an e‐scooter‐beschwerdekasselde können insbesondere zu folgenden Sachverhalten Nachrichten geschickt werden:
- Wenn Eigentümer von privaten Flächen mit öffentlich erreichbaren Radbügeln oder Abstellflächen möchten, dass man dort Miet‐E‐Scooter zurückgeben kann und diese Fläche in die Datenbank zulässiger Abstellorte aufgenommen werden soll;
- wenn Eigentümer möchten, dass eine fälschlich als zulässiger Abstellort definierte Privatfläche korrigiert wird;
- wenn Örtlichkeiten auffallen, an denen Miet‐E‐Scooter eines oder mehrerer Betreiber regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf wichtige Fragen gibt es unter https://www.kassel.de/buerger/verkehr_und_mobilitaet/mit‐dem‐e‐scooter/miet‐e‐scooter.php

Foto: H. Smikac
Kassel (kobinet) Für all diejenigen, die Probleme mit frei herumstehenden oder liegenden E-Rollern haben, gibt es in Kassel eine gute Nachricht: Die Stadt Kassel führt zum 1. April 2026 neue Regeln für die Anbieter von Miet‐E‐Scootern ein. Ab dann dürfen solche Fahrzeuge nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wie die Stadt Kassel mitteilte. Die Stadt schließt dafür mit den Betreibern kostenpflichtige Sondernutzungsverträge ab, in denen u.a. diese Auflage festgeschrieben ist. Mit der zeitgleich wirksam werdenden Neufassung der Sondernutzungssatzung wird dann pro Miet‐E‐Scooter und Monat 1 Euro Sondernutzungsgebühr fällig.
„Mit den neuen Regeln schaffen wir Ordnung beim Abstellen der E‐Scooter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den öffentlichen Flächen unserer Stadt“, unterstreicht der Kasseler Oberbürgermeister Sven Schoeller. „Dies kommt insbesondere auch Menschen zu Gute, die in ihrer Mobilität oder in der Sehkraft eingeschränkt sind, weil die Anzahl nicht ordnungsgemäß abgestellter Scooter, die gefährliche Stolperfallen bilden, sehr deutlich reduziert wird. Das wird die Akzeptanz dieses attraktiven Verkehrsmittels auch bei denjenigen erhöhen, die es nicht selbst nutzen.“
Anbieter in die Pflicht nehmen
Seit dem Jahr 2020 gibt es in Kassel Miet‐E‐Scooter im öffentlichen Straßenraum. Im Jahr zuvor hatte der Bundesgesetzgeber mit der „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ dafür gesorgt, dass E‐Scooter überhaupt zulässige Straßenfahrzeuge in Deutschland wurden. Aktuell sind in Kassel rund 2.500 dieser Fahrzeuge unterwegs. Viele von ihnen stehen oder liegen den größten Teil des Tages auf Gehwegen und sorgen immer wieder für Beschwerden. Eine Ursache dafür ist ein rechtlicher Graubereich zwischen der Benutzung dieser Fahrzeuge einerseits und deren Bereitstellung andererseits.
Ersteres ist unzweifelhaft dem Gemeingebrauch öffentlicher Straßen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuzuordnen. Letzteres ist eine Ausprägung von sogenannter Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum. Ab sofort werden diese beiden Dinge konsequent getrennt und den jeweiligen Anbietern wird für den Teil der Sondernutzung eindeutig die Verantwortung zugewiesen. Zur Überwachung der Regelung bedient sich die Stadt Kassel eines Datenportals, über das Verstöße gegen die Abstellregeln identifiziert werden können.
„Wir nehmen die Anbieter nun stärker in die Pflicht. Die Einführung einer Gebühr und die klare Begrenzung auf markierte Flächen stellt sicher, dass die Nutzung des öffentlichen Raums fair geregelt ist und Verstöße konsequent nachverfolgt werden können,“ so Verkehrsdezernentin Simone Fedderke.
An wen können Beschwerden oder Anregungen gerichtet werden?
Alle Betreiber sind verpflichtet, mindestens einmal je Werktag einen verkehrssicheren und vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Beschwerden sollten vorzugsweise zunächst direkt an den jeweiligen Betreiber gerichtet werden. Die Kontaktdaten findet man beispielsweise im Kasseler Stadtportal (Link ganz unten). Das gilt auch, falls es zu technischen Problemen mit der jeweiligen Betreiber‐App kommt oder wenn an der einen oder anderen Stelle Abstellorte fehlen. Die Stadt wird im Dialog mit den Betreibern bedarfsorientiert und schrittweise weitere Abstellflächen markieren oder Radbügel setzen.
Für übrige Anregungen und Beschwerden besteht auch eine Kontaktmöglichkeit in Richtung Stadt Kassel. Vorzugsweise per Mail an e‐scooter‐beschwerdekasselde können insbesondere zu folgenden Sachverhalten Nachrichten geschickt werden:
- Wenn Eigentümer von privaten Flächen mit öffentlich erreichbaren Radbügeln oder Abstellflächen möchten, dass man dort Miet‐E‐Scooter zurückgeben kann und diese Fläche in die Datenbank zulässiger Abstellorte aufgenommen werden soll;
- wenn Eigentümer möchten, dass eine fälschlich als zulässiger Abstellort definierte Privatfläche korrigiert wird;
- wenn Örtlichkeiten auffallen, an denen Miet‐E‐Scooter eines oder mehrerer Betreiber regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf wichtige Fragen gibt es unter https://www.kassel.de/buerger/verkehr_und_mobilitaet/mit‐dem‐e‐scooter/miet‐e‐scooter.php




