Bremen (kobinet)
Am 19. März 2026 hat die Bremische Bürger-Schaft getagt.
Die Bremische Bürger-Schaft ist das Landes-Parlament von Bremen.
Ein Parlament ist eine Versammlung von Volks-Vertretern.
Das Parlament hat Arne Frankenstein wieder gewählt.
Alle Mitglieder des Parlaments haben für ihn gestimmt.
Arne Frankenstein ist jetzt wieder Landes-Behinderten-Beauftragter.
Landes-Behinderten-Beauftragter bedeutet: Er setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Er kämpft für ihre Rechte.
Arne Frankenstein ist 39 Jahre alt.
Er ist Jurist.
Ein Jurist kennt sich mit Gesetzen aus.
Er kennt sich gut mit den Rechten von Menschen mit Behinderung aus.
Seit Mai 2020 hat er diesen Job.
Jetzt beginnt seine 2. Amts-Zeit.
Eine Amts-Zeit ist die Zeit, in der jemand einen Job hat.
Seine neue Amts-Zeit beginnt am 1. Mai 2026.
Sie dauert 6 Jahre.
Bürger-Schafts-Präsidentin Antje Grotheer hatte ihn vorgeschlagen.
Vorher wurden Verbände von Menschen mit Behinderung befragt.
Verbände sind Gruppen, die für die Rechte von Menschen kämpfen.
Arne Frankenstein hat nach der Wahl etwas gesagt.
Die Wahl ist eine große Verantwortung für ihn.
Verantwortung bedeutet: Er muss seine Aufgabe gut machen.
Er kümmert sich selbst um Probleme.
Er will für ein faires Leben für alle Menschen kämpfen.
Das gilt für Bremen und Bremer-Haven.
Ihm ist ein Thema besonders wichtig.
Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung gemacht.
Vereinte Nationen bedeutet: Viele Länder der Welt arbeiten zusammen.
Diese Vereinbarung heißt UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Diese Rechte müssen umgesetzt werden.
Umgesetzt bedeutet: Aus dem Plan wird etwas Echtes.
Das gilt auch, wenn Geld knapp ist.
Arne Frankenstein will mit Verbänden zusammenarbeiten.
Nur so können die Lebens-Bedingungen besser werden.
Lebens-Bedingungen bedeutet: alles, was zum Leben wichtig ist.
Zum Beispiel: Essen, Wohnen, Geld und Gesundheit.
Er will keine großen Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Wohn-Einrichtungen sind Häuser, in denen mehrere Menschen mit Behinderung zusammen wohnen und Hilfe bekommen.
Große Einrichtungen passen nicht zu einem fairen Miteinander.

Foto: Kai Steuck
Bremen (kobinet) Die Bremische Bürgerschaft hat heute am 19. März 2026 Arne Frankenstein einstimmig als Landesbehindertenbeauftragten von Bremen wiedergewählt. Der 39-jährige Jurist und Experte auf dem Gebiet des Behindertengleichstellungsrechts übt das Amt seit Mai 2020 aus, als er die Nachfolge des langjährigen Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück antrat. Es ist damit seine zweite Amtszeit. Angesichts enger Finanzspielräume ist Arne Frankenstein eines besonders wichtig: "die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden", wie er in einem Statement gegenüber den kobinet-nachrichten erklärte.
Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer hatte zuvor den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nach Anhörung der verbandsklageberechtigten Behindertenverbände Arne Frankenstein für die erneute Wahl vorgeschlagen. Seine zweite Amtszeit beginnt am 1. Mai 2026 und beträgt sechs Jahre.
„Die Wahl geht für mich mit der Verantwortung einher, mich weiter konsequent und gegen Widerstände für ein inklusives Gemeinwesen in Bremen und Bremerhaven einzusetzen. Die Bremische Bürgerschaft hat mir hierfür heute ein eindeutiges Mandat erteilt. Angesichts enger Finanzspielräume ist mir eines besonders wichtig: die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Sie muss im Schulterschluss mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Gegenteil konsequent weiterentwickelt werden. Nur dann kann es gelingen, die Lebensbedingungen von behinderten Menschen wesentlich zu verbessern. Hierzu gehört eindeutig nicht, die Platzzahlbegrenzung von besonderen Wohnformen aufzugeben, weil Großeinrichtungen niemals Teil eines inklusiven Gemeinwesens sein können“. erklärte Arne Frankenstein nach seiner Wiederwahl gegenüber den kobinet-nachrichten.

Foto: Kai Steuck
Bremen (kobinet) Die Bremische Bürgerschaft hat heute am 19. März 2026 Arne Frankenstein einstimmig als Landesbehindertenbeauftragten von Bremen wiedergewählt. Der 39-jährige Jurist und Experte auf dem Gebiet des Behindertengleichstellungsrechts übt das Amt seit Mai 2020 aus, als er die Nachfolge des langjährigen Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück antrat. Es ist damit seine zweite Amtszeit. Angesichts enger Finanzspielräume ist Arne Frankenstein eines besonders wichtig: "die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden", wie er in einem Statement gegenüber den kobinet-nachrichten erklärte.
Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer hatte zuvor den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nach Anhörung der verbandsklageberechtigten Behindertenverbände Arne Frankenstein für die erneute Wahl vorgeschlagen. Seine zweite Amtszeit beginnt am 1. Mai 2026 und beträgt sechs Jahre.
„Die Wahl geht für mich mit der Verantwortung einher, mich weiter konsequent und gegen Widerstände für ein inklusives Gemeinwesen in Bremen und Bremerhaven einzusetzen. Die Bremische Bürgerschaft hat mir hierfür heute ein eindeutiges Mandat erteilt. Angesichts enger Finanzspielräume ist mir eines besonders wichtig: die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Sie muss im Schulterschluss mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Gegenteil konsequent weiterentwickelt werden. Nur dann kann es gelingen, die Lebensbedingungen von behinderten Menschen wesentlich zu verbessern. Hierzu gehört eindeutig nicht, die Platzzahlbegrenzung von besonderen Wohnformen aufzugeben, weil Großeinrichtungen niemals Teil eines inklusiven Gemeinwesens sein können“. erklärte Arne Frankenstein nach seiner Wiederwahl gegenüber den kobinet-nachrichten.




