Mainz (kobinet)
Am 22. März 2026 ist Landtags-Wahl in Rheinland-Pfalz.
Bei der Landtags-Wahl wählen die Bürger das Landes-Parlament.
Die Wahl ist alle 5 Jahre.
Rund 3,2 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz dürfen wählen.
310.000 davon sind Menschen mit Behinderungen.
Manche Menschen können nicht gut sehen oder hören.
Manche können nicht gut gehen oder lernen.
Sie brauchen besondere Hilfe im Alltag.
Es gibt jetzt ein neues Heft in Leichter Sprache.
Das Heft hat wichtige Infos zur Landtags-Wahl.
Die Landes-Zentrale für politische Bildung hat das Heft gemacht.
Sie erklärt Menschen, wie Politik funktioniert.
Das Sozial-Ministerium hat dabei geholfen.
Das Sozial-Ministerium ist ein Amt des Landes.
Es kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Sozial-Ministerin Dörte Schall sagt:
Alle Menschen mit Behinderungen sollen gut informiert sein.
Schwere Sprache macht das Wählen schwieriger.
Das Heft soll das Wählen leichter machen.
Es soll Menschen mit Behinderungen Mut machen.
Mut machen bedeutet: Sie sollen zur Wahl gehen.
Ellen Kubica ist die Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Die Landes-Beauftragte setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein.
Das Land gibt ihr diese Aufgabe.
Sie sagt: Wählen ist ein wichtiges Recht.
Dieses Recht steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Das Wahl-Recht steht in Artikel 29 dieses Vertrags.
Das Heft hat 28 Seiten.
Es erklärt, wer wählen darf.
Es erklärt, wie man wählt.
Es gibt viele Bilder zur Erklärung.
Das Heft erklärt den ganzen Ablauf der Wahl.
Zuerst bekommt man eine Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
In dem Brief steht: Wann und wo kannst du wählen?
Dann kann man im Wahl-Raum wählen.
Oder man wählt per Brief-Wahl von zu Hause.
Bei der Brief-Wahl wählt man zu Hause.
Man schickt den Stimm-Zettel mit der Post.
Dörte Schall und Ellen Kubica sagen gemeinsam:
Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Demokratie bedeutet: Das Volk entscheidet.
Inklusion und Demokratie gehören zusammen.
Das Heft können mehrere Gruppen bestellen.
Das Sozial-Ministerium ist dabei.
Der Landes-Wahl-Leiter ist dabei.
Der Landes-Wahl-Leiter sorgt dafür, dass die Wahl richtig abläuft.
Die Landes-Zentrale für politische Bildung ist dabei.
Der Gemeinde- und Städte-Bund ist auch dabei.
Der Gemeinde- und Städte-Bund ist eine Vereinigung.
Viele Gemeinden und Städte sind Mitglied.
Sie vertreten gemeinsam ihre Interessen.
Das Heft kann man bestellen oder herunterladen.
Herunterladen bedeutet: Den Text am Computer speichern.
Hier findest du das Heft:

Foto: ISL
Mainz (kobinet) Am 22. März 2026 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Rund 3,2 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind wahlberechtigt, davon sind 310.000 Menschen mit Behinderungen. Unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium gibt es eine neue Broschüre in Leichter Sprache zur anstehenden Landtagswahl. "Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei und gut informiert an der Landtagswahl teilnehmen können. Oftmals stellt eine schwere und komplizierte Sprache eine Barriere hierfür dar. Mit dem Info-Heft in Leichter Sprache wollen wir Menschen mit Behinderungen über die Wahlen informieren und sie dazu ermutigen, sich an der Landtagswahl zu beteiligen", sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Dörte Schall.
„Gerade in Zeiten, in denen über die Zukunft der Eingliederungshilfe diskutiert wird und manche die Inklusion als Ganzes infrage stellen möchten, ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderungen Ihr Recht auf gleichberechtigte Partizipation am politischen Leben wahrnehmen und wählen können. Dieses Recht ist im Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention ausformuliert,“ fügte Ellen Kubica, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hinzu.
Auf insgesamt 28 Seiten erklärt die Broschüre den Leserinnen und Lesern unter anderem, wer wahlberechtigt ist und wen man wie wählen kann. Anhand anschaulicher Bilder erläutert die Broschüre den Ablauf der Stimmabgabe vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe per Briefwahl oder im Wahlraum.
„Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können. Das fordert zurecht die UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion und Demokratie gehören zusammen. Deshalb sagen wir allen Menschen mit Behinderungen: Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt!“, erklärten Schall und Kubica.
Die Broschüre in Leichter Sprache ist eine gemeinsame Initiative des Sozialministeriums, des Landeswahlleiters, der Landeszentrale für politische Bildung und des Gemeinde- und Städtebunds. Man kann sie über die Landeszentrale für politische Bildung bestellen und hier herunterladen:
https://behindertenbeauftragte.rlp.de/landesbeauftragte/aktuelles/landtagswahl-in-leichter-sprache

Foto: ISL
Mainz (kobinet) Am 22. März 2026 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Rund 3,2 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind wahlberechtigt, davon sind 310.000 Menschen mit Behinderungen. Unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium gibt es eine neue Broschüre in Leichter Sprache zur anstehenden Landtagswahl. "Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei und gut informiert an der Landtagswahl teilnehmen können. Oftmals stellt eine schwere und komplizierte Sprache eine Barriere hierfür dar. Mit dem Info-Heft in Leichter Sprache wollen wir Menschen mit Behinderungen über die Wahlen informieren und sie dazu ermutigen, sich an der Landtagswahl zu beteiligen", sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Dörte Schall.
„Gerade in Zeiten, in denen über die Zukunft der Eingliederungshilfe diskutiert wird und manche die Inklusion als Ganzes infrage stellen möchten, ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderungen Ihr Recht auf gleichberechtigte Partizipation am politischen Leben wahrnehmen und wählen können. Dieses Recht ist im Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention ausformuliert,“ fügte Ellen Kubica, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hinzu.
Auf insgesamt 28 Seiten erklärt die Broschüre den Leserinnen und Lesern unter anderem, wer wahlberechtigt ist und wen man wie wählen kann. Anhand anschaulicher Bilder erläutert die Broschüre den Ablauf der Stimmabgabe vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe per Briefwahl oder im Wahlraum.
„Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können. Das fordert zurecht die UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion und Demokratie gehören zusammen. Deshalb sagen wir allen Menschen mit Behinderungen: Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt!“, erklärten Schall und Kubica.
Die Broschüre in Leichter Sprache ist eine gemeinsame Initiative des Sozialministeriums, des Landeswahlleiters, der Landeszentrale für politische Bildung und des Gemeinde- und Städtebunds. Man kann sie über die Landeszentrale für politische Bildung bestellen und hier herunterladen:
https://behindertenbeauftragte.rlp.de/landesbeauftragte/aktuelles/landtagswahl-in-leichter-sprache





Schön, daß immer mehr Menschen erkannt haben, daß Wahllokale barrierefrei sein sollten und der Wahlvorgang insgesamt auch. Nun ist es an der Zeit, daß auch die Kandidaten und deren Parteien erkennen, wie wichtig in diesem Zusammenhang auch deren eigene Maßnahmen vor der Wahl sind, damit das für die auf Barrierefreiheit angewiesenen Personen insgesamt rund laufen kann.
Leider gibt es auch seitens der großen Parteien in den Ankündigungen zu deren Wahl-Veranstaltungen viel zu oft keinen Hinweis auf die Zugänglichkeit des von ihnen ausgewählten Veranstaltungsorts und auch nicht zu anderen Aspekten der Barrierefreiheit der Veranstaltung selbst. Und nach meinen Beobachtungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz oft eben Veranstaltungsorte, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität unzugänglich sind. Selbst wenn der Raum erreichbar ist: die Bestuhlung wird immer wieder nicht so vorgesehen, wie es die einschlägige DIN-Reihe 18040 beschreibt (sogar für geladene Gäste im Rollstuhl) und Stehtische sind bekanntlich nur dann gut, wenn man von oben herab zu Menschen im Rollstuhl sprechen will.
Schön, wenn Angaben zur Barrierefreiheit des Wahlraums in der Wahlbenachrichtigung stehen. Schön, wenn der Wahlvorgang – wie im Artikel genannt – verständlicher beschrieben wird. Noch gibt es im Vorfeld der Wahlen Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit, zumindest aus meiner Sicht. Natürlich gibt es die Sichtweise, man sollte nicht überbewerten, daß für die Veranstaltung eine nicht barrierefreie Gaststätte ausgewählt wurde und ein Hinweis auf diese Einschränkung unterlassen wurde. Es kann im Trubel der Vorbereitungen schon mal vorkommen, daß nicht alle Bedarfe mitgedacht werden. Stimmt schon, doch wieso sollte man als Mensch mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität annehmen, daß nach den Wahlen dann von den gewählten Abgeordneten die Bedarfe dieser Personengruppe mitgedacht werden, an die nicht mal gedacht wird, während noch um Stimmen geworben wird? Einen begründeten Anhaltspunkt für die Annahme, daß das nach den Wahlen anders wird, sehe ich nicht.