Berlin (kobinet)
Am 11. Februar 2026 hat das Bundes-Kabinett einen Beschluss gefasst.
Das Bundes-Kabinett bedeutet: Die Bundes-Minister treffen sich.
Sie entscheiden gemeinsam.
Sie haben einen Gesetzes-Entwurf beschlossen.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Das neue Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Dieses Gesetz soll Barriere-Freiheit verbessern.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der Gesetzes-Entwurf geht jetzt in den Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist das deutsche Parlament.
Dort machen Volks-Vertreter Gesetze.
Die Abgeordneten im Bundes-Tag beraten über das Gesetz.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Parlament.
Dann entscheiden sie über das Gesetz.
Auch der Bundes-Rat kann mitreden.
Im Bundes-Rat sitzen Vertreter der Bundes-Länder.
Die LIGA Selbst-Vertretung hat einen Brief geschrieben.
Die LIGA Selbst-Vertretung ist eine Organisation von behinderten Menschen.
Der Brief ging an die Sozial-Minister der Bundes-Länder.
Der Brief ging auch an die Behinderten-Beauftragten der Bundes-Länder.
Behinderten-Beauftragte sind Personen, die für behinderte Menschen arbeiten.
Sie setzen sich für deren Rechte ein.
Die LIGA Selbst-Vertretung hat eine große Sorge.
Im Gesetzes-Entwurf steht ein besonderer Satz.
Dieser Satz steht in Paragraph 7, Absatz 3, Nummer 3.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt im Gesetz.
Er hat eine Nummer.
So kann man ihn leicht finden.
Dieser Satz betrifft Unternehmen.
Unternehmen sind Firmen.
Sie bieten Produkte oder Dienst-Leistungen an.
Der Satz sagt: Alle bau-lichen Veränderungen sind zu viel verlangt.
Bau-liche Veränderungen bedeutet: Etwas an einem Gebäude wird umgebaut oder neu gebaut.
Das gilt auch für Änderungen an Produkten und Dienst-Leistungen.
Das bedeutet: Unternehmen müssen nichts für Barriere-Freiheit tun.
Die LIGA Selbst-Vertretung findet das sehr schlimm.
Auch kleine Hilfen könnten Unternehmen dann ablehnen.
Ein Beispiel ist ein Halte-Griff im Geschäft.
Ein anderes Beispiel ist Hilfe an der Kasse.
Solche Hilfen nennt man angemessene Vorkehrungen.
Angemessene Vorkehrungen bedeutet: kleine, zumutbare Hilfen für behinderte Menschen.
Diese Hilfen wären nach dem neuen Gesetz nicht mehr nötig.
Ottmar Miles-Paul hat den Brief geschrieben.
Er ist Sprecher der LIGA Selbst-Vertretung.
Er sagt: Das ist schlecht für Millionen behinderte Menschen.
Das Gesetz widerspricht der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein internationales Abkommen.
Viele Länder haben es unterschrieben.
Es schützt die Rechte behinderter Menschen.
Das Gesetz widerspricht auch dem Grund-Gesetz.
Ottmar Miles-Paul bat die Minister um Hilfe.
Er bat sie: Sucht nach Lösungen im Bundes-Rat.
Barrieren müssen wirklich abgebaut werden.
Barrieren machen behinderte Menschen abhängig von Assistenz.
Assistenz bedeutet: Hilfe von anderen Menschen im Alltag.
Das kostet Bund, Länder und Kommunen viel Geld.
Eine Kommune ist eine Stadt oder ein Dorf.
Die Menschen dort kümmern sich gemeinsam um Straßen, Schulen und Parks.

Foto: Liga Selbstvertretung
Berlin (kobinet) Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg zur Debatte und zum Beschluss des Gesetzes, das eigentlich die Barrierefreiheit verbessern soll, durch den Bundestag freigegeben. Doch auch der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden, wie die Gesetzesreform aussehen sollte. Deshalb hat die LIGA Selbstvertretung an die Sozialminister*innen und -senator*innen sowie an die Behindertenbeauftragten der Bundesländer appelliert, für die Streichung der massiven Ausnahmen von Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen einzutreten.
Dabei geht es der LIGA Selbstvertretung vor allem um die Änderung des in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
„Schlimm genug, dass die Bundesregierung damit in einem Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen nun als ‚unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘ deklariert werden. Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen bzw. angemessene Vorkehrungen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.“ So heißt es u.a. in dem vom Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, versandten Schreiben an die Minister*innen und Behindertenbeauftragten.
Und weiter schrieb er: „Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit Ihren Kolleg*innen im Bundesrat nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Denn Barrieren erhöhen die Abhängigkeit behinderter Menschen von Assistenz und Eingliederungshilfen – und dies kann nicht im Sinne des Bundes, der Länder und der Kommunen sein.“

Foto: Liga Selbstvertretung
Berlin (kobinet) Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg zur Debatte und zum Beschluss des Gesetzes, das eigentlich die Barrierefreiheit verbessern soll, durch den Bundestag freigegeben. Doch auch der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden, wie die Gesetzesreform aussehen sollte. Deshalb hat die LIGA Selbstvertretung an die Sozialminister*innen und -senator*innen sowie an die Behindertenbeauftragten der Bundesländer appelliert, für die Streichung der massiven Ausnahmen von Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen einzutreten.
Dabei geht es der LIGA Selbstvertretung vor allem um die Änderung des in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
„Schlimm genug, dass die Bundesregierung damit in einem Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen nun als ‚unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘ deklariert werden. Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen bzw. angemessene Vorkehrungen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.“ So heißt es u.a. in dem vom Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, versandten Schreiben an die Minister*innen und Behindertenbeauftragten.
Und weiter schrieb er: „Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit Ihren Kolleg*innen im Bundesrat nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Denn Barrieren erhöhen die Abhängigkeit behinderter Menschen von Assistenz und Eingliederungshilfen – und dies kann nicht im Sinne des Bundes, der Länder und der Kommunen sein.“




