Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung will Menschen schützen.
Manche Menschen werden schlechter behandelt als andere.
Das nennt man Benach-teiligung.
Dagegen gibt es 2 wichtige Gesetze.
Ein Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Gleich-stellung bedeutet: Alle werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das andere Gesetz heißt All-gemeines Gleich-behandlungs-Gesetz.
Es schützt alle Menschen vor Ungleich-behandlung.
Beide Gesetze sollen erneuert werden.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wurde schon geändert.
Viele behinderte Menschen sind damit nicht zufrieden.
Auch ihre Familien sind unzufrieden.
Verbände sind ebenfalls unzufrieden.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit gleichen Zielen.
Sie setzen sich gemeinsam für etwas ein.
Die Verbände finden: Das Gesetz schützt nicht gut genug.
Das All-gemeine Gleich-behandlungs-Gesetz soll auch erneuert werden.
Dafür braucht man einen Entwurf.
Ein Entwurf ist ein erster Plan.
Er zeigt, wie das Gesetz aussehen soll.
Der Entwurf sollte am 25. März 2026 fertig sein.
Aber der Entwurf ist noch nicht veröffentlicht.
Veröffentlicht bedeutet: Alle Menschen können ihn lesen.
Der Termin wurde schon mehrmals verschoben.
Verschoben bedeutet: Der Termin wurde auf einen späteren Tag verlegt.
Verbände warten seit Wochen auf den Entwurf.
Sie wollen den Entwurf lesen.
Dann wollen sie dazu Stellung nehmen.
Stellung nehmen bedeutet: Sie sagen, was sie davon denken.
Dafür brauchen die Verbände Zeit.
Die Verbände sagen: Jetzt muss schnell gehandelt werden.
Manche Menschen machen sich große Sorgen.
Sie befürchten: Der Schutz vor Benach-teiligung wird schlechter.
Die AfD ist eine Partei in Deutschland.
AfD bedeutet: Alternative für Deutschland.
Manche Menschen haben wegen der AfD Angst.
Viele fragen: Wann kommt der Gesetz-Entwurf?

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Wie schwer sich die derzeitige Bundesregierung damit tut, benachteiligte Menschen vor Diskriminierungen zu schützen und Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür zu verlangen, das hat diese mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Ärger vieler behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und Verbände bereits anschaulich gezeigt. Aber auch bei der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint die Bundesregierung nicht handlungsfähig zu sein. Denn seit Wochen warten die von Diskriminierungen Betroffenen und ihre Verbände auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs. Denn eigentlich ist dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett schon für den 25. März 2026 vorgesehen. Aber auch diese Pläne wurden ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz schon mehrfach verschoben. Für die Anhörung der Verbände scheint angesichts dieser Uneinigkeit in der Bundesregierung wahrscheinlich wenig Zeit zu verbleiben, wenn der Entwurf dann irgendwann einmal veröffentlicht wird.
Während denjenigen, die in Deutschland von Diskriminierungen betroffen sind, befürchten, dass sich ihre Situation mit dem zunehmenden Erstarken der AfD noch verschärft, scheint die derzeitige Bundesregierung nur ein begrenztes Interesse zu haben, ihre Möglichkeiten für einen besseren Schutz vor Diskriminierungen zu nutzen. Bei zunehmend schwieriger Mehrheitsbildungen in den Parlamenten wäre nun nach Ansicht vieler Verbände dringender Handlungsbedarf angesagt. Die Reform des AGG, die schon von der Ampelregierung vorgesehen war, wird allerdings immer weiter aufgeschoben. Viele fragen sich daher, wo denn nun endlich der Referentenentwurf für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bleibt.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Wie schwer sich die derzeitige Bundesregierung damit tut, benachteiligte Menschen vor Diskriminierungen zu schützen und Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür zu verlangen, das hat diese mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Ärger vieler behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und Verbände bereits anschaulich gezeigt. Aber auch bei der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint die Bundesregierung nicht handlungsfähig zu sein. Denn seit Wochen warten die von Diskriminierungen Betroffenen und ihre Verbände auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs. Denn eigentlich ist dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett schon für den 25. März 2026 vorgesehen. Aber auch diese Pläne wurden ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz schon mehrfach verschoben. Für die Anhörung der Verbände scheint angesichts dieser Uneinigkeit in der Bundesregierung wahrscheinlich wenig Zeit zu verbleiben, wenn der Entwurf dann irgendwann einmal veröffentlicht wird.
Während denjenigen, die in Deutschland von Diskriminierungen betroffen sind, befürchten, dass sich ihre Situation mit dem zunehmenden Erstarken der AfD noch verschärft, scheint die derzeitige Bundesregierung nur ein begrenztes Interesse zu haben, ihre Möglichkeiten für einen besseren Schutz vor Diskriminierungen zu nutzen. Bei zunehmend schwieriger Mehrheitsbildungen in den Parlamenten wäre nun nach Ansicht vieler Verbände dringender Handlungsbedarf angesagt. Die Reform des AGG, die schon von der Ampelregierung vorgesehen war, wird allerdings immer weiter aufgeschoben. Viele fragen sich daher, wo denn nun endlich der Referentenentwurf für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bleibt.




