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Extrawurst – oder wie man eine Leberwurst beleidigt. Eine kulinarische Kolumne von Stephan Laux

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Foto: Conmongt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

Villmar - Weyer (kobinet) Wer seine Extrawurst in der Gastronomie verkauft oder verzehrt, bezahlt ja seit 2026 nur noch 7 anstatt 19 % Mehrwertsteuer. Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) deckt auf: Die Zeit der Extrawürste für Menschen mit Behinderungen geht zu Ende. "Wurde auch Zeit!", wird sich die Privatwirtschaft gesagt haben. Denn genau das hat die Wirtschaftslobby mit ihrer Forderung nach Bürokratieabbau gemeint und gewünscht. Und die Bundesregierung hat geliefert. Keine Extrawürste mehr für Menschen mit Behinderungen, für den Klimaschutz, für Kinderspielplätze in Wohngebieten usw. Der oder die Stärkere gewinnt. Die Weltpolitik macht es vor. Und die Wirtschaftslobby ist nun mal die Stärkere.

Weil man auf biometrischen Passfotos nicht mehr lächeln soll, ähnelt mein Bild nicht nur auf meinem Schwerbehindertenausweis einer „Scheibe schlecht gelaunter Gesichtswurst“.

Und als schlecht gelaunt nimmt man mich mitunter nicht nur in den kobinet-Nachrichten wahr.

Auch in meinen unfreiwilligen, ehrenamtlichen Tätigkeiten gelte ich mittlerweile als der „Barrierefreiheitsspielverderber“.

„Unfreiwillige ehrenamtliche Tätigkeit“ ist kein Widerspruch. Wenn man das Gefühl hat, dass Hauptamtliche ihren Job nicht machen, fühlt man sich zum ehrenamtlichen Eingreifen gezwungen.

Und da fordere ich dann, obwohl Teilzeitvegetarier, ständig Extrawürste! Und zwar keinen freiwillig selbstverpflichtenden Wurstersatz, sondern, die richtig fetten gesetzlich verordneten.

Vergleichbar mit der Extrawurst Behindertenparkplatz. Da steht ja auch kein Schild dran mit der Aufschrift: „Liebe Autofahrer*innen, wenn Sie Lust haben, parken Sie lieber woanders“

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn alle selbstverständlich hilfsbereit, mitfühlend und rücksichtsvoll handeln würden. Diese Eigenschaften sind aber nun mal nicht wirtschaftswachstumsfördernd. Im Gegenteil: Der Sozialstaat gilt nicht mehr als Errungenschaft, sondern als Konkurrent der Wirtschaft.

Der Wirtschaft, darf Barrierefreiheit und Inklusion also nach dem Entwurf zur Reform des BGG dann von Gesetzes wegen wurschtegal sein.

Na dann. Guten Appetit!

PS:  Weitere Wurstwortspiele gerne in den Lesermeinungen

Stephan Laux Februar 2026