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Bayerns Sozialministerin übergibt Förderscheck von 3,9 Millionen Euro an Werkstatt für behinderte Menschen

50 Euro-Scheine aufgefächert auf dem Tisch liegend in Draufsicht. schwarz-weiß Foto
Geld für Exklusion
Foto: Ralph Milewski

Nördlingen (kobinet) Frei nach dem Motto "Was schert uns die UN-Behindertenrechtskonvention und die Einschätzung des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen" fördert der Freistaat Bayern weiterhin Werkstätten für behinderte Menschen mit Millionenbeträgen. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scherf wird am 25. Februar 2026 wieder einmal einen Förderscheck an eine Werkstatt für behinderte Menschen übergeben. Dieses Mal an die Donau-Ries-Werkstätten GmbH in Nördlingen, wie es in einer Presseinformation des Bayerischen Sozialministeriums heißt. Demnach wird ein Förderscheck in Höhe von 3,9 Millionen Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt von der Ministerin übergeben, so dass auch zusätzliche Plätze entstehen.

Fast 17 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland immer noch auf Werkstätten für behinderte Menschen gesetzt, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten fordert und der Ausschuss Deutschland ermahnt hat, endlich konkrete Strategien zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln. Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Vermittlungsquote der Werkstätten für behinderte Menschen bei ca. 0,35 Prozent miserabel und das Werkstattentgelt mit durchschnittlich ca. 226 Euro weit unter dem Mindestlohn liegt. Maßnahmen wie das Budget für Arbeit bleiben demgegenüber weiterhin Ausnahmeerscheinungen – auch und vor allem in Bayern.