Nördlingen (kobinet)
Der Frei-Staat Bayern gibt viel Geld für Werkstätten aus.
Ein Frei-Staat ist ein Bundes-Land in Deutschland.
Eine Werkstatt ist ein Arbeits-Raum.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderungen.
Aber die Vereinten Nationen sagen: Das ist nicht richtig.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe.
193 Länder arbeiten zusammen.
Die Vereinten Nationen haben Regeln gemacht.
Diese Regeln heißen: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Konvention ist eine Vereinbarung.
Eine Gruppe entscheidet etwas zusammen.
Die Regeln sagen: Menschen mit Behinderungen sollen überall arbeiten können.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Am 25. Februar 2026 gibt es einen Förder-Scheck.
Mit dem Geld kann man etwas lernen.
Die Sozial-Ministerin Ulrike Scherf übergibt den Scheck.
Eine Ministerin arbeitet in der Regierung.
Sie hilft beim Regieren.
Der Scheck geht an die Donau-Ries-Werkstätten in Nördlingen.
Der Scheck ist 3,9 Millionen Euro wert.
Das Geld ist für den Um-Bau der Werkstatt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gibt es seit 17 Jahren.
Aber Deutschland macht nicht genug.
Die Vereinten Nationen sagen: Deutschland muss mehr tun.
Menschen mit Behinderungen sollen normale Jobs bekommen.
Sie sollen nicht nur in Werkstätten arbeiten.
Sehr wenige Menschen kommen aus den Werkstätten raus.
Nur 0,35 Prozent finden einen normalen Job.
Das sind sehr wenige Menschen.
In Werkstätten verdienen Menschen nur 226 Euro im Monat.
Das ist viel weniger als der Mindest-Lohn.
Mindest-Lohn bedeutet: Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht sein.
Es gibt auch andere Hilfen.
Eine Hilfe heißt: Budget für Arbeit.
Ein Budget ist Geld für eine bestimmte Sache.
Man plant vorher wie viel Geld man braucht.
Mit dem Budget können Menschen normale Jobs machen.
Aber diese Hilfe gibt es nur selten.
In Bayern gibt es das Budget besonders selten.

Foto: Ralph Milewski
Nördlingen (kobinet) Frei nach dem Motto "Was schert uns die UN-Behindertenrechtskonvention und die Einschätzung des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen" fördert der Freistaat Bayern weiterhin Werkstätten für behinderte Menschen mit Millionenbeträgen. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scherf wird am 25. Februar 2026 wieder einmal einen Förderscheck an eine Werkstatt für behinderte Menschen übergeben. Dieses Mal an die Donau-Ries-Werkstätten GmbH in Nördlingen, wie es in einer Presseinformation des Bayerischen Sozialministeriums heißt. Demnach wird ein Förderscheck in Höhe von 3,9 Millionen Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt von der Ministerin übergeben, so dass auch zusätzliche Plätze entstehen.
Fast 17 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland immer noch auf Werkstätten für behinderte Menschen gesetzt, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten fordert und der Ausschuss Deutschland ermahnt hat, endlich konkrete Strategien zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln. Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Vermittlungsquote der Werkstätten für behinderte Menschen bei ca. 0,35 Prozent miserabel und das Werkstattentgelt mit durchschnittlich ca. 226 Euro weit unter dem Mindestlohn liegt. Maßnahmen wie das Budget für Arbeit bleiben demgegenüber weiterhin Ausnahmeerscheinungen – auch und vor allem in Bayern.

Foto: Ralph Milewski
Nördlingen (kobinet) Frei nach dem Motto "Was schert uns die UN-Behindertenrechtskonvention und die Einschätzung des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen" fördert der Freistaat Bayern weiterhin Werkstätten für behinderte Menschen mit Millionenbeträgen. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scherf wird am 25. Februar 2026 wieder einmal einen Förderscheck an eine Werkstatt für behinderte Menschen übergeben. Dieses Mal an die Donau-Ries-Werkstätten GmbH in Nördlingen, wie es in einer Presseinformation des Bayerischen Sozialministeriums heißt. Demnach wird ein Förderscheck in Höhe von 3,9 Millionen Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt von der Ministerin übergeben, so dass auch zusätzliche Plätze entstehen.
Fast 17 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland immer noch auf Werkstätten für behinderte Menschen gesetzt, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten fordert und der Ausschuss Deutschland ermahnt hat, endlich konkrete Strategien zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln. Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Vermittlungsquote der Werkstätten für behinderte Menschen bei ca. 0,35 Prozent miserabel und das Werkstattentgelt mit durchschnittlich ca. 226 Euro weit unter dem Mindestlohn liegt. Maßnahmen wie das Budget für Arbeit bleiben demgegenüber weiterhin Ausnahmeerscheinungen – auch und vor allem in Bayern.




