Berlin (kobinet)
Der Deutsche Blinden- und Seh-Behinderten-Verband hat einen kurzen Namen: DBSV.
Der DBSV hilft blinden Menschen.
Der DBSV hilft auch Menschen mit Seh-Behinderung.
Der DBSV fordert ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung schützen.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung gleich behandeln.
Die Bundes-Regierung hat einen Entwurf gemacht.
Die Bundes-Regierung leitet Deutschland.
Ein Entwurf ist ein Vorschlag für ein Gesetz.
Der DBSV findet den Entwurf schlecht.
Andreas Bethke arbeitet beim DBSV.
Andreas Bethke sagt: Der Entwurf hilft nicht wirklich.
Der Entwurf verbietet Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Aber der Entwurf hat viele Ausnahmen.
Die Ausnahmen sind wie Schlupf-Löcher.
Schlupf-Löcher bedeutet: Man kann das Verbot umgehen.
Andreas Bethke hat eine Frage auf Facebook gestellt.
Facebook ist eine Internet-Seite zum Treffen.
Viele Menschen nutzen Facebook im Internet.
Die Frage ist: Sind Menschen mit Behinderung eine Last?
Andreas Bethke findet: Der Entwurf sagt das fast.
Der DBSV erklärt auf Facebook 3 Probleme:
Problem 1:
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg.
Kleine Hilfen gegen Barrieren kosten oft wenig.
Aber der Entwurf sagt: Die Hilfen sind zu teuer.
Problem 2:
Es gibt viele Gründe für Benachteiligung.
Die Gründe sind oft erlaubt.
Problem 3:
Menschen bekommen kein Geld zurück.
Das gilt auch wenn sie benachteiligt wurden.
Andreas Bethke sagt: 2 wichtige Dinge fehlen.
Das erste ist: Barriere-Freiheit muss Pflicht sein.
Das zweite ist: Menschen brauchen besseren Schutz vor Gericht.
Vor Gericht bedeutet: Ein Richter entscheidet über einen Streit.
Es gibt sogar Verschlechterungen.
Verschlechterungen bedeutet: Etwas wird schlechter als vorher.
Menschen mit Behinderung müssen alles selbst beweisen.
Sie müssen alles vor Gericht beweisen.
Das ist sehr schwer.
Das gelingt nur selten.
Andreas Bethke kritisiert die Botschaft vom Entwurf.
Kritisieren bedeutet: Etwas als falsch oder schlecht bezeichnen.
Die Botschaft ist: Änderungen sind zu teuer.
Barriere-Freiheit ist zu teuer.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung sind eine Last.
Der DBSV wendet sich an die Politiker.
Die Politiker sind im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Der DBSV sagt: Ändert den Entwurf!
Barriere-Freiheit soll normal werden.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Keine Diskriminierung soll normal werden.
13 Millionen Menschen würden profitieren.
Profitieren bedeutet: einen Vorteil haben.
Die Menschen leben in Deutschland.
Viele Menschen werden älter.
Deshalb wird Barriere-Freiheit immer wichtiger.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Deshalb übt der Verband massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. In einem auf Facebook verbreiteten Sharepic fragt sich Andreas Bethke angesichts der weitgehenden Ausnahmen für die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit: "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?"
Und weiter heißt es vonseiten des DBSV auf Facebook: „Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern. Dafür sorgen die folgenden vorgesehenen Regelungen:
Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden ’sachlichen Grund‘ eingeschränkt werden.
Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen.“
Was nach Ansicht von Andreas Bethke vom DBSV völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen müssen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.
Fatal sei zudem die Botschaft, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Andreas Bethke. „Wir appellieren an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden. Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland würden von entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf profitieren – Barrierefreiheit wird in unserer immer älter werdenden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen.“

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Deshalb übt der Verband massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. In einem auf Facebook verbreiteten Sharepic fragt sich Andreas Bethke angesichts der weitgehenden Ausnahmen für die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit: "Sind Menschen mit Behinderungen eine Bürde für die Gesellschaft?"
Und weiter heißt es vonseiten des DBSV auf Facebook: „Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern. Dafür sorgen die folgenden vorgesehenen Regelungen:
Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden ’sachlichen Grund‘ eingeschränkt werden.
Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen.“
Was nach Ansicht von Andreas Bethke vom DBSV völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen müssen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.
Fatal sei zudem die Botschaft, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Andreas Bethke. „Wir appellieren an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden. Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland würden von entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf profitieren – Barrierefreiheit wird in unserer immer älter werdenden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen.“




