Kassel (kobinet)
Am Ascher-Mittwoch endet der Karneval.
Das sagt ein bekanntes Karneval-Lied.
Dann werden die Kostüme weg-gepackt.
Die Konfetti werden auch weg-gepackt.
Für Menschen mit Behinderung ist nicht alles vorbei.
Die Bundes-Regierung hat einen neuen Gesetz-Entwurf gemacht.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: BGG.
Raul Krauthausen sagt: Das ist ein vergiftetes Geschenk.
Der Gesetz-Entwurf hilft Menschen mit Behinderung nicht.
In Deutschland gibt es weiter viele Barrieren.
Die Barrieren werden nicht abgebaut.
Andreas Bethke arbeitet beim Deutschen Blinden-Verband.
Die Abkürzung ist: DBSV.
Andreas Bethke sagt: Menschen mit Behinderung sind keine Last.
Aber Firmen müssen nichts für Barriere-Freiheit tun.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das steht so im Gesetz-Entwurf.
Ottmar Miles-Paul schreibt einen Kommentar dazu.
Der Kommentar von Ottmar Miles-Paul
Heute ist Ascher-Mittwoch.
Der Karneval ist vorbei.
Viele Menschen essen jetzt ein Kater-Frühstück.
Die Politik-Parteien machen Veranstaltungen.
Dort gibt es deftige Reden.
Aber die Reden sprechen nicht über Barriere-Freiheit.
Die Bundes-Regierung will keine klaren Regeln machen.
Die Regeln sollen Barrieren abbauen.
Vor allem bei privaten Firmen.
Menschen mit Behinderung haben jeden Tag Probleme.
Sie können nicht überall hin-gehen.
Es gibt zu viele Barrieren.
Die Barrieren werden nicht abgebaut.
Das ist wie ein ewiges Kater-Frühstück.
In Geschäften gibt es Barrieren.
In Restaurants gibt es Barrieren.
In Kinos gibt es Barrieren.
Menschen mit Behinderung zahlen dort Geld.
Sie sind Kunden und Kundinnen.
Aber die Firmen müssen nichts für sie tun.
Das steht im Gesetz-Entwurf.
Die Bundes-Regierung hat den Entwurf gemacht.
Der Bundestag soll darüber abstimmen.
Im Gesetz-Entwurf steht ein wichtiger Satz.
Der Satz steht in Paragraf 7.
Der Satz sagt: Alle Änderungen für Barriere-Freiheit sind zu viel.
Firmen müssen keine Änderungen machen.
Das gilt für Gebäude.
Das gilt für Dienst-Leistungen.
Das gilt für Produkte.
Dieser Satz ist sehr wichtig.
Man sollte den Satz mehrmals lesen.
Der Satz zeigt das Denken der Regierung.
Die Regierung sagt: Barriere-Freiheit ist zu teuer.
Menschen mit Behinderung sind eine Last.
Menschen mit Behinderung wollen nur Kunden sein.
Sie wollen ihr Geld ausgeben.
Oft braucht es nur kleine Änderungen.
Aber die Regierung sagt: Das ist zu viel.
Viele Menschen sind jetzt sehr wütend.
Die Verbände von Menschen mit Behinderung sind wütend.
In anderen Ländern gibt es gute Beispiele.
In den USA gibt es gute Regeln.
In Groß-Britannien gibt es gute Regeln.
In Österreich gibt es gute Regeln.
Dort müssen Firmen Barriere-Freiheit her-stellen.
Die Firmen gehen davon nicht pleite.
Die Politik in Deutschland lobt sich selbst.
Aber Menschen mit Behinderung erleben etwas anderes.
Die CDU und CSU haben eine Presse-Information gemacht.
Die Presse-Information ist vom 11. Februar 2026.
Die Überschrift sagt: Wir halten unser Wort.
Wir sorgen für mehr Barriere-Freiheit.
Marc Biadacz hat das geschrieben.
Er arbeitet für die CDU und CSU.
Wilfried Oellers hat das auch geschrieben.
Wilfried Oellers ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Marc Biadacz sagt: Ich freue mich.
Die Regierung hat viel verhandelt.
Jetzt gibt es einen Gesetz-Entwurf.
Wir halten unser Wort.
Das stand im Koalitions-Vertrag.
Das ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Darin stehen Regeln für die Zusammen-arbeit.
Marc Biadacz sagt weiter:
Die Wirtschaft hat Probleme.
Deshalb müssen Firmen nicht viel tun.
Das ist der richtige Schritt.
Die neuen Regeln schärfen das Bewusstsein.
Das bedeutet: Die Menschen denken mehr darüber nach.
Wilfried Oellers spricht nicht über private Firmen.
Wilfried Oellers spricht über andere Dinge im Gesetz.
Wilfried Oellers sagt: Es gibt ein Kompetenz-Zentrum.
Das Zentrum macht Texte in Leichter Sprache.
Das Zentrum macht Texte in Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache bedeutet: Man spricht mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-Sprache.
Es gibt Regeln für Assistenz-Hunde.
Es gibt Beratung für Firmen.
Die Beratung macht die Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit.
Verwaltungs-Verfahren werden barriere-frei.
Das bedeutet: Ämter arbeiten barriere-frei.
Öffentliche Gebäude werden barriere-frei.
Das sind Gebäude vom Bund.
Aber das soll erst im Jahr 2045 fertig sein.
Wilfried Oellers sagt: Das ist zu spät.
Es sollte schneller gehen.
Die Bundes-Regierung feiert sich selbst.
Die CDU feiert sich selbst.
Die CSU feiert sich selbst.
Die SPD feiert sich selbst.
Menschen mit Behinderung können das nicht verstehen.
Sie reiben sich die Augen.
Sie fragen sich: Ist das die Wirklichkeit?
Das beste Kater-Frühstück hilft da nicht.
Heike Heubach arbeitet für die SPD.
Heike Heubach ist die Behinderten-Beauftragte.
Viele Menschen mit Behinderung haben Hoffnung in sie.
Heike Heubach sagt: Das Kabinett hat den Gesetz-Entwurf beschlossen.
Kabinett bedeutet: Eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Das war am 11. Februar 2026.
Das ist ein wichtiger Schritt.
Wir wollen eine inklusive Gesellschaft.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Alle Menschen können überall mit-machen.
Die Reform soll Barriere-Freiheit stärken.
Das gilt für den öffentlichen Bereich.
Das gilt auch für private Firmen.
Echte Teil-Habe betrifft alle Bereiche.
Das gilt für das Jugend-Amt.
Das gilt für die Bank.
Das gilt für den Frisör-Besuch.
Heike Heubach sagt aber auch: Der Gesetz-Entwurf hat noch Lücken.
Ich bin zuversichtlich.
Zuversichtlich bedeutet: Ich habe Hoffnung.
Der Bundestag berät über das Gesetz.
Wir finden Lösungen mit der Koalition.
Unser Ziel ist klar: Barriere-Freiheit muss im Alltag ankommen.
Ich freue mich auf die Beratungen.
Ich setze mich für Verbesserungen ein.
Heike Heubach engagiert sich sehr.
Das ist gut.
Aber die Erfahrung zeigt etwas anderes.
Die Politik hat bisher nichts für Barriere-Freiheit getan.
Die Politik ist wirtschafts-freundlich.
Das bedeutet: Die Politik will der Wirtschaft nicht weh-tun.
Es gibt ein Sprich-Wort: Wasch mir den Pelz.
Aber mach mich bloß nicht nass.
So handelt die Politik auch.
Das Wirtschafts-Ministerium wird von der CDU geleitet.
Das Ministerium hat vieles verschlechtert.
Die Anforderungen für Barriere-Freiheit wurden gesenkt.
Jetzt soll plötzlich alles besser werden?
Das ist schwer zu glauben.
Viele Menschen mit Behinderung sagen: Das ist nicht mein Gesetz.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aber die Chancen sind gering.
Wir müssen in die Geschichte schauen.
Die Behinderten-Bewegung hat viel gekämpft.
Oft stand es sehr schlecht.
Aber manchmal gab es Erfolge.
Im Jahr 1994 gab es einen großen Erfolg.
Ein wichtiger Satz kam ins Grund-Gesetz.
Das ist ein Buch mit Regeln für Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Der Satz lautet: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Behinderten-Bewegung hat hart dafür gekämpft.
Die CDU war dagegen.
Die CSU war dagegen.
Die FDP war dagegen.
Aber der Satz kam trotzdem ins Grund-Gesetz.
Jetzt müssen wir wieder kämpfen.
Wir müssen für das Unmögliche streiten.
Viele glauben: Der Bundestag wird das schon richten.
Aber das ist naiv.
Naiv bedeutet: zu vertrauens-selig.
Wir müssen die Abgeordneten konfrontieren.
Das bedeutet: ihnen die Wahrheit sagen.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der CDU.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der CSU.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der SPD.
Wir sagen ihnen klar: Wir lassen uns nicht mehr verarschen.
Wir akzeptieren dieses Gesetz nicht.
Das Gesetz ist zu schwach.
Die Wirtschaft hat viel Geld.
Wir haben viele Wähler und Wählerinnen.
Unsere Stimmen sind wichtig.
Das haben die Regierungs-Parteien noch nicht verstanden.
Das ist erschreckend.
Die Demokratie ist in Gefahr.
Jetzt müssen wir zusammen-halten.
Teil-Habe muss gefördert werden.
Es braucht klare Regeln.
Wir wissen nicht: Wann bekommen wir wieder eine Chance?
Wann können Firmen verpflichtet werden?
Diese Chance müssen wir nutzen.
Wir machen gezielte Lobby-Arbeit.
Das bedeutet: Wir überzeugen die Abgeordneten.
Wir zeigen ihnen unsere Realität.
Wir zeigen ihnen die vielen Barrieren.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der CDU.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der CSU.
Wir sprechen mit den Abgeordneten der SPD.
Aufgeben liegt uns nicht!

Foto: Irina Tischer
Kassel (kobinet) "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", so heißt es in einem bekannten Karnevalslied, das darauf verweist, dass die närrische Zeit an diesem Tag ein Ende hat, so dass die Kostüme und das übriggebliebene Konfetti für die nächste Karnevalszeit eingepackt werden können. Was behinderten Menschen am Mittwoch vor Beginn der entscheidenden Phase des diesjährigen Karnevals als "vergiftetes Geschenk", wie Raul Krauthausen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezeichnet, ins Nest gelegt bekamen, wirkt leider auch am Aschermittwoch und wahrscheinlich noch lange danach. Nämlich dahingehend, dass sich in Sachen Abbau von Barrieren in Deutschland auch zukünftig wenig ändern dürfte. Denn behinderte Menschen scheinen eine solch große Bürde für die Gesellschaft zu sein, wie dies Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisch hinterfragt, dass Unternehmen vor jeglicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen geschützt werden müssen. Am Aschermittwoch ist für behinderte Menschen ganz und gar nicht alles vorbei und es droht ein ewig währendes Katerfrühstück, wenn wir uns nicht engagieren, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar feststellt.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Am heutigen Aschermittwoch stehen in vielen Regionen Katerfrühstücke nach dem Ende der närrischen Zeit und deftige Reden bei Veranstaltungen der einzelnen Parteien auf dem Programm. Während die deftigen Reden höchstwahrscheinlich nicht die Unwilligkeit bzw. Unfähigkeit der Bundesregierung streifen dürften, endlich für klare und konsequente Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen und vor allem im privaten Bereich zu sorgen, bleibt Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen ein anscheinend unendlich währendes Katerfrühstück. Ein Katerfrühstück, das tagtäglich ganz praktisch vor Augen führt, dass behinderte Menschen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht gewollt sind und dass so gut wie gar nichts dafür getan wird, dass die sie behindernden Barrieren endlich konsequent abgebaut werden. Selbst in Bereichen, in denen wir Kund*innen sind, also gutes Geld in die Kassen von Geschäften, Restaurants oder Kinos spülen, sieht sich die Bundesregierung berufen oder vielleicht auch genötigt, die entsprechenden Unternehmen davor zu schützen, dass sie überhaupt etwas in Sachen Barrierefreiheit tun müssen.
Wie sonst ist der Satz zu erklären, den die Bundesregierung in § 7 Absatz 3 Satz 3 des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschrieben und den Abgeordneten des Bundestages so zur Abstimmung vorlegt: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Es lohnt sich, diesen Satz mehrfach zu lesen, denn je tiefer dieser in unser Bewusstsein einsackt, um so klarer wird, wie hier gedacht und gehandelt, bzw. was hier klar zum Ausdruck gebracht wird. Alles, was Unternehmen tun müssten oder könnten, um Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen herzustellen, ist eine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Dieser Satz kommt nun als Gesetzesvorschlag der Bundesregierung daher und viel klarer hätte diese ihr Verständnis von Behinderung nicht zum Ausdruck bringen können. Behinderte Menschen, die einfach nur Kund*innen sein wollen, die ihr Geld ausgeben wollen und für die es meist geringe Anpassungen bedürfte, sind eine Belastung. Und das pauschal ausgedrückt. Die Aufregung über diesen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist bei behinderten Menschen und ihren Verbänden also verständlicherweise äusserst groß, zumal es genügend Vorbilder in anderen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich gibt, wie Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen auch von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten hergestellt werden kann, ohne dass diese pleite gehen.
Wie breit der Graben zwischen der Lobhudelei der Regierenden und den praktischen Erfahrungen behinderter Menschen mittlerweile ist, macht allein schon die Überschrift der Presseinformation der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf zur BGG-Reform vom 11. Februar 2026 deutlich. „Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“ wird der Entwurf von Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, und Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gefeiert. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung nach intensiven Verhandlungen das erste große behindertenpolitische Projekt dieser Regierungskoalition aufs Gleis gesetzt hat. Wir halten damit Wort und setzen das Ziel aus dem Koalitionsvertrag um, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen“, heißt es dann im Originalton von Marc Biadacz.
Wilfried Oellers von der CDU geht erst gar nicht auf die Privatwirtschaft ein, in dem er sich auf Punkte des Gesetzentwurfs konzentriert, die eigentlich in einem Gesetz, das seit 2002 gültig ist, selbstverständlich sein sollten. Im Originalton heißt es dazu: „Mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit setzt die Bundesregierung wichtige Ziele von uns als Union um. Dies gilt auch für die umfassende Barrierefreiheit von Verwaltungsverfahren und die konkreten zeitlichen Wegmarken für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bundesbauten.“ Immerhin merkt er noch an: „Allerdings wäre hier deutlich mehr zeitlicher Ehrgeiz als eine Verpflichtung erst für das Jahr 2045 wünschenswert gewesen, um auch mit gutem Beispiel gegenüber der Privatwirtschaft voranzugehen.“
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien von CDU/CSU und SPD feiern sich also ab, während behinderte Menschen sich die Augen reiben, ob sie an Realitätsverzerrungen leiden. Da hilft auch das beste Katerfrühstück nicht. Leider hilft auch nicht ein Blick auf das Statement der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Heike Heubach, in die viele behinderte Menschen große Hoffnungen setzen. Sie reagierte auf den Kabinettsbeschluss zur BGG-Reform wie folgt:“ Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche – vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch.“
Zum Glück hat Heike Heubach dieser zweifelhaften Huldigung der Bundesregierung in ihrem Statement noch folgende Sätze nachgelegt: „In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und werde mich mit Nachdruck für verbindliche und wirksame Verbesserungen einsetzen.“
Das Engagement von Heike Heubach in Ehren, die bisherigen Erfahrungen im Umgang der verantwortlichen Politiker*innen mit Regelungen zur Barrierefreiheit deuten bisher nicht auf eine Kehrtwende der wirtschaftsfreundlichen Regelungen frei nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich bloß nicht nass“ hin. Ganz im Gegenteil, das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hat immer wieder nachgelegt und weitere Verschlechterungen in Sachen Barrierefreiheitsanforderungen durchgesetzt. Und nun soll plötzlich die Rettung, die Wendung zur verpflichtenden Barrierefreiheit für Unternehmen kommen? Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, sind die Ausgangsbedingungen für ein Gesetz, das nicht den Namen „Nicht mein Gesetz“ verdient, äusserst gering.
Blicken wir zurück in die Geschichte der Behindertenbewegung, so standen wir immer wieder an einem Scheideweg, in dem es sehr schlecht für echte Veränderungen stand. 1994 gelang es beispielsweise durch die Beharrlichkeit der Behindertenbewegung und der Verbände den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz zu bekommen – trotz massiver Widerstände vor allem aus den Reihen der CDU/CSU und FDP. Und auch dieses Mal werden wir uns wieder aufraffen und für das anscheinend Unmögliche streiten müssen. Dem naiven Glauben, der Bundestag wird das schon richten, müssen wir nun konkrete Konfrontationen mit den verantwortlichen Abgeordneten der CDU/CSU und SPD entgegensetzen und ihnen klar machen, dass wir uns nicht mehr länger verarschen lassen und ein solches wachsweiches Gesetz nicht akzeptieren werden. Während die Wirtschaft das Geld hat, haben wir viele Wähler*innen-Stimmen, was bei den Regierungsparteien anscheinend noch nicht so richtig angekommen ist. Und dies erschreckenderweise nicht einmal in einer Zeit, in der die Demokratie auf der Kippe steht und eigentlich jegliches demokratisches Engagement gefördert und Teilhabe intensiv unterstützt und mit klaren Regelungen untermauert werden müsste. Denn wer weiß, wann wir wieder die Chance bekommen, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten.
Diese Chance müssen wir nun durch gezielte Lobbyarbeit und die Konfrontation der Abgeordneten von CDU/CSU und der SPD mit unseren Realitäten von unzähligen Barrieren nutzen. Denn Aufgeben liegt uns nicht!

Foto: Irina Tischer
Kassel (kobinet) "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", so heißt es in einem bekannten Karnevalslied, das darauf verweist, dass die närrische Zeit an diesem Tag ein Ende hat, so dass die Kostüme und das übriggebliebene Konfetti für die nächste Karnevalszeit eingepackt werden können. Was behinderten Menschen am Mittwoch vor Beginn der entscheidenden Phase des diesjährigen Karnevals als "vergiftetes Geschenk", wie Raul Krauthausen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezeichnet, ins Nest gelegt bekamen, wirkt leider auch am Aschermittwoch und wahrscheinlich noch lange danach. Nämlich dahingehend, dass sich in Sachen Abbau von Barrieren in Deutschland auch zukünftig wenig ändern dürfte. Denn behinderte Menschen scheinen eine solch große Bürde für die Gesellschaft zu sein, wie dies Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisch hinterfragt, dass Unternehmen vor jeglicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen geschützt werden müssen. Am Aschermittwoch ist für behinderte Menschen ganz und gar nicht alles vorbei und es droht ein ewig währendes Katerfrühstück, wenn wir uns nicht engagieren, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar feststellt.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Am heutigen Aschermittwoch stehen in vielen Regionen Katerfrühstücke nach dem Ende der närrischen Zeit und deftige Reden bei Veranstaltungen der einzelnen Parteien auf dem Programm. Während die deftigen Reden höchstwahrscheinlich nicht die Unwilligkeit bzw. Unfähigkeit der Bundesregierung streifen dürften, endlich für klare und konsequente Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen und vor allem im privaten Bereich zu sorgen, bleibt Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen ein anscheinend unendlich währendes Katerfrühstück. Ein Katerfrühstück, das tagtäglich ganz praktisch vor Augen führt, dass behinderte Menschen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht gewollt sind und dass so gut wie gar nichts dafür getan wird, dass die sie behindernden Barrieren endlich konsequent abgebaut werden. Selbst in Bereichen, in denen wir Kund*innen sind, also gutes Geld in die Kassen von Geschäften, Restaurants oder Kinos spülen, sieht sich die Bundesregierung berufen oder vielleicht auch genötigt, die entsprechenden Unternehmen davor zu schützen, dass sie überhaupt etwas in Sachen Barrierefreiheit tun müssen.
Wie sonst ist der Satz zu erklären, den die Bundesregierung in § 7 Absatz 3 Satz 3 des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschrieben und den Abgeordneten des Bundestages so zur Abstimmung vorlegt: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Es lohnt sich, diesen Satz mehrfach zu lesen, denn je tiefer dieser in unser Bewusstsein einsackt, um so klarer wird, wie hier gedacht und gehandelt, bzw. was hier klar zum Ausdruck gebracht wird. Alles, was Unternehmen tun müssten oder könnten, um Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen herzustellen, ist eine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Dieser Satz kommt nun als Gesetzesvorschlag der Bundesregierung daher und viel klarer hätte diese ihr Verständnis von Behinderung nicht zum Ausdruck bringen können. Behinderte Menschen, die einfach nur Kund*innen sein wollen, die ihr Geld ausgeben wollen und für die es meist geringe Anpassungen bedürfte, sind eine Belastung. Und das pauschal ausgedrückt. Die Aufregung über diesen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist bei behinderten Menschen und ihren Verbänden also verständlicherweise äusserst groß, zumal es genügend Vorbilder in anderen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich gibt, wie Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen auch von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten hergestellt werden kann, ohne dass diese pleite gehen.
Wie breit der Graben zwischen der Lobhudelei der Regierenden und den praktischen Erfahrungen behinderter Menschen mittlerweile ist, macht allein schon die Überschrift der Presseinformation der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf zur BGG-Reform vom 11. Februar 2026 deutlich. „Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“ wird der Entwurf von Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, und Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gefeiert. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung nach intensiven Verhandlungen das erste große behindertenpolitische Projekt dieser Regierungskoalition aufs Gleis gesetzt hat. Wir halten damit Wort und setzen das Ziel aus dem Koalitionsvertrag um, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen“, heißt es dann im Originalton von Marc Biadacz.
Wilfried Oellers von der CDU geht erst gar nicht auf die Privatwirtschaft ein, in dem er sich auf Punkte des Gesetzentwurfs konzentriert, die eigentlich in einem Gesetz, das seit 2002 gültig ist, selbstverständlich sein sollten. Im Originalton heißt es dazu: „Mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit setzt die Bundesregierung wichtige Ziele von uns als Union um. Dies gilt auch für die umfassende Barrierefreiheit von Verwaltungsverfahren und die konkreten zeitlichen Wegmarken für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bundesbauten.“ Immerhin merkt er noch an: „Allerdings wäre hier deutlich mehr zeitlicher Ehrgeiz als eine Verpflichtung erst für das Jahr 2045 wünschenswert gewesen, um auch mit gutem Beispiel gegenüber der Privatwirtschaft voranzugehen.“
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien von CDU/CSU und SPD feiern sich also ab, während behinderte Menschen sich die Augen reiben, ob sie an Realitätsverzerrungen leiden. Da hilft auch das beste Katerfrühstück nicht. Leider hilft auch nicht ein Blick auf das Statement der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Heike Heubach, in die viele behinderte Menschen große Hoffnungen setzen. Sie reagierte auf den Kabinettsbeschluss zur BGG-Reform wie folgt:“ Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche – vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch.“
Zum Glück hat Heike Heubach dieser zweifelhaften Huldigung der Bundesregierung in ihrem Statement noch folgende Sätze nachgelegt: „In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und werde mich mit Nachdruck für verbindliche und wirksame Verbesserungen einsetzen.“
Das Engagement von Heike Heubach in Ehren, die bisherigen Erfahrungen im Umgang der verantwortlichen Politiker*innen mit Regelungen zur Barrierefreiheit deuten bisher nicht auf eine Kehrtwende der wirtschaftsfreundlichen Regelungen frei nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich bloß nicht nass“ hin. Ganz im Gegenteil, das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hat immer wieder nachgelegt und weitere Verschlechterungen in Sachen Barrierefreiheitsanforderungen durchgesetzt. Und nun soll plötzlich die Rettung, die Wendung zur verpflichtenden Barrierefreiheit für Unternehmen kommen? Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, sind die Ausgangsbedingungen für ein Gesetz, das nicht den Namen „Nicht mein Gesetz“ verdient, äusserst gering.
Blicken wir zurück in die Geschichte der Behindertenbewegung, so standen wir immer wieder an einem Scheideweg, in dem es sehr schlecht für echte Veränderungen stand. 1994 gelang es beispielsweise durch die Beharrlichkeit der Behindertenbewegung und der Verbände den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz zu bekommen – trotz massiver Widerstände vor allem aus den Reihen der CDU/CSU und FDP. Und auch dieses Mal werden wir uns wieder aufraffen und für das anscheinend Unmögliche streiten müssen. Dem naiven Glauben, der Bundestag wird das schon richten, müssen wir nun konkrete Konfrontationen mit den verantwortlichen Abgeordneten der CDU/CSU und SPD entgegensetzen und ihnen klar machen, dass wir uns nicht mehr länger verarschen lassen und ein solches wachsweiches Gesetz nicht akzeptieren werden. Während die Wirtschaft das Geld hat, haben wir viele Wähler*innen-Stimmen, was bei den Regierungsparteien anscheinend noch nicht so richtig angekommen ist. Und dies erschreckenderweise nicht einmal in einer Zeit, in der die Demokratie auf der Kippe steht und eigentlich jegliches demokratisches Engagement gefördert und Teilhabe intensiv unterstützt und mit klaren Regelungen untermauert werden müsste. Denn wer weiß, wann wir wieder die Chance bekommen, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten.
Diese Chance müssen wir nun durch gezielte Lobbyarbeit und die Konfrontation der Abgeordneten von CDU/CSU und der SPD mit unseren Realitäten von unzähligen Barrieren nutzen. Denn Aufgeben liegt uns nicht!





Wie schon in einem anderen Kommentar von mir geschrieben, ist die Wortwahl in den Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf zu sehr davon geprägt, das Positive zu entdecken und zu würdigen, obwohl doch unter dem Strich das steht, was hier mit „verarschen“ so treffend bezeichnet wird.
Vielleicht ist es nur ein Zeichen von Ideenlosigkeit, wenn auf die Frage, WIE wir in ganz Deutschland Barrierefreiheit und Inklusion voran bringen können, sich die Bundesregierung inhaltlich davon ganz verabschiedet, indem sie einen solchen Gesetzentwurf vorweist und das auch noch gegenüber der Bevölkerung als Reform darstellt. Ob Behindertenfeindlichkeit oder Ideenlosigkeit die Ursache ist oder eine Mischung aus beidem – der Gesetzentwurf taugt nichts für Deutschland wie es sich doch erstaunlich viele Bürger vorstellen, wenn man mit denen ins Gespräch kommt. Und nicht mal für die Wirtschaft. Auch das sollte man nicht vergessen, wenn man sich über den Affront, der in der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett zu sehen ist, aufregt.
Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf drückt aus, daß der betreffende Abgeordnete gegen Barrierefreiheit und Inklusion ist, mit welchen süßen Worten er auch immer davon abzulenken versucht, wenn er das überhaupt versucht. Immerhin kommt so eine Liste derer heraus, die Menschen mit Behinderungen ablehnend gegenüber stehen, sobald es darauf ankommt.