Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme im Alltag.
Die Bundes-Regierung will das ändern.
Sie hat einen neuen Gesetz-Entwurf gemacht.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der Entwurf ist für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das kurze Wort dafür ist: BGG.
Die Regierung hat den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen.
Die Bundes-Regierung hat auf Facebook darüber geschrieben.
Viele Menschen mit Behinderungen haben den Beitrag kommentiert.
Es gab fast 1.000 Kommentare.
Viele Menschen sind wütend über den Gesetz-Entwurf.
Sie finden: Der Entwurf ist schlecht.
Wilhelm Gericke hat geschrieben:
Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Viele Menschen werden älter.
Dann brauchen sie Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit ist gut für die Zukunft.
Firmen sollen Barriere-Freiheit machen müssen.
Im Gesetz-Entwurf steht:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Firmen müssen angemessene Vorkehrungen treffen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Aber: Firmen müssen keine baulichen Änderungen machen.
Das bedeutet: Man verändert ein Gebäude.
Zum Beispiel baut man eine Rampe oder macht Türen breiter.
Sie müssen auch ihre Waren nicht ändern.
Das bedeutet: Firmen müssen fast nichts tun.
Silke Larsen hat geschrieben:
Menschen mit Behinderungen haben kein einklagbares Recht.
Das bedeutet: Man kann vor Gericht gehen.
Man kann verlangen, dass man bekommt, was einem zusteht.
Es gibt eine Schlichtungs-Stelle.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.
Die Stelle sucht eine Lösung für beide Seiten.
Aber die Schlichtungs-Stelle hat keine Macht.
Firmen müssen nicht mit der Schlichtungs-Stelle zusammen-arbeiten.
Sascha Lang hat geschrieben:
15 von 100 Menschen haben eine Behinderung.
Das sind viele mögliche Kunden für Firmen.
Barriere-Freiheit ist gut für Firmen.
Die Regierung behandelt Menschen mit Behinderungen schlecht.
Die Behinderten-Politik ist sehr schlecht.
Hier ist der Link zum Facebook-Beitrag.
Jetzt müssen die Bundestags-Abgeordneten über das Gesetz entscheiden.
Das sind Menschen, die im Bundestag arbeiten.
Die Bürger wählen diese Menschen.
Vor allem die Abgeordneten von CDU und CSU.
Und die Abgeordneten von der SPD.
Die LIGA Selbst-Vertretung sagt:
LIGA Selbst-Vertretung ist eine Gruppe.
Menschen mit Behinderung sprechen dort für sich selbst.
Menschen mit Behinderungen sollen mit den Abgeordneten sprechen.
Sie sollen ihre Kritik sagen.
Am besten direkt vor Ort.
Die Abgeordneten brauchen die Stimmen der Wähler.
Foto: Bundesregierung
Berlin (kobinet) "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag immer noch auf zu viele Hürden. Das wollen wir ändern." Mit disem Post auf Facebook wollte die Bundesregierung eigentlich für ihre Initiative zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werben, nachdem diese am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Kabinett verabschiedet hat. Dass gerade viele behinderte Menschen, die tagtäglich auf Barrieren stoßen, sich von solch einfachen Botschaften angesichts des nach Einschätzung vieler Behindertenverbände miserablen Gesetzentwurfs inicht täuschen lassen, zeigt die rege Diskussion, die der Facebook-Post der Bundesregierung mit fast 1.000 Kommentaren entfacht hat.
Wilhelm Gericke kommentierte beispielsweise den Post der Bundesregierung wie folgt: „Barrierefreiheit ist kein Nice to have! Barrierefreiheit ist zwingend notwendig, weil unsere Bevölkerung immer älter wird. Auch für die Wirtschaft gilt: Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft. Warum traut sich diese Regierung nicht, die Wirtschaft hier in die Pflicht zu nehmen? Wir müssen jetzt auf das parlamentarische Verfahren hoffen, damit aus diesem Reförmchen wirklich eine Reform wird.“
Damit bezieht sich Wilhelm Gericke unter anderem auf den Kern der Kritik vieler Akteur*innen, die im §7 des Gesetzentwurfs begründet ist. Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.
Silke Larsen bekräftigt diese Kritik mit folgendem Kommentar: „Und wieder haben wir kein einklagbares Recht! Die Schlichtungsstelle ist für uns nur ein Tiger ohne Zähne! Keiner ist verpflichtet, mit der Schlichtungsstelle und dem Menschen mit Behinderung zusammen zu arbeiten! Ich sehe nur, dass wir immer mehr auf Barrieren stoßen, auch für blinde und sehbehinderte fällt da vieles nicht in das Thema Barrierefreiheit!“
Sascha Lang hat den Post der Bundesregierung mit folgenden Worten kommentiert: „Wenn ich schon lese: ohne die privaten zu sehr zu belasten! Wenn man die Chance hat, 15 % der Bevölkerung als Neukunde zu gewinnen, dann belaste ich nicht die privaten Unternehmen, sondern ich schenke Ihnen die Möglichkeit, Kunden zu gewinnen! Wann kapiert ihr das endlich in der Regierung! 15 % dieser Menschen sind auch eure Wähler! Und ihr tretet sie mit Füßen wie den letzten Dreck! Schämt euch. Die Behinderten Politik ist katastrophal!“
Da der Ball für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit für die Chance eindeutiger Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und angemessener Vorkehrungen nun bei den Bundestagsabgeordneten und dabei vornehmlich bei den regierenden Abgeordneten der CDU/CSU und SPD liegt, ist es nun nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung wichtig, dass die Abgeordneten direkt mit der Kritik und den Forderungen behinderter Menschen konfrontiert werden. Am besten vor Ort bei den zuständigen Abgeordneten, die auch auf die Wähler*innen-Stimmen behinderter Menschen, ihre Angehörigen und Verbündeten angewiesen sind.
Foto: Bundesregierung
Berlin (kobinet) "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag immer noch auf zu viele Hürden. Das wollen wir ändern." Mit disem Post auf Facebook wollte die Bundesregierung eigentlich für ihre Initiative zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werben, nachdem diese am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Kabinett verabschiedet hat. Dass gerade viele behinderte Menschen, die tagtäglich auf Barrieren stoßen, sich von solch einfachen Botschaften angesichts des nach Einschätzung vieler Behindertenverbände miserablen Gesetzentwurfs inicht täuschen lassen, zeigt die rege Diskussion, die der Facebook-Post der Bundesregierung mit fast 1.000 Kommentaren entfacht hat.
Wilhelm Gericke kommentierte beispielsweise den Post der Bundesregierung wie folgt: „Barrierefreiheit ist kein Nice to have! Barrierefreiheit ist zwingend notwendig, weil unsere Bevölkerung immer älter wird. Auch für die Wirtschaft gilt: Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft. Warum traut sich diese Regierung nicht, die Wirtschaft hier in die Pflicht zu nehmen? Wir müssen jetzt auf das parlamentarische Verfahren hoffen, damit aus diesem Reförmchen wirklich eine Reform wird.“
Damit bezieht sich Wilhelm Gericke unter anderem auf den Kern der Kritik vieler Akteur*innen, die im §7 des Gesetzentwurfs begründet ist. Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.
Silke Larsen bekräftigt diese Kritik mit folgendem Kommentar: „Und wieder haben wir kein einklagbares Recht! Die Schlichtungsstelle ist für uns nur ein Tiger ohne Zähne! Keiner ist verpflichtet, mit der Schlichtungsstelle und dem Menschen mit Behinderung zusammen zu arbeiten! Ich sehe nur, dass wir immer mehr auf Barrieren stoßen, auch für blinde und sehbehinderte fällt da vieles nicht in das Thema Barrierefreiheit!“
Sascha Lang hat den Post der Bundesregierung mit folgenden Worten kommentiert: „Wenn ich schon lese: ohne die privaten zu sehr zu belasten! Wenn man die Chance hat, 15 % der Bevölkerung als Neukunde zu gewinnen, dann belaste ich nicht die privaten Unternehmen, sondern ich schenke Ihnen die Möglichkeit, Kunden zu gewinnen! Wann kapiert ihr das endlich in der Regierung! 15 % dieser Menschen sind auch eure Wähler! Und ihr tretet sie mit Füßen wie den letzten Dreck! Schämt euch. Die Behinderten Politik ist katastrophal!“
Da der Ball für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit für die Chance eindeutiger Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und angemessener Vorkehrungen nun bei den Bundestagsabgeordneten und dabei vornehmlich bei den regierenden Abgeordneten der CDU/CSU und SPD liegt, ist es nun nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung wichtig, dass die Abgeordneten direkt mit der Kritik und den Forderungen behinderter Menschen konfrontiert werden. Am besten vor Ort bei den zuständigen Abgeordneten, die auch auf die Wähler*innen-Stimmen behinderter Menschen, ihre Angehörigen und Verbündeten angewiesen sind.




