Bremen (kobinet)
Der Landes-Teilhabe-Beirat Bremen hat am 5. Februar 2026 einen Beschluss gemacht.
Der Landes-Teilhabe-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Sie beraten die Politik zu Menschen mit Behinderung.
Der Beirat fordert: Bremen soll Geld aus einem besonderen Topf nehmen.
Dieser Geld-Topf heißt: Sonder-Vermögen für Infrastruktur und Klima-Neutralität.
Sonder-Vermögen ist Geld vom Land.
Dieses Geld ist für besondere Aufgaben.
Infrastruktur sind wichtige Dinge zum Leben.
Zum Beispiel Straßen und Brücken.
Klima-Neutralität bedeutet: Keine schädlichen Gase in die Luft.
Das schützt unser Klima.
Mit dem Geld sollen Busse und Bahnen barriere-frei werden.
Das bedeutet: Alle Menschen können die Busse und Bahnen nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Alle Bus-Halte-Stellen und Straßen-Bahn-Halte-Stellen sollen barriere-frei werden.
Das soll bis zum 31. Dezember 2038 passieren.
In Bremen und Bremer-Haven.
Auch Straßen und Wege sollen barriere-frei werden.
Plätze und Grün-Anlagen auch.
Und öffentliche Gebäude in Bremen und Bremer-Haven.
Der Landes-Teilhabe-Beirat sagt: Das Geld ist wichtig.
Denn Bremen hat gesetzliche Aufgaben.
Diese Aufgaben stehen in verschiedenen Gesetzen.
Zum Beispiel in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Oder im Bremischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Diese Gesetze sagen: Öffentliche Gebäude müssen barriere-frei sein.
Ein Gesetz sagt auch: Der Nahverkehr sollte bis 2022 barriere-frei sein.
Nahverkehr sind Busse und Bahnen in der Stadt.
Sie bringen Menschen von einem Ort zum anderen.
Das ist nicht passiert.
Nach den Plänen des Senats wird das erst in den 2060-er Jahren fertig.
Der Senat ist die Regierung in Bremen.
Der Senat trifft wichtige Entscheidungen.
Das dauert noch sehr lange.
Der Grund ist: Es fehlt Geld im Haushalt.
Der Haushalt ist das Geld vom Land Bremen.
Das Land plant: Wofür wird das Geld ausgegeben.
Der Landes-Teilhabe-Beirat sagt deshalb: Das Sonder-Vermögen muss auch für Barriere-Freiheit genutzt werden.
Das ist wichtig für die Zukunft von Bremen.
Barriere-Freiheit hilft Menschen mit Behinderung.
Sie können dann besser am Leben teilnehmen.
Auch immer mehr ältere Menschen brauchen Barriere-Freiheit.
Denn die Menschen in Deutschland werden älter.
Wenn es keine Barriere-Freiheit gibt: Das kostet am Ende mehr Geld.
Denn Menschen brauchen dann mehr Hilfe im Alltag.
Diese Hilfe ist teuer.
Besser ist: Jetzt in Barriere-Freiheit investieren.
Investieren bedeutet: Geld ausgeben für etwas.
Man hofft: Später wird es besser.
Das spart später Geld.
Arne Frankenstein ist der Landes-Behinderten-Beauftragte von Bremen.
Er ist auch Vorsitzender vom Landes-Teilhabe-Beirat.
Er sagt zum Beschluss: Ich finde den Beschluss sehr gut.
Denn: Es gibt ein Gesetz für Barriere-Freiheit im öffentlichen Raum.
Bremen muss dieses Gesetz umsetzen.
Das passiert zu langsam.
Ohne mehr Geld dauert es noch Jahrzehnte.
Bis Bremen genug Barriere-Freiheit hat.
Dr. Joachim Steinbrück ist Vorsitzender vom Verein Selbst-Bestimmt Leben Bremen.
Er sagt: In Deutschland sind 9,3 Prozent der Menschen schwer-behindert.
Das sind viele Menschen.
Deshalb findet er: 5 Prozent vom Infrastruktur-Geld sollen für Barriere-Freiheit sein.
Für Bremen sind das 47 Millionen Euro.
Das klingt nach viel Geld.
Aber: Das Geld wird über mehrere Jahre verteilt.
Und es gibt noch viele Barrieren in Bremen.
In Schulen und Hoch-Schulen zum Beispiel.
Oder in anderen öffentlichen Gebäuden.
Deshalb ist der Betrag angemessen.
Hinter-Grund-Informationen:
Der Bundestag hat 2025 einen besonderen Geld-Topf beschlossen.
Der Topf heißt: Sonder-Vermögen für Infrastruktur und Klima-Neutralität.
Der Topf hat 500 Milliarden Euro.
Das Geld soll Deutschland moderner machen.
Und Deutschland zukunfts-fähiger machen.
Das Ziel ist: Das Leben der Bürger und Bürgerinnen soll besser werden.
Ihr Alltag soll einfacher werden.
Durch bessere Kitas und Schulen.
Durch bessere Straßen und Schienen.
Durch günstige und klima-freundliche Energie.
Durch schnelles Internet und mehr Wohnraum.
Die Bundes-Länder und Kommunen bekommen 100 Milliarden Euro aus dem Topf.
Bremen bekommt davon 940 Millionen Euro.
Das wurde nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet.
Der Königsteiner Schlüssel ist eine Rechen-Formel.
Damit wird ausgerechnet: Wie viel Geld bekommt jedes Bundes-Land.
Ein Gesetz regelt: Die Länder entscheiden selbst über das Geld.
Sie legen fest: Wofür wird das Geld verwendet.
Hier ist der Link zum Beschluss des Landes-Teilhabe-Beirats Bremen.

Foto: Tristan Vankann / fotoetage
Bremen (kobinet) Mit seinem Beschluss vom 5. Februar 2026 hat der Landesteilhabebeirat den Senat und die Bürgerschaft aufgefordert, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vollständig barrierefrei ausgebaut werden kann, insbesondere sollen sämtliche Bus- und Straßenbahnhaltestellen spätestens bis zum 31.12.2038 barrierefrei umgestaltet werden. Des Weiteren sollen zusätzliche Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen) sowie in öffentlichen Gebäuden des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bereitgestellt werden.
Der Landesteilhabebeirat Bremen hält die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum, bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr für notwendig, damit das Land Bremen sowie seine beiden Stadtgemeinden ihre gesetzlichen Aufträge in diesen Bereichen erfüllen können. Das Land und seine beiden Kommunen sind aufgrund einer Reihe von Vorschriften in der UN-Behindertenrechtskonvention, des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG), des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) sowie des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (BremÖPNV) verpflichtet, Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehrsraum sowie im ÖPNV herzustellen. Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz sollte der öffentliche Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei ausgebaut worden sein. Bekanntlich ist dieses Ziel bisher nicht erreicht worden, und nach den Planungen des Bremischen Senats dürfte es auch frühestens in den 2060-er Jahren erreicht werden.
Insgesamt ist die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Herstellung der Barrierefreiheit in weiten Teilen bisher an fehlenden Haushaltsmitteln gescheitert. Daher ist es nach Auffassung des Landesteilhabebeirats dringend geboten, dass aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auch Mittel zur Förderung und Stärkung einer barrierefreien Infrastruktur verwendet werden. Dies diene auch der Stärkung der Zukunftsfähigkeit Bremens. Diese Maßnahmen fördern die Entwicklung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen und wirken damit der Spaltung unserer Gesellschaft entgegen. Außerdem wird aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen der Bedarf an einer barrierefreien Infrastruktur auch in quantitativer Hinsicht weiter steigen. Ist Barrierefreiheit in wichtigen Lebensbereichen hingegen nicht gegeben, dürfte dies zu Kostensteigerungen in den Sozialhaushalten (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege) führen, weil Menschen weniger selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Dieser Entwicklung muss mit zukunftsfähigen Konzepten und sinnvoller Investition entgegengetreten werden – und nicht mit pauschalen Sparerwägungen und Standardabsenkungen bei der Versorgung, heißt es in einer Presseinformation zum Beschluss des Landesteilhabebeirats Bremen.
Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein, zugleich Vorsitzender des Landesteilhabebeirats, erklärt zu dem Beschluss: „Den Beschluss des Landesteilhabebeirats begrüße ich ausdrücklich. Er dient der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Schaffung barrierefreier Strukturen im öffentlichen Raum. Hiermit ist Bremen in Verzug. Ohne weitere finanzielle Mittel dürfte es noch Jahrzehnte dauern bis Barrierefreiheit in ausreichendem Umfang gegeben ist.“
Der Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, meint: „Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland 9,3 Prozent der Menschen als schwerbehindert anerkannt sind, halte ich es für angemessen, wenn 5 Prozent der Infrastrukturmittel für Barrierefreiheit aufgewendet werden. Für das Land Bremen sind dies 47 Millionen Euro. Dies erscheint auf den ersten Blick viel zu sein. Der Betrag wird aber über mehrere Jahre gestreckt, und angesichts der nach wie vor vorhandenen Barrieren beispielsweise in Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist dies allenfalls ein auskömmlicher Betrag.“
Zum Hintergrund:
Der Bundestag hat 2025 die Schaffung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Das Sondervermögen soll der Modernisierung und einer Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands dienen. Zentrales Ziel des Sondervermögens ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen – durch bessere Kitas, Schulen, Straßen und Schienen, durch günstige und klimafreundliche Energie, durch schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum.
Aus dem Sondervermögen erhalten die Bundesländer und Kommunen 100 Milliarden Euro. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen davon auf Bremen 940 Millionen Euro. Das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG) sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile für Investitionen auf die kommunale Infrastruktur entfallen sollen.

Foto: Tristan Vankann / fotoetage
Bremen (kobinet) Mit seinem Beschluss vom 5. Februar 2026 hat der Landesteilhabebeirat den Senat und die Bürgerschaft aufgefordert, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vollständig barrierefrei ausgebaut werden kann, insbesondere sollen sämtliche Bus- und Straßenbahnhaltestellen spätestens bis zum 31.12.2038 barrierefrei umgestaltet werden. Des Weiteren sollen zusätzliche Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen) sowie in öffentlichen Gebäuden des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bereitgestellt werden.
Der Landesteilhabebeirat Bremen hält die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum, bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr für notwendig, damit das Land Bremen sowie seine beiden Stadtgemeinden ihre gesetzlichen Aufträge in diesen Bereichen erfüllen können. Das Land und seine beiden Kommunen sind aufgrund einer Reihe von Vorschriften in der UN-Behindertenrechtskonvention, des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG), des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) sowie des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (BremÖPNV) verpflichtet, Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehrsraum sowie im ÖPNV herzustellen. Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz sollte der öffentliche Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei ausgebaut worden sein. Bekanntlich ist dieses Ziel bisher nicht erreicht worden, und nach den Planungen des Bremischen Senats dürfte es auch frühestens in den 2060-er Jahren erreicht werden.
Insgesamt ist die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Herstellung der Barrierefreiheit in weiten Teilen bisher an fehlenden Haushaltsmitteln gescheitert. Daher ist es nach Auffassung des Landesteilhabebeirats dringend geboten, dass aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auch Mittel zur Förderung und Stärkung einer barrierefreien Infrastruktur verwendet werden. Dies diene auch der Stärkung der Zukunftsfähigkeit Bremens. Diese Maßnahmen fördern die Entwicklung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen und wirken damit der Spaltung unserer Gesellschaft entgegen. Außerdem wird aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen der Bedarf an einer barrierefreien Infrastruktur auch in quantitativer Hinsicht weiter steigen. Ist Barrierefreiheit in wichtigen Lebensbereichen hingegen nicht gegeben, dürfte dies zu Kostensteigerungen in den Sozialhaushalten (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege) führen, weil Menschen weniger selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Dieser Entwicklung muss mit zukunftsfähigen Konzepten und sinnvoller Investition entgegengetreten werden – und nicht mit pauschalen Sparerwägungen und Standardabsenkungen bei der Versorgung, heißt es in einer Presseinformation zum Beschluss des Landesteilhabebeirats Bremen.
Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein, zugleich Vorsitzender des Landesteilhabebeirats, erklärt zu dem Beschluss: „Den Beschluss des Landesteilhabebeirats begrüße ich ausdrücklich. Er dient der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Schaffung barrierefreier Strukturen im öffentlichen Raum. Hiermit ist Bremen in Verzug. Ohne weitere finanzielle Mittel dürfte es noch Jahrzehnte dauern bis Barrierefreiheit in ausreichendem Umfang gegeben ist.“
Der Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, meint: „Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland 9,3 Prozent der Menschen als schwerbehindert anerkannt sind, halte ich es für angemessen, wenn 5 Prozent der Infrastrukturmittel für Barrierefreiheit aufgewendet werden. Für das Land Bremen sind dies 47 Millionen Euro. Dies erscheint auf den ersten Blick viel zu sein. Der Betrag wird aber über mehrere Jahre gestreckt, und angesichts der nach wie vor vorhandenen Barrieren beispielsweise in Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist dies allenfalls ein auskömmlicher Betrag.“
Zum Hintergrund:
Der Bundestag hat 2025 die Schaffung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Das Sondervermögen soll der Modernisierung und einer Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands dienen. Zentrales Ziel des Sondervermögens ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen – durch bessere Kitas, Schulen, Straßen und Schienen, durch günstige und klimafreundliche Energie, durch schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum.
Aus dem Sondervermögen erhalten die Bundesländer und Kommunen 100 Milliarden Euro. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen davon auf Bremen 940 Millionen Euro. Das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG) sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile für Investitionen auf die kommunale Infrastruktur entfallen sollen.




