Berlin (kobinet)
Am 11. Februar 2026 war ein wichtiger Tag.
Die Bundes-Regierung hat einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Viele Menschen kritisieren den Entwurf.
Raul Krauthausen ist Aktivist.
Er kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Ein Aktivist ist eine Person, die etwas ändern will.
Er sagt: Der Entwurf ist sehr schlecht.
Raul Krauthausen arbeitet mit Ability-Watch zusammen.
Ability-Watch ist eine Organisation.
Das bedeutet: Viele Menschen arbeiten dort zusammen.
Sie setzen sich für Menschen mit Behinderung ein.
Sie warnen vor dem Gesetz.
Sie sagen: Das Gesetz schützt nicht Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz schützt Firmen vor Barriere-Freiheit.
Raul Krauthausen hat auf Facebook geschrieben.
Er sagt: Das ist kein Fortschritt.
Fortschritt bedeutet: Etwas wird besser.
Das ist Etiketten-Schwindel.
Etiketten-Schwindel bedeutet: Es sieht gut aus.
Aber es ist nicht gut.
Die Bundes-Regierung erlaubt Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: unfaire Behandlung von Menschen.
Die Diskriminierung ist erlaubt bei Stufen.
Die Diskriminierung ist erlaubt bei zu schmalen Türen.
Die Bundes-Regierung hatte ein Ziel.
Sie wollte die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Das ist ein Abkommen.
Ein Abkommen ist eine Vereinbarung.
Viele Länder auf der Welt haben diese Vereinbarung unterschrieben.
Es soll Barrieren abbauen.
Aber das Gesetz macht etwas anderes.
Private Firmen bekommen einen Frei-Brief.
Frei-Brief bedeutet: Sie müssen nichts ändern.
Sie dürfen Barrieren stehen lassen.
Das Gesetz spricht von angemessenen Vorkehrungen.
Angemessene Vorkehrungen sind passende Lösungen.
Diese Lösungen sind für Menschen mit Behinderung.
Ability-Watch kritisiert diese Regelung.
Das Gesetz will den Zugang zu Waren regeln.
Das Gesetz will den Zugang zu Dienst-Leistungen regeln.
Aber das Gesetz macht den Anspruch wieder kaputt.
In Paragraf 7 Absatz 3 Nummer 3 steht etwas.
Dort steht eine wichtige Regel.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Ein Absatz ist ein Text-Teil.
In einem Absatz stehen mehrere Sätze zu einem Thema.
Die Regel sagt: Alle baulichen Änderungen sind zu viel.
Sie sind immer eine zu große Belastung.
Das gilt für alle privaten Firmen.
Das gilt immer.
Das gilt auch dann: Wenn die Änderung wenig kostet.
Wenn die Änderung leicht ist.
Raul Krauthausen sagt: Das ist Etiketten-Schwindel.
Der Gesetz-Geber sagt: Jede bauliche Anpassung ist zu viel.
Das gilt für alle Firmen.
Das gilt für immer.
Das zerstört die moralische Basis für Barriere-Freiheit.
Die moralische Basis bedeutet: Was ist richtig?
Was ist falsch?
Warum machen wir etwas?
Das zerstört auch die rechtliche Basis für Barriere-Freiheit.
Die rechtliche Basis sind die Regeln im Gesetz.
Sie sind die Grund-Lage.
Sie sagen: Was muss sein?
Menschen mit Behinderung bekommen einen Bären-Dienst.
Bären-Dienst bedeutet: Es soll helfen.
Aber es schadet.
Die Bundes-Regierung erlaubt Diskriminierung.
Die Diskriminierung passiert hinter Stufen.
Die Diskriminierung passiert hinter zu schmalen Türen.
Raul Krauthausen findet das Gesetz besonders schlimm.
Das Gesetz versteht angemessene Vorkehrungen falsch.
Und das Gesetz macht das absichtlich.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt etwas anderes.
Sie sagt: Angemessene Vorkehrungen ermöglichen gleiche Teil-Habe.
Teil-Habe bedeutet: Mit-Machen in der Gesellschaft.
Der Gesetz-Entwurf sagt etwas anderes.
Angemessene Vorkehrungen sind nur praktische Lösungen vor Ort.
Diese Lösungen sind nur für einzelne Personen.
Diese Lösungen sind nur für den Moment.

Foto: Raul Krauthausen
Berlin (kobinet) Die Kritik an dem vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) reißt nicht ab. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich nach Ansicht von Raul Krauthausen bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. Der Aktivist und AbilityWatch warnen: "Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit." Auf einem über Facebook verbreiteten Sharepic von Raul Krauthausen heißt es: "Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet."
„Mit der Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehenzulassen. Der ‚Bärendienst‘: Gesetzliche Legitimation für Barrieren.“ Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.
In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand. „Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel“, erklärt Raúl Krauthausen. „Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“
Besonders perfide ist nach Ansicht von Raul Krauthausen das bewusste Missverständnis des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“. Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziert der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive „individuelle, praktikable Lösungen vor Ort“.

Foto: Raul Krauthausen
Berlin (kobinet) Die Kritik an dem vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) reißt nicht ab. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich nach Ansicht von Raul Krauthausen bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. Der Aktivist und AbilityWatch warnen: "Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit." Auf einem über Facebook verbreiteten Sharepic von Raul Krauthausen heißt es: "Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet."
„Mit der Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehenzulassen. Der ‚Bärendienst‘: Gesetzliche Legitimation für Barrieren.“ Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.
In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand. „Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel“, erklärt Raúl Krauthausen. „Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“
Besonders perfide ist nach Ansicht von Raul Krauthausen das bewusste Missverständnis des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“. Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziert der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive „individuelle, praktikable Lösungen vor Ort“.




