BERLIN (kobinet)
Die Koordinations-Stelle für ganz Deutschland wurde geschlossen.
Der Name war: National-Koordinations-Stelle Tourismus für Alle.
Die Abkürzung war: NatKo.
Das war im Dezember 2023.
Es gibt ein System mit dem Namen: Reisen für Alle.
Das System gibt Informationen über barriere-freie Reise-Angebote.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Das System vergibt auch Zertifikate.
Zertifikate sind Urkunden.
Die Urkunden zeigen: Ein Angebot ist barriere-frei.
Die Bayern Tourist GmbH kümmert sich jetzt um das System.
Die Abkürzung ist: BTG.
Nach der Schließung wurde es ruhiger um das System.
Die kobinet Nachrichten haben deshalb nachgefragt.
Das war im August 2025.
Isabella Hren arbeitet bei der BTG.
Sie ist die Chef-In.
Sie hat auf die Fragen geantwortet.
Die kobinet Nachrichten haben die Antwort veröffentlicht.
Hier ist der Link: https://kobinet-nachrichten.org/2025/08/15/wie-es-mit/
Im August konnte Isabella Hren noch nicht viel sagen.
Es fehlten noch wichtige Regeln.
Diese Regeln heißen: Rahmen-Bedingungen.
Das Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Energie musste diese machen.
Die Abkürzung ist: BMWE.
Es sollte einen Beirat geben für Reisen für Alle.
Ein Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen beraten ein Projekt.
Der Beirat sollte Ende 2025 anfangen zu arbeiten.
In der kommenden Woche wird der Beirat gegründet.
Die kobinet Nachrichten haben beim BMWE nachgefragt.
Die kobinet Nachrichten wollten wissen:
Wie sehen die Rahmen-Bedingungen jetzt aus?
Die Antwort vom BMWE kommt jetzt.
Frage zur Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit
kobinet fragt:
Wie wird die Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit eingebunden?
Eine Fach-Stelle ist eine Stelle vom Bund.
Dort arbeiten Menschen, die sich sehr gut auskennen.
Wie wird das Kompetenz-Zentrum Tourismus eingebunden?
Ein Kompetenz-Zentrum ist eine Stelle mit viel Wissen.
Dort arbeiten Fach-Leute.
Sie helfen und beraten andere Menschen.
BMWE antwortet:
Die Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit ist im Beirat dabei.
Es gibt ein Kompetenz-Zentrum Tourismus vom Bund.
Das Zentrum soll die Tourismus-Branche stärken.
Das Zentrum gibt Informationen weiter.
Die Informationen sind über nachhaltige Entwicklung.
Das bedeutet: Umwelt-Schutz und Klima-Schutz.
Das Zentrum macht neue Ideen bekannt.
Neue Ideen heißen auch: Innovationen.
Das Kompetenz-Zentrum hat wenig Wissen über Barriere-Freiheit.
Das Zentrum weiß auch wenig über Zertifizierung.
Zertifizierung bedeutet: Etwas wird geprüft.
Dann bekommt man ein Papier.
Das Papier zeigt: Alles ist gut.
Deshalb ist das Zentrum nicht im Beirat dabei.
Frage zur Mit-Arbeit von Behinderten-Verbänden
kobinet fragt:
Wie können Behinderten-Verbände mit-arbeiten?
Zum Beispiel der Deutsche Behinderten-Rat.
BMWE antwortet:
Der Deutsche Behinderten-Rat benennt 4 Personen.
Diese Personen vertreten die Behinderten-Verbände.
Sie arbeiten im Beirat mit.
Der Beirat trifft sich einmal im Jahr.
Das erste Treffen ist hybrid.
Das bedeutet: Manche Personen kommen persönlich.
Andere Personen nehmen per Video-Konferenz teil.
Die weiteren Treffen können digital sein.
Die Treffen können auch vor Ort sein.
Das wird gemeinsam abgesprochen.
Die BTG und die Mitglieder sprechen das ab.
Frage zu weiterer Fach-Kompetenz
kobinet fragt:
Wie wird weitere Kompetenz eingebunden?
Zum Beispiel die Kompetenz von Erhebern.
Erheber sind Menschen.
Sie sammeln Informationen.
Oder die Kompetenz von anderen Beteiligten.
BMWE antwortet:
Der Beirat hat verschiedene Mitglieder.
Im Beirat sind Behinderten-Verbände vertreten.
Die Tourismus-Wirtschaft ist vertreten.
Master-Lizenz-Nehmer sind vertreten.
Ein Master-Lizenz-Nehmer kauft die Rechte für ein Produkt.
Dann darf er diese Rechte an andere weiter-verkaufen.
Erheber sind vertreten.
Auch der Bund ist vertreten.
Das BMWE ist dabei.
Das BMAS ist dabei.
BMAS bedeutet: Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist dabei.
Die Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit ist dabei.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus ist dabei.
Frage zu europäischen Erfahrungen
kobinet fragt:
Werden europäische Erfahrungen genutzt?
Zum Beispiel vom ENAT-Netzwerk.
Ein Netz-Werk ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben den gleichen Beruf.
ENAT ist ein europäisches Netzwerk.
Es arbeitet für barriere-freien Tourismus.
BMWE antwortet:
Der Beirat kann weitere Experten einladen.
Das kann der Beirat bei einzelnen Fragen machen.
Das können auch europäische Tourismus-Anbieter sein.
Das kann auch das ENAT-Netzwerk sein.
Der Beirat entscheidet das selbst.

Foto: BTG / screenshot
BERLIN (kobinet) Nach der Auflösung der Nationalen Koordinationsstelle "Tourismus für Alle" (NatKo) und der Überleitung des Informations- und Zertifizierungssystems "Reisen für Alle" im Dezember 2023 an die Bayern Tourist GmbH (BTG) war es in der breiten Öffentlichkeit etwas ruhiger um dieses System geworden. Die "kobinet Nachrichten" hatten deshalb im August 2025 bei der BTG nachgefragt, wie es denn mit "Reisen für Alle" weitergehen wird. Die entsprechende Antwort von die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren hatten wir in den "kobinet-Nachrichten" veröffentlicht. Damals konnte uns Isabella Frau Hren noch nichts zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus sowie zur Zusammenarbeit mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden, sagen. Dazu waren noch notwendige Rahmenbedingungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber zu schaffen. Weil sich in der kommenden Woche der für Ende 2025 angekündigt Beirat "Reisen für Alle" (Beirat RfA) konstituieren wird, haben wir uns beim BMWE erkundigt, wie denn diese Rahmenbedingungen nun aussehen. Die Antwort des BMWE geben wir im Weiteren hier unkommentiert wider.
kobinet: Welche aktuellen Überlegungen und Bedingungen gibt es dafür, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus in die Arbeit des Beirates „Reisen für Alle“ einzubeziehen ?
BMWE: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist im RfA-Beirat vertreten. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken, indem es als Informationsknotenpunkt Wissen zur wirtschaftlich tragfähigen nachhaltigen Entwicklung an touristische Multiplikatoren adressiert und ressourcenschonende Innovationen im Tourismus innerhalb der Branche bekannt macht. Sein Portfolio enthält dabei keine ausgeprägten Erkenntnisse zu Fragen der Barrierefreiheit oder zur Zertifizierung von barrierefreien Angeboten. Das Kompetenzzentrum Tourismus ist deshalb nicht im Beirat vertreten.
kobinet: Welche Rahmenbedingungen wurden gesetzt, um den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbände eine Mitarbeit in der Tätigkeit des Beirates „Reisen für Alle“ zu ermöglichen ?
BMWE: Der Deutsche Behindertenrat benennt vier Personen, die die Verbände der Menschen mit Behinderungen im RfA-Beirat vertreten. Das Gremium tagt einmal im Jahr. Die erste Sitzung wird hybrid in Präsenz und als Videokonferenz abgehalten, die weiteren Sitzungen werden in Absprache zwischen BTG und den Mitgliedern digital oder in Präsenz abgehalten.
kobinet: Wie wird gewährleistet, dass weitere Kompetenz auf dem Sachgebiet des barrierefreien Reisen, zum Beispiel jene der Erheberinnen und Erheber, oder anderer Shareholder mit in die Arbeit des Beirates eingebunden werden ?
BMWE: Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern von Behindertenverbänden, Tourismuswirtschaft, Masterlizenznehmern, Erheberinnen/Erhebern, Bund (BMWE, BMAS, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und Deutscher Zentrale für Tourismus.
kobinet: Gibt es Überlegungen für die Arbeit des Beirates auch die Erfahrungen anderer europäischer Tourismusanbieter und zum Beispiel des ENAT-Netzwerkes zu nutzen ?
BMWE: Dem Beirat steht es frei, in seiner Arbeit zu einzelnen Fragestellungen weitere Experten einzubinden. Das können bei Bedarf auch die genannten anderen europäischen Tourismusanbieter oder das ENAT-Netzwerk sein. Die Auswahl steht im Ermessen des Beirats.

Foto: BTG / screenshot
BERLIN (kobinet) Nach der Auflösung der Nationalen Koordinationsstelle "Tourismus für Alle" (NatKo) und der Überleitung des Informations- und Zertifizierungssystems "Reisen für Alle" im Dezember 2023 an die Bayern Tourist GmbH (BTG) war es in der breiten Öffentlichkeit etwas ruhiger um dieses System geworden. Die "kobinet Nachrichten" hatten deshalb im August 2025 bei der BTG nachgefragt, wie es denn mit "Reisen für Alle" weitergehen wird. Die entsprechende Antwort von die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren hatten wir in den "kobinet-Nachrichten" veröffentlicht. Damals konnte uns Isabella Frau Hren noch nichts zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus sowie zur Zusammenarbeit mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden, sagen. Dazu waren noch notwendige Rahmenbedingungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber zu schaffen. Weil sich in der kommenden Woche der für Ende 2025 angekündigt Beirat "Reisen für Alle" (Beirat RfA) konstituieren wird, haben wir uns beim BMWE erkundigt, wie denn diese Rahmenbedingungen nun aussehen. Die Antwort des BMWE geben wir im Weiteren hier unkommentiert wider.
kobinet: Welche aktuellen Überlegungen und Bedingungen gibt es dafür, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus in die Arbeit des Beirates „Reisen für Alle“ einzubeziehen ?
BMWE: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist im RfA-Beirat vertreten. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken, indem es als Informationsknotenpunkt Wissen zur wirtschaftlich tragfähigen nachhaltigen Entwicklung an touristische Multiplikatoren adressiert und ressourcenschonende Innovationen im Tourismus innerhalb der Branche bekannt macht. Sein Portfolio enthält dabei keine ausgeprägten Erkenntnisse zu Fragen der Barrierefreiheit oder zur Zertifizierung von barrierefreien Angeboten. Das Kompetenzzentrum Tourismus ist deshalb nicht im Beirat vertreten.
kobinet: Welche Rahmenbedingungen wurden gesetzt, um den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbände eine Mitarbeit in der Tätigkeit des Beirates „Reisen für Alle“ zu ermöglichen ?
BMWE: Der Deutsche Behindertenrat benennt vier Personen, die die Verbände der Menschen mit Behinderungen im RfA-Beirat vertreten. Das Gremium tagt einmal im Jahr. Die erste Sitzung wird hybrid in Präsenz und als Videokonferenz abgehalten, die weiteren Sitzungen werden in Absprache zwischen BTG und den Mitgliedern digital oder in Präsenz abgehalten.
kobinet: Wie wird gewährleistet, dass weitere Kompetenz auf dem Sachgebiet des barrierefreien Reisen, zum Beispiel jene der Erheberinnen und Erheber, oder anderer Shareholder mit in die Arbeit des Beirates eingebunden werden ?
BMWE: Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern von Behindertenverbänden, Tourismuswirtschaft, Masterlizenznehmern, Erheberinnen/Erhebern, Bund (BMWE, BMAS, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und Deutscher Zentrale für Tourismus.
kobinet: Gibt es Überlegungen für die Arbeit des Beirates auch die Erfahrungen anderer europäischer Tourismusanbieter und zum Beispiel des ENAT-Netzwerkes zu nutzen ?
BMWE: Dem Beirat steht es frei, in seiner Arbeit zu einzelnen Fragestellungen weitere Experten einzubinden. Das können bei Bedarf auch die genannten anderen europäischen Tourismusanbieter oder das ENAT-Netzwerk sein. Die Auswahl steht im Ermessen des Beirats.




