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Mit -Reisen für Alle- geht es weiter

Bild zeigt die acht Piktogramme des Informations- und Zertifizierungssystems
Piktogramme "Reisen für Alle"
Foto: BTG / screenshot

BERLIN (kobinet) Nach der Auflösung der Nationalen Koordinationsstelle "Tourismus für Alle" (NatKo) und der Überleitung des Informations- und Zertifizierungssystems "Reisen für Alle" im Dezember 2023 an die Bayern Tourist GmbH (BTG)  war es in der breiten Öffentlichkeit etwas ruhiger um dieses System geworden. Die "kobinet Nachrichten" hatten deshalb im August 2025 bei der BTG nachgefragt, wie es denn mit "Reisen für Alle" weitergehen wird. Die entsprechende Antwort von die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren hatten wir in den "kobinet-Nachrichten" veröffentlicht. Damals konnte uns Isabella Frau Hren noch nichts zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus sowie zur Zusammenarbeit mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden, sagen. Dazu waren noch notwendige Rahmenbedingungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber zu schaffen. Weil sich in der kommenden Woche der für Ende 2025 angekündigt Beirat "Reisen für Alle" (Beirat RfA) konstituieren wird, haben wir uns beim BMWE erkundigt, wie denn diese Rahmenbedingungen nun aussehen. Die Antwort des BMWE geben wir im Weiteren hier unkommentiert wider.

kobinet: Welche aktuellen Überlegungen und Bedingungen gibt es dafür, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus in die Arbeit des Beirates „Reisen für Alle“ einzubeziehen ?

BMWE: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist im RfA-Beirat vertreten. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken, indem es als Informationsknotenpunkt Wissen zur wirtschaftlich tragfähigen nachhaltigen Entwicklung an touristische Multiplikatoren adressiert und ressourcenschonende Innovationen im Tourismus innerhalb der Branche bekannt macht. Sein Portfolio enthält dabei keine ausgeprägten Erkenntnisse zu Fragen der Barrierefreiheit oder zur Zertifizierung von barrierefreien Angeboten. Das Kompetenzzentrum Tourismus ist deshalb nicht im Beirat vertreten.

kobinet: Welche Rahmenbedingungen wurden gesetzt, um den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbände eine Mitarbeit in der Tätigkeit des Beirates „Reisen für Alle“ zu ermöglichen ?

BMWE: Der Deutsche Behindertenrat benennt vier Personen, die die Verbände der Menschen mit Behinderungen im RfA-Beirat vertreten. Das Gremium tagt einmal im Jahr. Die erste Sitzung wird hybrid in Präsenz und als Videokonferenz abgehalten, die weiteren Sitzungen werden in Absprache zwischen BTG und den Mitgliedern digital oder in Präsenz abgehalten.

kobinet: Wie wird gewährleistet, dass weitere Kompetenz auf dem Sachgebiet des barrierefreien Reisen, zum Beispiel jene der Erheberinnen und Erheber, oder anderer Shareholder mit in die Arbeit des Beirates eingebunden werden ?

BMWE: Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern von Behindertenverbänden, Tourismuswirtschaft, Masterlizenznehmern, Erheberinnen/Erhebern, Bund (BMWE, BMAS, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und Deutscher Zentrale für Tourismus.

kobinet: Gibt es Überlegungen für die Arbeit des Beirates auch die Erfahrungen anderer europäischer Tourismusanbieter und zum Beispiel des ENAT-Netzwerkes zu nutzen ?

BMWE: Dem Beirat steht es frei, in seiner Arbeit zu einzelnen Fragestellungen weitere Experten einzubinden. Das können bei Bedarf auch die genannten anderen europäischen Tourismusanbieter oder das ENAT-Netzwerk sein. Die Auswahl steht im Ermessen des Beirats.