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Bezirk Oberbayern ruft zum Bereitstellen barrierefreier Wohnungen auf

Zwei Frauen stehen vor einem mehrgeschossigen Gebäude. Eine Frau übergibt der anderen einen Schlüssel
Schlüsselübergabe - ein Wunsch, der für viele unerfüllt bleibt
Foto: Bezirk Oberbayern

MÜNCHEN (kobinet) Wer in München eine Wohnung sucht, der hat es sehr schwer, eine passende Wohnung zu finden. Für Menschen mit Behinderungen ist es oft nahezu unmöglich. Trotz gesetzlicher Gleichstellung bleibt der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für viele eine kaum überwindbare Hürde. Der Bezirk Oberbayern appelliert deshalb an private Vermieterinnen und Vermieter, ihre Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Davon besonders betroffen sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können und auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Sie konkurrieren auf einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt, und Menschen mit Behinderungen haben zusätzlich in besonderem Maße mit Vorbehalten und struktureller Benachteiligung zu kämpfen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert regelmäßig Fälle, in denen diese Menschen bei der Wohnungsvergabe benachteiligt werden. Vor allem Personen mit seelischen Erkrankungen stoßen auf verdeckte Barrieren: Misstrauen, Unsicherheit, Stigmatisierung. Wenn Betroffene keine Wohnung finden oder diese verlieren, verlieren sie oft auch soziale Stabilität und Lebensperspektive.

Als Träger der Hilfen für Menschen mit Behinderungen finanziert der Bezirk Oberbayern ambulante Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. „Das kann die klassische Mietwohnung mit ambulanter Unterstützung sein oder eine inklusive Wohngemeinschaft mit pädagogischer Begleitung. Gerade in München jedoch übersteigen viele Mieten die sozialhilferechtlich finanzierbaren Grenzen“, sagt Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger.

Um gegenzusteuern, hat der Bezirk eine eigene Wohnraumkoordination eingerichtet. Sie berät Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereit sind, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen anzubieten – zu fairen Bedingungen und mit langfristiger Perspektive. Auf Wunsch kann ein Immobilienangebot z.B. auch an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden, die insbesondere für Wohngemeinschaften oft als Hauptmieter fungieren. Dienste und Träger bieten die Betreuung vor Ort und sorgen für stabile Mietverhältnisse. So entsteht Sicherheit für alle Seiten.