Berlin (kobinet)
Am 3. Dezember 2025 ist ein besonderer Tag.
Es ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag hat Anja Piel gesprochen.
Anja Piel arbeitet beim Deutschen Gewerkschafts-Bund.
Die Abkürzung ist: DGB.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeiter.
Die Gewerkschaft redet mit den Chefs.
Ein Gewerkschafts-Bund ist eine große Gruppe.
Viele Gewerkschaften arbeiten da zusammen.
Sie ist im Vorstand vom DGB.
Der Vorstand ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen leiten eine Organisation.
Der Vorstand trifft wichtige Entscheidungen.
Anja Piel ist besorgt.
Immer mehr Menschen mit Behinderungen verlieren ihre Arbeit.
Das ist ein großes Problem.
Die Wirtschafts-Lage ist schwierig.
Wirtschaft bedeutet: Menschen kaufen Sachen mit Geld.
Menschen verkaufen Sachen für Geld.
Die Wirtschafts-Lage zeigt: Wie geht es den Firmen?
Menschen mit Behinderungen trifft das besonders hart.
Auch lange kranke Menschen sind betroffen.
Viele Betriebe drängen diese Menschen hinaus.
Die Menschen verlieren ihre Arbeit.
Dann ist es sehr schwer.
Eine neue Arbeit zu finden ist schwer.
Das ist nicht fair.
Viele Menschen haben eine gute Ausbildung.
Menschen mit Behinderungen sind länger arbeits-los.
Das ist bewiesen.
Länger als Menschen ohne Behinderung.
Das darf nicht sein.
Die Bundes-Regierung muss etwas tun.
Die Bundes-Regierung muss die Menschen besser schützen.
Manche Betriebe machen etwas Falsches.
Die Betriebe wollen Menschen mit Behinderungen los-werden.
Dafür nutzen die Betriebe Aufhebungs-Verträge.
Ein Aufhebungs-Vertrag beendet einen Arbeits-Vertrag.
Der Chef und der Arbeit-Nehmer einigen sich.
Beide beenden das Arbeits-Verhältnis zusammen.
So umgehen die Betriebe den Kündigungs-Schutz.
Kündigungs-Schutz schützt Arbeit-Nehmer vor Kündigungen.
Der Chef darf nicht einfach so kündigen.
Der Chef braucht einen guten Grund.
Das Gesetz schützt die Arbeit-Nehmer.
Menschen mit Behinderungen haben besonderen Kündigungs-Schutz.
Die Betriebe umgehen auch die Wieder-Eingliederung.
Wieder-Eingliederung bedeutet: Ein Mensch war krank.
Jetzt kommt der Mensch zurück zur Arbeit.
Die Firma hilft dabei.
Der Mensch kann langsam wieder arbeiten.
Nach langer Krankheit kommt man langsam zurück.
Das ist wichtig für kranke Menschen.
Aber die Betriebe halten sich nicht daran.
Der DGB fordert neue Regeln.
Die Schwerbehinderten-Vertretung muss immer gefragt werden.
Schwerbehinderten-Vertretung bedeutet: Menschen mit Behinderung haben Helfer.
Die Helfer setzen sich für ihre Rechte ein.
Die Helfer arbeiten in der Firma.
Bei allen Entscheidungen über Personal.
Sonst sind die Entscheidungen ungültig.
Das gilt schon bei Kündigungen.
Das muss auch bei Aufhebungs-Verträgen gelten.
Lange kranke Menschen brauchen mehr Rechte.
Die Menschen brauchen ein Recht auf Eingliederungs-Management.
Betriebliches Eingliederungs-Management bedeutet: Die Firma kümmert sich um kranke Mitarbeiter.
Die Firma hilft ihnen zurück zur Arbeit.
Die Firma sucht nach guten Lösungen.
Der Betrieb muss helfen.
Wer nach langer Krankheit zurück will, soll das können.
Niemand darf mit einem Aufhebungs-Vertrag weg-geschickt werden.
Anja Piel sagt: Das ist wichtig für die Gewerkschaften.
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen Rechte für Menschen mit Behinderung.
Eine Konvention ist ein wichtiger internationaler Vertrag.
Viele Länder haben unterschrieben.
Die Gewerkschaften kämpfen dafür.
Bis dieses Recht überall gilt.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2025 hat sich Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewarkschaftsbund (DGB) alarmiert über den Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gezeigt. "Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung. Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen", betonte Anja Piel.
Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden. Darüber hinaus braucht es nach Ansicht des DGB für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, dürfe nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.
„Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird“, so Anja Piel.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2025 hat sich Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewarkschaftsbund (DGB) alarmiert über den Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gezeigt. "Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung. Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen", betonte Anja Piel.
Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden. Darüber hinaus braucht es nach Ansicht des DGB für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, dürfe nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.
„Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird“, so Anja Piel.




