Berlin (kobinet)
Der Innovations-Ausschuss hat etwas beschlossen.
Der Innovations-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Die Gruppe prüft neue Behandlungs-Methoden.
Sie prüft: Helfen die Methoden kranken Menschen?
Die Kranken-Kassen bezahlen dann gute Behandlungen.
Der Innovations-Ausschuss gehört zum G-B-A.
G-B-A bedeutet: Gemeinsamer Bundes-Ausschuss.
Der G-B-A ist eine wichtige Gruppe.
Die Gruppe macht Regeln für Ärzte.
Die Gruppe macht auch Regeln für Kranken-Häuser.
Die Regeln sagen: Welche Behandlung bezahlt die Kranken-Kasse?
Es geht um Intensiv-Pflege außerhalb vom Kranken-Haus.
Das nennt man: außer-klinische Intensiv-Pflege.
Das bedeutet: Ein schwer kranker Mensch braucht viel Hilfe.
Der Mensch ist nicht im Kranken-Haus.
Der Mensch ist zu Hause.
Oder in einer Pflege-Einrichtung.
Pflege-Kräfte helfen dem Menschen dort.
Sie helfen Tag und Nacht.
Es gab ein Projekt mit dem Namen ATME.
Das Projekt hat wichtige Dinge heraus-gefunden.
Das Projekt hat untersucht:
Es geht um Menschen mit künstlicher Beatmung.
Das bedeutet: Ein Mensch kann nicht alleine atmen.
Eine Maschine hilft dem Menschen beim Atmen.
Die Maschine pumpt Luft in die Lunge.
So bekommt der Mensch genug Sauer-Stoff.
Oder um Menschen mit einem Luft-Röhren-Schnitt.
Das schwere Wort dafür ist: Tracheotomie.
Ein Arzt macht einen kleinen Schnitt am Hals.
Durch den Schnitt kommt ein Schlauch.
Der Schlauch geht in die Luft-Röhre.
Der Mensch kann dann durch den Schlauch atmen.
Im Jahr 2020 gab es neue Regeln.
Der Gesetz-Geber hat die Regeln gemacht.
Gesetz-Geber bedeutet: Die Politiker machen Gesetze.
Das sind die Politiker im Bundes-Tag.
Und die Politiker im Bundes-Rat.
Sie entscheiden über neue Regeln für alle.
Die Regeln gelten für außer-klinische Intensiv-Pflege.
Der G-B-A hat dann Details fest-gelegt.
Jetzt gibt es neue Erkenntnisse aus dem Projekt.
Der Innovations-Ausschuss gibt diese Erkenntnisse weiter.
Er gibt sie an den G-B-A weiter.
Die Empfehlungen aus dem Projekt sind wichtig.
Sie können helfen die Pflege besser zu machen.
Die Versorgungs-Prozesse können sich verbessern.
Versorgungs-Prozesse bedeutet: Wie bekommt man Hilfe?
Das sind alle Schritte von der Arzt-Praxis zur Behandlung.
Zum Beispiel: Termin machen und untersuchen lassen.
Und Medikamente bekommen.
Das steht in einer Presse-Information.
Die Presse-Information kommt vom Innovations-Ausschuss.
Der Innovations-Ausschuss arbeitet nach Paragraph 92b S-G-B 5.
S-G-B 5 bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch 5.
Paragraph 92b S-G-B 5 ist eine Regel.
Die Regel regelt: Wie werden neue Behandlungen bezahlt?
Die Kranken-Kassen müssen sich an diese Regel halten.
Hier können Sie mehr lesen:

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die gezielte Weitergabe von Projektergebnissen zur außerklinischen Intensivpflege beschlossen: Dank des Projektes ATME liegt eine Beschreibung und Analyse der Versorgungsstrukturen, Krankheitsverläufe und Bedarfe von beatmeten und/oder tracheotomierten Menschen vor. Die gewonnenen Einblicke sind von besonderer Relevanz, weil der Gesetzgeber den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Jahr 2020 neu geregelt hatte. Aufbauend auf den gesetzlichen Regelungen definierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Details. Der Innovationsausschuss leitet die nun vorliegenden Erkenntnisse entsprechend auch an den G-BA weiter. Die Projektempfehlungen können eine Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Versorgungsprozesse sein, heißt es in einer Presseinformation des Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gem. § 92b SGB V.

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die gezielte Weitergabe von Projektergebnissen zur außerklinischen Intensivpflege beschlossen: Dank des Projektes ATME liegt eine Beschreibung und Analyse der Versorgungsstrukturen, Krankheitsverläufe und Bedarfe von beatmeten und/oder tracheotomierten Menschen vor. Die gewonnenen Einblicke sind von besonderer Relevanz, weil der Gesetzgeber den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Jahr 2020 neu geregelt hatte. Aufbauend auf den gesetzlichen Regelungen definierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Details. Der Innovationsausschuss leitet die nun vorliegenden Erkenntnisse entsprechend auch an den G-BA weiter. Die Projektempfehlungen können eine Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Versorgungsprozesse sein, heißt es in einer Presseinformation des Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gem. § 92b SGB V.




