Berlin (kobinet)
Die BAG SELBST-HILFE ist eine große Organisation.
Sie hilft Menschen mit Behinderung.
Und sie hilft chronisch kranken Menschen.
Chronisch krank bedeutet: Eine Person ist lange krank.
Die Krankheit geht nicht weg.
Die Organisation findet gut:
Es gibt eine Reform für ein Gesetz.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist: BGG.
Am 19. November 2025 gab es einen Entwurf.
Entwurf bedeutet: Ein erster Plan für das neue Gesetz.
Die BAG SELBST-HILFE sagt:
Der Entwurf ist nicht gut genug.
Es fehlen wichtige Regeln.
Für eine inklusive Gesellschaft brauchen wir bessere Regeln.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Barriere-Freiheit ist wichtig für alle Menschen.
Sie hilft der Wirtschaft.
Sie hilft allen Generationen.
Das steht in einer Presse-Information.
Dr. Martin Danner ist Bundes-Geschäfts-Führer.
Er sagt:
Private Firmen haben zu wenig Pflichten.
Zum Beispiel: Geschäfte oder Dienst-Leister.
Dienst-Leister bedeutet: Eine Firma macht etwas für dich.
Zum Beispiel ein Pflege-Dienst.
Oder ein Bus-Unternehmen.
Diese Firmen müssen oft keine Barriere-Freiheit schaffen.
Das ist ein großes Problem.
Menschen kaufen jeden Tag ein.
Sie nutzen Dienst-Leistungen.
Sie schließen Verträge ab.
Überall sollte es barriere-frei sein.
Der Entwurf verpasst diese Chance.
Das muss überarbeitet werden.
Der Entwurf sagt auch:
Bauliche Änderungen sind oft zu teuer.
Und zu schwer für Firmen.
Das gilt auch für kleine Änderungen.
Zum Beispiel: Das Montieren von einem Halte-Griff.
Montieren bedeutet: Etwas wird fest-gemacht oder angebracht.
Die BAG SELBST-HILFE findet das falsch.
Dr. Martin Danner kritisiert das.
Er sagt:
So wird Barriere-Freiheit freiwillig.
Aber sie muss verpflichtend sein.
Verpflichtend bedeutet: Du musst es machen.
Es ist eine Pflicht.
Das ist kein Fortschritt.
Das ist ein Rück-Schritt.
Es gibt noch ein Problem:
Das Verbands-Klage-Recht ist zu schwach.
Verbands-Klage-Recht bedeutet: Ein Verein kann klagen.
Der Verein kann für viele Menschen zum Gericht gehen.
So kann der Verein vielen Menschen auf einmal helfen.
Organisationen können für Menschen mit Behinderung klagen.
Aber sie können nur feststellen:
Hier gibt es eine Barriere.
Sie können nicht fordern:
Die Barriere muss weg.
Das ist nicht wirksam genug.
Menschen mit Behinderung brauchen mehr Rechte.
Ihre Organisationen auch.
Barrieren müssen beseitigt werden können.
Nicht nur festgestellt werden.
Dr. Martin Danner sagt am Ende:
Barriere-Freiheit ist wichtig für alle.
Menschen sollen selbst-bestimmt leben können.
Sie sollen arbeiten können.
Und reisen können.
Und einkaufen können.
Die Gesellschaft wird älter.
Dann brauchen mehr Menschen Barriere-Freiheit.
Deshalb ist das Gesetz so wichtig.
Es muss klare Pflichten geben.
Und Konsequenzen bei Verstößen.
Konsequenzen bedeutet: Etwas passiert, wenn man sich nicht an Regeln hält.
Zum Beispiel eine Strafe.
Die BAG SELBST-HILFE fordert:
Die Bundes-Regierung muss den Entwurf überarbeiten.
Bundes-Regierung bedeutet: Der Bundes-tag ist eine Gruppe.
Diese Menschen vertreten die Menschen in Deutschland.
Wir brauchen ein wirksames Gesetz.
Für eine zukunfts-fähige Gesellschaft.
Zukunfts-fähig bedeutet: Etwas funktioniert auch später noch gut.
Es ist gut vorbereitet für die Zukunft.
Mit echter Gleichstellung.
Gleichstellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Alle haben die gleichen Rechte.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen begrüßt die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich das Voranschreiten der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG-Reform). Doch der am 19. November 2025 vorgelegte Referentenentwurf bleibt in zentralen Fragen weit hinter dem zurück, was für eine inklusive und zukunftsorientierte Gesellschaft notwendige gesetzliche Voraussetzungen sind. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern der Schlüssel zu wirtschaftlicher Stärke, sozialer Teilhabe und zukunftsfähigen Strukturen für alle Generationen, heißt es in einer Presseinformation des Verbands.
„Besonders kritisch ist, dass private Anbieter und Dienstleister weiterhin weitgehend aus der Verantwortung entlassen werden sollen. Der Entwurf verpasst damit die historische Chance, Barrierefreiheit dort verbindlich zu verankern, wo Menschen täglich einkaufen, Verträge schließen, Dienstleistungen nutzen und am öffentlichen Leben teilnehmen. Hier besteht dringender Überarbeitungsbedarf“, mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Darüber hinaus sei es völlig unverständlich, warum bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen per se als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ anzusehen sein sollen. Demnach würde das dann sogar das Montieren eines Haltegriffs ausschließen.
„Teilhabe darf nicht durch gesetzliche Schlupflöcher legitimiert werden. Wenn ausgerechnet bauliche Änderungen und Anpassungen an Dienstleistungen pauschal als unbillige Belastung gelten, dann ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. So wird Barrierefreiheit zum freiwilligen Goodwill erklärt, statt zu einem verbindlichen Standard“, kritisiert Danner weiter.
Zudem bewertet die BAG SELBSTHILFE kritisch, dass das Verbandsklagerecht weiterhin auf reine Feststellungsklagen beschränkt bleiben soll. Dies schafft keine wirksame Rechtsdurchsetzung. Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen dürfen nicht gezwungen sein, Barrieren nur feststellen zu lassen, ohne ihre Beseitigung einfordern zu können. Anderenfalls wird die Reform zu einem rechtlichen Flickenteppich, der sogar bestehende Möglichkeiten schwächt.
„Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen selbstbestimmt leben, arbeiten, reisen und konsumieren können. Und sie ist angesichts des demografischen Wandels ein gesellschaftliches Zukunftsthema, das alle betrifft. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das klare Pflichten festschreibt und echte Konsequenzen vorsieht, wenn diese Pflichten verletzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung zur Überarbeitung des Entwurfes auf und damit, endlich die Weichen für ein wirkungsvolles und zukunftsfähiges Behindertengleichstellungsgesetz zu stellen“, macht Dr. Martin Danner deutlich.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen begrüßt die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich das Voranschreiten der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG-Reform). Doch der am 19. November 2025 vorgelegte Referentenentwurf bleibt in zentralen Fragen weit hinter dem zurück, was für eine inklusive und zukunftsorientierte Gesellschaft notwendige gesetzliche Voraussetzungen sind. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern der Schlüssel zu wirtschaftlicher Stärke, sozialer Teilhabe und zukunftsfähigen Strukturen für alle Generationen, heißt es in einer Presseinformation des Verbands.
„Besonders kritisch ist, dass private Anbieter und Dienstleister weiterhin weitgehend aus der Verantwortung entlassen werden sollen. Der Entwurf verpasst damit die historische Chance, Barrierefreiheit dort verbindlich zu verankern, wo Menschen täglich einkaufen, Verträge schließen, Dienstleistungen nutzen und am öffentlichen Leben teilnehmen. Hier besteht dringender Überarbeitungsbedarf“, mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Darüber hinaus sei es völlig unverständlich, warum bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen per se als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ anzusehen sein sollen. Demnach würde das dann sogar das Montieren eines Haltegriffs ausschließen.
„Teilhabe darf nicht durch gesetzliche Schlupflöcher legitimiert werden. Wenn ausgerechnet bauliche Änderungen und Anpassungen an Dienstleistungen pauschal als unbillige Belastung gelten, dann ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. So wird Barrierefreiheit zum freiwilligen Goodwill erklärt, statt zu einem verbindlichen Standard“, kritisiert Danner weiter.
Zudem bewertet die BAG SELBSTHILFE kritisch, dass das Verbandsklagerecht weiterhin auf reine Feststellungsklagen beschränkt bleiben soll. Dies schafft keine wirksame Rechtsdurchsetzung. Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen dürfen nicht gezwungen sein, Barrieren nur feststellen zu lassen, ohne ihre Beseitigung einfordern zu können. Anderenfalls wird die Reform zu einem rechtlichen Flickenteppich, der sogar bestehende Möglichkeiten schwächt.
„Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen selbstbestimmt leben, arbeiten, reisen und konsumieren können. Und sie ist angesichts des demografischen Wandels ein gesellschaftliches Zukunftsthema, das alle betrifft. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das klare Pflichten festschreibt und echte Konsequenzen vorsieht, wenn diese Pflichten verletzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung zur Überarbeitung des Entwurfes auf und damit, endlich die Weichen für ein wirkungsvolles und zukunftsfähiges Behindertengleichstellungsgesetz zu stellen“, macht Dr. Martin Danner deutlich.




