Berlin (kobinet)
Am 4. November 2025 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es prüft Gesetze.
Es geht um Triage-Regeln.
Triage bedeutet: Aus-suchen wer zuerst Hilfe bekommt.
Ärzte entscheiden das bei vielen Verletzten.
Verena Bentele ist die Präsidentin vom VdK.
VdK ist ein Verband.
Der Verband hilft Menschen.
Der VdK setzt sich für Rechte ein.
Eine Präsidentin ist eine Chefin.
Sie leitet den Verband.
Sie trifft wichtige Entscheidungen.
Sie sagt: Die Entscheidung ist wichtig.
Das Gericht hat nicht über den Inhalt entschieden.
Das Gericht hat nur gesagt: Der Bund darf diese Regeln nicht machen.
Die Bundes-Länder müssen jetzt die Regeln machen.
Bundes-Länder sind Teile von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Zum Beispiel: Bayern.
Oder: Berlin.
Jedes Bundes-Land hat eine eigene Regierung.
Der VdK hatte sich für ein Verbot eingesetzt.
Es geht um die Ex-Post-Triage.
Ex-Post-Triage bedeutet: Ein Patient bekommt schon Hilfe.
Dann kommt ein anderer Patient.
Der Arzt entscheidet neu: Wer braucht die Hilfe dringender?
Der VdK sagt: Ärzte sollen nur ein Kriterium nutzen.
Ein Kriterium ist eine wichtige Eigenschaft.
Man braucht diese Eigenschaft für etwas.
Das Kriterium ist: die kurz-fristige Überlebens-Wahrscheinlichkeit.
Das bedeutet: Wie wahrscheinlich wird ein kranker Mensch bald gesund?
Die Ärzte schätzen das ein.
Keine anderen Kriterien sollen eine Rolle spielen.
Wichtig ist: Transparenz muss da sein.
Transparenz bedeutet: Man zeigt anderen offen alles.
Rechts-Sicherheit muss da sein.
Rechts-Sicherheit bedeutet: Alle kennen die Regeln.
Die Regeln ändern sich nicht plötzlich.
Jeder kann sich auf die Regeln verlassen.
Gleichheit muss da sein.
Schutz vor Diskriminierung muss da sein.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Sie werden schlechter behandelt als andere Menschen.
Der VdK ist der größte Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen.
Zum Beispiel: kranken Menschen.
Oder: armen Menschen.
Die Gruppe setzt sich für die Rechte ein.
Für den VdK ist wichtig: Die Bundes-Länder müssen Menschen mit Behinderung schützen.
Der Schutz muss bei Triage-Situationen da sein.
Verena Bentele sagt: Es kann nicht sein.
Der Schutz ist ungeklärt.
Der Schutz hängt vom Wohn-Ort ab.
Diese Sorgen müssen ernst genommen werden.
Die Bundes-Länder müssen jetzt handeln.
Sie müssen eine neue Regelung treffen.
Die Regelung muss einheitlich sein.
Die Regelung muss abgestimmt sein.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025 zu den Triage-Regelungen erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung keine inhaltliche Entscheidung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat. Nun werden also die Länder Triage-Regeln treffen müssen."
„Der Sozialverband VdK hatte sich für ein Verbot der sognannten Ex-Post-Triage eingesetzt. Aus ethischer, rechtlicher und praktischer Sicht sollten über die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit hinaus keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden dürfen. Transparenz, Rechtssicherheit, Gleichheit und Diskriminierungsschutz müssen sichergestellt werden. Wichtig für den VdK als größter Sozialverband in Deutschland ist es, dass die Länder als Gesetzgeber nun Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer Triage-Situation treffen müssen. Es kann allerdings nicht sein, dass die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen jetzt ungeklärt ist und in der Zukunft von ihrem Wohnort abhängt. Diese Sorgen müssen schnell ernst genommen werden. Die Bundesländer müssen nun eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen“, erklärte Verena Bentele.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025 zu den Triage-Regelungen erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung keine inhaltliche Entscheidung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat. Nun werden also die Länder Triage-Regeln treffen müssen."
„Der Sozialverband VdK hatte sich für ein Verbot der sognannten Ex-Post-Triage eingesetzt. Aus ethischer, rechtlicher und praktischer Sicht sollten über die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit hinaus keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden dürfen. Transparenz, Rechtssicherheit, Gleichheit und Diskriminierungsschutz müssen sichergestellt werden. Wichtig für den VdK als größter Sozialverband in Deutschland ist es, dass die Länder als Gesetzgeber nun Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer Triage-Situation treffen müssen. Es kann allerdings nicht sein, dass die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen jetzt ungeklärt ist und in der Zukunft von ihrem Wohnort abhängt. Diese Sorgen müssen schnell ernst genommen werden. Die Bundesländer müssen nun eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen“, erklärte Verena Bentele.




