Berlin (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden.
Das ist das höchste Gericht in Deutschland.
Das Gericht ist in Karls-ruhe.
Die Entscheidung war am 4. November 2025.
Es geht um Triage-Regeln.
Das bedeutet: Aus-suchen wer zuerst Hilfe bekommt.
Ärzte entscheiden das bei vielen Verletzten.
Was ist Triage?
Ärzte müssen manchmal entscheiden.
Viele Menschen sind krank.
Aber es gibt nicht genug Plätze im Kranken-Haus.
Dann müssen Ärzte wählen.
Wer bekommt zuerst Hilfe?
Die Triage-Regeln gab es in der Corona-Zeit.
Das war von 2020 bis 2023.
Viele Menschen wurden krank.
Das Gericht sagt jetzt:
Diese Regeln sind nicht mehr gültig.
Menschen mit Behinderungen haben Angst.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht mehr Hilfe als andere Menschen.
Sie fragen sich:
Werden wir in Krisen-Zeiten fair behandelt?
Eine Krise ist eine gefährliche Lage mit Problemen.
Man muss dann wichtige Entscheidungen treffen.
Bekommen wir die gleiche Hilfe?
Der Deutsche Behinderten-Rat ist besorgt.
Das ist eine Gruppe von Vereinen.
Die Vereine helfen Menschen mit Behinderung.
Dr. Martin Danner arbeitet dort.
Er sagt:
Die Entscheidung ist schlecht für uns.
Was stand in den alten Regeln?
Der Bundes-Tag hat die Regeln 2022 gemacht.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen entscheiden über Gesetze in Deutschland.
Die Regeln sagten:
Ärzte sollen nach der Überlebens-Chance entscheiden.
Das bedeutet:
Wie gut kann ein Mensch überleben?
Die Regeln sagten auch:
Ärzte dürfen nicht nach der Behinderung entscheiden.
Viele Menschen mit Behinderungen waren erleichtert.
Sie hatten Angst vor Benachteiligung.
Das bedeutet:
Schlechter behandelt werden als andere.
Jetzt sind die Regeln weg.
Die Enttäuschung ist groß.
Dr. Martin Danner sagt:
Menschen mit Behinderungen sind jetzt schutzlos.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht sagt:
Der Bundes-Tag durfte diese Regeln nicht machen.
Die Regeln schränken Ärzte ein.
Ärzte haben Berufs-Freiheit.
Das bedeutet:
Jeder darf seinen Beruf selbst wählen.
Das Gericht sagt:
Ärzte sollen selbst entscheiden können.
Dr. Martin Danner widerspricht.
Er sagt:
Die Freiheit von Ärzten ist wichtig.
Aber Menschen mit Behinderungen müssen geschützt werden.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Das Gericht sagt:
Die Bundes-Länder müssen jetzt entscheiden.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Jedes Bundes-land hat eine eigene Regierung.
Jedes Land kann eigene Regeln machen.
Das bedeutet:
Es gibt keine einheitlichen Regeln mehr.
In jedem Land kann es anders sein.
Dr. Martin Danner befürchtet:
Das wird ein Flicken-Teppich.
Das bedeutet:
Überall gibt es andere Regeln.
Menschen mit Behinderungen sind nicht gut geschützt.
Das hängt dann vom Wohn-Ort ab.
Dr. Martin Danner sagt:
Der Schutz von Menschen mit Behinderungen ist wichtig.
Das steht auch in der Verfassung.
Das sind Regeln für einen Staat.
In Deutschland heißt die Verfassung Grund-Gesetz.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen, die während der Hochphase der Coronapandemie aufgestellt wurden, mit einer am 4. November 2025 verkündeten Entscheidung für nichtig erklärt. Menschen mit Behinderungen fürchten also erneut, in Krisensituationen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu werden - und, dass es künftig vom Wohnort abhängt, wie im Ernstfall gehandelt wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Triage-Regelungen ist daher nach Ansicht des Deutschen Behindertenrat ein fatales Signal.
Die Triage-Regelungen hat der Bundestag 2022 beschlossen. Diese legen unter anderem fest, dass in Krisensituationen, wenn die Kapazitäten auf den Intensivstationen knapp werden, nur aufgrund der aktuellen und kurzfristiger Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen entschieden werden soll, wer zuerst behandelt wird. Unter Menschen mit Behinderungen führte das zu einem Aufatmen – viele hatten Sorge, in der Krise benachteiligt zu werden. Umso größer ist nun die Enttäuschung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Damit werden Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen zunächst einmal schutzlos gestellt. Das ist fatal“, sagte Dr. Martin Danner, Koordinator des Arbeitsausschusses des Deutschen Behindertenrat.
Gericht begründet Entscheidung nicht direkt mit Inhalt der Regelung
Obwohl das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung nicht direkt mit dem Inhalt der Regelungen begründet, sondern mit Formalitäten – der Bundesgesetzgeber sei nicht zuständig gewesen und habe solche Fragen nicht regeln dürfen – hebt das Gericht hervor, dass mit der bisherigen Regelung auch die Berufsausübungsfreiheit der Ärzt*innen eingeschränkt worden sei. „Die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner darf aber nicht einseitig zulasten der Menschen mit Behinderungen verabsolutiert werden“, sagte Dr. Martin Danner.
Weil die Regelungen nicht nur auf die Pandemie anzuwenden sind, seien Entscheidungen über das Vorgehen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts Ländersache. Das bedeutet, es wird möglicherweise auch in Zukunft keine einheitliche Regelung dazu geben. „Wir befürchten, dass das zu einem Flickenteppich führen wird, der den Schutz von Menschen mit Behinderungen nicht sicherstellen kann“, sagte Dr. Martin Danner. „Doch dieser Schutz von Menschen mit Behinderungen hat auch Verfassungsrang.“

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen, die während der Hochphase der Coronapandemie aufgestellt wurden, mit einer am 4. November 2025 verkündeten Entscheidung für nichtig erklärt. Menschen mit Behinderungen fürchten also erneut, in Krisensituationen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu werden - und, dass es künftig vom Wohnort abhängt, wie im Ernstfall gehandelt wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Triage-Regelungen ist daher nach Ansicht des Deutschen Behindertenrat ein fatales Signal.
Die Triage-Regelungen hat der Bundestag 2022 beschlossen. Diese legen unter anderem fest, dass in Krisensituationen, wenn die Kapazitäten auf den Intensivstationen knapp werden, nur aufgrund der aktuellen und kurzfristiger Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen entschieden werden soll, wer zuerst behandelt wird. Unter Menschen mit Behinderungen führte das zu einem Aufatmen – viele hatten Sorge, in der Krise benachteiligt zu werden. Umso größer ist nun die Enttäuschung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Damit werden Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen zunächst einmal schutzlos gestellt. Das ist fatal“, sagte Dr. Martin Danner, Koordinator des Arbeitsausschusses des Deutschen Behindertenrat.
Gericht begründet Entscheidung nicht direkt mit Inhalt der Regelung
Obwohl das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung nicht direkt mit dem Inhalt der Regelungen begründet, sondern mit Formalitäten – der Bundesgesetzgeber sei nicht zuständig gewesen und habe solche Fragen nicht regeln dürfen – hebt das Gericht hervor, dass mit der bisherigen Regelung auch die Berufsausübungsfreiheit der Ärzt*innen eingeschränkt worden sei. „Die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner darf aber nicht einseitig zulasten der Menschen mit Behinderungen verabsolutiert werden“, sagte Dr. Martin Danner.
Weil die Regelungen nicht nur auf die Pandemie anzuwenden sind, seien Entscheidungen über das Vorgehen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts Ländersache. Das bedeutet, es wird möglicherweise auch in Zukunft keine einheitliche Regelung dazu geben. „Wir befürchten, dass das zu einem Flickenteppich führen wird, der den Schutz von Menschen mit Behinderungen nicht sicherstellen kann“, sagte Dr. Martin Danner. „Doch dieser Schutz von Menschen mit Behinderungen hat auch Verfassungsrang.“




