Die Kranken-Kasse zahlt für Hör-Geräte.
Das ist eine Firma.
Die Firma zahlt Rechnungen vom Arzt.
Ein Hör-Gerät ist ein kleines Gerät.
Man trägt es am Ohr.
Damit kann man besser hören.
Aber die Kranken-Kasse zahlt nur bis zu einem Preis.
Das nennt man: Fest-Betrag.
Das ist eine feste Summe Geld.
Die Summe ändert sich nicht.
Die Kranken-Kasse zahlt immer gleich viel.
Manchmal kostet ein Hör-Gerät mehr Geld.
Dann muss man etwas beweisen:
Das teurere Hör-Gerät hilft mir besser.
Das nennt man: Hör-Zugewinn.
Sie hören besser.
Sie verstehen mehr als vorher.
Das Bundes-Sozial-Gericht hat entschieden:
Das ist ein Gericht.
Es entscheidet über Sozial-Themen.
Zum Beispiel über Rente oder Kranken-Geld.
Schon 5 Prozent besseres Hören reichen aus.
Dann muss die Kranken-Kasse zahlen.
Sie bezahlt das teurere Gerät.
Mehr Infos gibt es beim VdK Hessen-Thüringen.
Das ist der Name von einem Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderung.
Hier ist der Link:

Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Auch die Hörgeräteversorgung durch die Krankenkasse unterliegt einem Festbetrag. Soll ein Hörgerät, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, durch die Krankenkassen erstattet werden, muss ein sogenannter Hörzugewinn erwiesen sein. Das Bundessozialgericht hat nun grundsätzlich festgestellt, dass bereits "ein Hörzugewinn von fünf Prozent einen relevanten Hörvorteil darstellt".
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website des VdK Hessen-Thüringen unter:
https://hessen-thueringen.vdk.de/news/anspruch-auf-maximalen-hoervorteil/

Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Auch die Hörgeräteversorgung durch die Krankenkasse unterliegt einem Festbetrag. Soll ein Hörgerät, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, durch die Krankenkassen erstattet werden, muss ein sogenannter Hörzugewinn erwiesen sein. Das Bundessozialgericht hat nun grundsätzlich festgestellt, dass bereits "ein Hörzugewinn von fünf Prozent einen relevanten Hörvorteil darstellt".
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website des VdK Hessen-Thüringen unter:
https://hessen-thueringen.vdk.de/news/anspruch-auf-maximalen-hoervorteil/




