Berlin (kobinet)
Der VdK ist ein Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderung.
Die Chefin vom VdK heißt Verena Bentele.
Sie spricht über Geld für Kranken-Häuser.
Verena Bentele sagt:
Darlehen sind keine gute Lösung.
Darlehen bedeutet: Man leiht sich Geld.
Das Geld muss man später zurück-zahlen.
Man zahlt auch Zinsen dazu.
Das ist nicht gut für die Kranken-Versicherung.
Der Staat soll mehr Geld geben.
Ab 2026 gibt es 50 Milliarden Euro.
Das Geld ist für neue Kranken-Häuser.
Der Staat und die Länder zahlen das Geld.
Am Anfang sollten die Versicherten zahlen.
Versicherte sind alle Menschen mit Kranken-Versicherung.
Der VdK wollte dagegen klagen.
Deshalb hat der Staat seine Meinung geändert.
Jetzt kommt das Geld aus einem besonderen Topf.
Der Topf heißt: Sonder-Vermögen Infrastruktur und Klima-Schutz.
Sonder-Vermögen bedeutet: Der Staat hat verschiedene Geld-Töpfe.
Jeder Topf ist nur für bestimmte Sachen da.
Infrastruktur bedeutet: Das sind wichtige Dinge für das Leben.
Zum Beispiel Straßen und Schulen.
Das ist gut für alle Versicherten.
Alle Menschen brauchen gute Kranken-Häuser.
Verena Bentele sagt auch:
In der Corona-Zeit hat der Staat Fehler gemacht.
Der Staat hat Geld aus der Pflege-Versicherung genommen.
Pflege-Versicherung bedeutet: Manche Menschen können sich nicht mehr selbst versorgen.
Sie brauchen Hilfe beim Waschen oder Essen.
Die Pflege-Versicherung bezahlt diese Hilfe.
Das waren 5,2 Milliarden Euro.
Das war nicht erlaubt.
Das Geld war nur für pflege-bedürftige Menschen da.
Pflege-bedürftige Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Sie können nicht mehr alles alleine machen.
Zum Beispiel: sich waschen oder anziehen.
Aber der Staat hat es für alle Menschen benutzt.
Zum Beispiel für Corona-Tests.
Der VdK will deshalb vielleicht klagen.
Das Problem ist:
Der Staat nimmt zu wenig Geld für wichtige Aufgaben.
Die Versicherten müssen dann mehr zahlen.
Das ist nicht gerecht.
Verena Bentele sagt:
Für 2025 bekommt die Pflege-Versicherung nur 500 Millionen Euro.
Das ist viel zu wenig.
Und es ist nur ein Darlehen.
Die Pflege-Versicherung muss das Geld zurück-zahlen.
Bei der Kranken-Versicherung ist es genauso.
Der Staat gibt zu wenig Geld.
Deshalb müssen die Versicherten mehr zahlen.
Das nennt man Zusatz-Beitrag.
Zusatz-Beitrag bedeutet: Das ist extra Geld.
Du zahlst es zusätzlich zu deinem normalen Beitrag.
Verena Bentele hat gerechnet:
Der Staat könnte 37,7 Milliarden Euro geben.
Jetzt gibt er nur 14,5 Milliarden Euro.
Dann könnten die Zusatz-Beiträge viel kleiner werden.
Um 2,2 Prozent-Punkte kleiner.
Prozent-Punkte bedeutet: Das zeigt einen Unterschied bei Prozent-Zahlen.
Der VdK findet das nicht gut.
Der Staat soll mehr Geld für alle Menschen geben.
Nicht nur für die Versicherten.
Das wäre gerecht.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) Zur Debatte über die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele eindringlich, dass Darlehen keine tragfähige Lösung für die angespannte Finanzsituation und gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und fordert stattdessen Bundeszuschüsse: "Ab 2026 stehen rund 50 Milliarden Euro für eine zehnjährige Krankenhaustransformation bereit, vom Bund und den Ländern finanziert. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, den Bundesanteil durch die Beitragszahler finanzieren zu lassen, wurde unter anderem aufgrund einer Klageandrohung des VdK verworfen. Stattdessen kommen die Gelder nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. Dies ist eine enorme Entlastung für die gesetzlich Versicherten und zudem nur gerecht, denn gesetzlich und privat Versicherte profitieren gleichermaßen von einer guten Krankenhauslandschaft", betonte Verena Bentele.
Der Versuch, die Kosten der Krankenhausreform den Beitragszahlenden aufzubürden, ist nach Ansicht von Verena Bentele aber kein Einzelfall. „Während der Corona-Pandemie hatte der Bund Pandemie-Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro über den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung abgerechnet. Damit hat er nach einhelliger Meinung ebenfalls rechtswidrig auf zweckgebundene Beiträge zugegriffen, die ausschließlich den Pflegebedürftigen vorbehalten sein sollten. Schließlich dienten Maßnahmen wie Schutzschirme für Pflegeeinrichtungen oder Tests der gesamten Bevölkerung und nicht nur den gesetzlich Pflegeversicherten. Aus diesem Grund prüft der Sozialverband VdK auch hier eine Klage gegen diese unsachgemäße Verwendung der Beitragsgelder. Diese beiden Fälle verweisen auf ein Grundproblem im Umgang des Bundes mit den Sozialversicherungen: Auch im Haushalt 2025 werden gesamtgesellschaftliche Ausgaben, die von den Sozialversicherungen übernommen werden, nicht ausreichend durch Bundeszuschüsse erstattet. Statt also seine Schulden bei der Pflegeversicherung zu bezahlen, bewilligt der Bund ihr zur kurzfristigen Stabilisierung im Jahr 2025 lediglich 500 Millionen Euro – zumal noch als Darlehen – und speist sie so mit einem Bruchteil seiner Schulden ab. Das geht so nicht“, erklärte Verena Bentele.
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehe die skandalöse Praxis der zu geringen Bundeszuschüsse im vorgestellten Haushalt weiter. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, würden damit weiterhin nicht kompensiert. „Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen, die das Ergebnis dieser politischen Entscheidung sind. Würde der Bund gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 anstatt nur mit 14,5 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach unseren Berechnungen um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett. Der VdK kritisiert daher den vorgelegten Haushalt insoweit, dass eine echte Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen nicht stattfindet, obwohl dies eine gerechte Entlastung aller Versicherten wäre“, so Verena Bentele.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) Zur Debatte über die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele eindringlich, dass Darlehen keine tragfähige Lösung für die angespannte Finanzsituation und gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und fordert stattdessen Bundeszuschüsse: "Ab 2026 stehen rund 50 Milliarden Euro für eine zehnjährige Krankenhaustransformation bereit, vom Bund und den Ländern finanziert. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, den Bundesanteil durch die Beitragszahler finanzieren zu lassen, wurde unter anderem aufgrund einer Klageandrohung des VdK verworfen. Stattdessen kommen die Gelder nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. Dies ist eine enorme Entlastung für die gesetzlich Versicherten und zudem nur gerecht, denn gesetzlich und privat Versicherte profitieren gleichermaßen von einer guten Krankenhauslandschaft", betonte Verena Bentele.
Der Versuch, die Kosten der Krankenhausreform den Beitragszahlenden aufzubürden, ist nach Ansicht von Verena Bentele aber kein Einzelfall. „Während der Corona-Pandemie hatte der Bund Pandemie-Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro über den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung abgerechnet. Damit hat er nach einhelliger Meinung ebenfalls rechtswidrig auf zweckgebundene Beiträge zugegriffen, die ausschließlich den Pflegebedürftigen vorbehalten sein sollten. Schließlich dienten Maßnahmen wie Schutzschirme für Pflegeeinrichtungen oder Tests der gesamten Bevölkerung und nicht nur den gesetzlich Pflegeversicherten. Aus diesem Grund prüft der Sozialverband VdK auch hier eine Klage gegen diese unsachgemäße Verwendung der Beitragsgelder. Diese beiden Fälle verweisen auf ein Grundproblem im Umgang des Bundes mit den Sozialversicherungen: Auch im Haushalt 2025 werden gesamtgesellschaftliche Ausgaben, die von den Sozialversicherungen übernommen werden, nicht ausreichend durch Bundeszuschüsse erstattet. Statt also seine Schulden bei der Pflegeversicherung zu bezahlen, bewilligt der Bund ihr zur kurzfristigen Stabilisierung im Jahr 2025 lediglich 500 Millionen Euro – zumal noch als Darlehen – und speist sie so mit einem Bruchteil seiner Schulden ab. Das geht so nicht“, erklärte Verena Bentele.
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehe die skandalöse Praxis der zu geringen Bundeszuschüsse im vorgestellten Haushalt weiter. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, würden damit weiterhin nicht kompensiert. „Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen, die das Ergebnis dieser politischen Entscheidung sind. Würde der Bund gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 anstatt nur mit 14,5 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach unseren Berechnungen um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett. Der VdK kritisiert daher den vorgelegten Haushalt insoweit, dass eine echte Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen nicht stattfindet, obwohl dies eine gerechte Entlastung aller Versicherten wäre“, so Verena Bentele.




