Kassel (kobinet)
Am 11. September 2025 ist eine Fach-Tagung.
Eine Fach-Tagung ist ein Treffen.
Da kommen Experten zusammen.
Alle arbeiten im gleichen Bereich.
Sie reden über wichtige Themen.
Sie tauschen neues Wissen aus.
Die Tagung ist im Science Park Kassel.
Der Titel ist: Zugang zum Arbeits-Markt durch inklusive Hoch-Schulen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat wichtige Regeln.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiges Papier.
Da stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder auf der Welt haben unterschrieben.
Deutschland hat auch unterschrieben.
Alle Menschen sollen arbeiten können.
Alle Menschen sollen studieren können.
Das steht in Artikel 27 und 24.
Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme.
Der Wechsel von der Schule zur Hoch-Schule ist schwer.
Der Wechsel von der Hoch-Schule zum Arbeits-Platz ist schwer.
Praktische Teile im Studium sind schwer.
Duales Studieren ist schwer.
Duales Studieren bedeutet: Man lernt an 2 Orten.
Man geht zur Hoch-Schule.
Da lernt man Theorie.
Man arbeitet auch in einer Firma.
So sammelt man praktische Erfahrungen.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation macht die Tagung.
Rehabilitation bedeutet: Wieder gesund werden.
Wie vorher sein.
Die Universität Kassel macht auch mit.
Die Tagung beschäftigt sich mit diesen Problemen.
Die Tagung will zeigen: Hoch-Schul-Bildung ist wichtig.
Der Arbeits-Markt soll für alle Menschen offen sein.
Der Arbeits-Markt soll inklusiv sein.
Inklusiv bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Menschen mit und ohne Behinderung leben zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Alle haben die gleichen Möglichkeiten.
Menschen mit Behinderungen sollen arbeiten können.
Die Tagung spricht über verschiedene Themen.
Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfe beim Studium.
Sie brauchen Hilfe beim Übergang zum Arbeits-Platz.
Praktische Studien-Teile werden wichtiger.
Hilfs-Kraft-Jobs werden wichtiger.
Duale Studien-Gänge werden wichtiger.
Es gibt verschiedene Hilfs-Mittel.
Hoch-Schulen haben Hilfs-Mittel.
Reha-Träger haben Hilfs-Mittel.
Ein Reha-Träger ist eine Organisation.
Diese Organisation hilft Menschen nach einer Krankheit.
Sie bezahlt für die Behandlung.
Zum Beispiel die Kranken-Kasse.
Oder die Renten-Versicherung.
Integrations-Ämter haben Hilfs-Mittel.
Integrations-Ämter sind Behörden.
Sie helfen Menschen mit Behinderungen.
Sie sorgen dafür: Diese Menschen können arbeiten.
Die Ämter unterstützen auch die Arbeit-Geber.
Die Tagung will zeigen: Wie kann man diese Hilfs-Mittel besser nutzen?
Die Tagung hat 3 Diskussions-Gruppen:
- Gruppe 1: Wie kommt man in die Hoch-Schule? Wie kommt man von der Hoch-Schule zum Arbeits-Platz? Wie macht man das inklusiv?
- Gruppe 2: Dual studieren mit Behinderung. Hilfs-Kraft-Jobs mit Behinderung. Praktische Phasen mit Behinderung. Wie kann das gut gehen?
- Gruppe 3: Welche Hilfe gibt es im Studium? Welche Hilfe braucht man noch? Was machen die Reha-Träger? Wie verhindert man Studien-Abbrüche?
Es gibt auch eine Podiums-Diskussion.
Eine Podiums-Diskussion ist eine Veranstaltung.
Mehrere Menschen sitzen auf einer Bühne.
Sie sprechen über ein wichtiges Thema.
Das Publikum kann auch Fragen stellen.
Das Thema ist: Inklusive Bildung und Teilhabe am Arbeits-Leben.
Teilhabe bedeutet: bei etwas mit-machen.
Man kann mit-bestimmen und mit-entscheiden.
Die Diskussion fasst die Ergebnisse zusammen.
Die Diskussion schaut in die Zukunft.
Die Tagung gehört zu einem Projekt.
Das Projekt heißt: Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeits-Markt.
Vielfalt bedeutet: Es gibt viele verschiedene Dinge.
Alle Dinge sind unterschiedlich.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales bezahlt das Projekt.
Das Geld kommt aus dem Ausgleichs-Fonds.
Ein Ausgleichs-Fonds ist ein Geld-Topf.
Dort sammelt man Geld von verschiedenen Stellen.
Das Geld wird für bestimmte Zwecke verwendet.
Zum Beispiel für die Hilfe von Menschen mit Behinderungen.
Hier gibt es mehr Infos, das Programm und die Anmeldung
Foto: Susanne Göbel
Kassel (kobinet) "Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen", so lautet der Titel einer interdisziplinären Fachtagung, die am 11. September 2025 im Science Park Kassel stattfindet. "Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fordert einen für alle Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt (Art. 27 UN-BRK) und gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung (Art. 24 UN-BRK). Übergänge zwischen Schule und Hochschule, Hochschule und Arbeitsmarkt, sowie Praxisphasen im Studium und duales Studieren sind für Menschen mit Behinderungen oftmals mit Herausforderungen verbunden. Bei der interdisziplinären Fachtagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel stehen darum die Schnittstellen von Arbeitsmarkt und Hochschulbildung für Menschen mit Behinderungen im Fokus", heißt es in der Ankündigung der Tagung.
„Mit der Tagung soll die Bedeutung von Hochschulbildung für den offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt betrachtet werden. Es wird thematisiert, welche Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Studium, im Studium und beim Übergang auf den Arbeitsmarkt bestehen. Dabei wird auch in den Blick genommen, dass praktische Studienanteile, Hilfskraft- und Nebentätigkeiten während des Studiums sowie duale Studiengänge an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Tagung mit den rechtlichen Instrumenten der Hochschulen, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter, um Menschen mit Behinderungen hierbei zu unterstützen. Es wird diskutiert, wie diese Instrumente angewendet und verbessert werden können. Die Tagung soll dazu beitragen, mehr Inklusion und Diversität in Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
In drei Diskussionsgruppen ist Raum für einen vertieften Austausch zu diesen Themen:
- In die Hochschule und wieder aus der Hochschule heraus: Inklusive Übergänge in die Hochschule und von der Hochschule in den Arbeitsmarkt gestalten, aber wie?
- Dual studieren, Hilfskrafttätigkeit und Praxisphasen mit Behinderung – Wie kann das gelingen?
- Unterstützung während des Studiums: Teilhabeleistungen, Assistenz und angemessene Vorkehrungen in der Hochschule. Was gibt es, was braucht es? Welche Rolle haben die Reha-Träger? Wie können Studienabbrüche verhindert werden?
Eine Podiumsdiskussion zum Thema inklusive Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben greift die Ergebnisse der Tagung auf und wirft einen Blick voraus: Wo stehen wir, wo wollen wir hin? Die Fachtagung ist Teil des Projekts ‚Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht‘ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird“, wie es in der Ankündigung heißt.

Foto: Susanne Göbel
Kassel (kobinet) "Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen", so lautet der Titel einer interdisziplinären Fachtagung, die am 11. September 2025 im Science Park Kassel stattfindet. "Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fordert einen für alle Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt (Art. 27 UN-BRK) und gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung (Art. 24 UN-BRK). Übergänge zwischen Schule und Hochschule, Hochschule und Arbeitsmarkt, sowie Praxisphasen im Studium und duales Studieren sind für Menschen mit Behinderungen oftmals mit Herausforderungen verbunden. Bei der interdisziplinären Fachtagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel stehen darum die Schnittstellen von Arbeitsmarkt und Hochschulbildung für Menschen mit Behinderungen im Fokus", heißt es in der Ankündigung der Tagung.
„Mit der Tagung soll die Bedeutung von Hochschulbildung für den offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt betrachtet werden. Es wird thematisiert, welche Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Studium, im Studium und beim Übergang auf den Arbeitsmarkt bestehen. Dabei wird auch in den Blick genommen, dass praktische Studienanteile, Hilfskraft- und Nebentätigkeiten während des Studiums sowie duale Studiengänge an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Tagung mit den rechtlichen Instrumenten der Hochschulen, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter, um Menschen mit Behinderungen hierbei zu unterstützen. Es wird diskutiert, wie diese Instrumente angewendet und verbessert werden können. Die Tagung soll dazu beitragen, mehr Inklusion und Diversität in Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
In drei Diskussionsgruppen ist Raum für einen vertieften Austausch zu diesen Themen:
- In die Hochschule und wieder aus der Hochschule heraus: Inklusive Übergänge in die Hochschule und von der Hochschule in den Arbeitsmarkt gestalten, aber wie?
- Dual studieren, Hilfskrafttätigkeit und Praxisphasen mit Behinderung – Wie kann das gelingen?
- Unterstützung während des Studiums: Teilhabeleistungen, Assistenz und angemessene Vorkehrungen in der Hochschule. Was gibt es, was braucht es? Welche Rolle haben die Reha-Träger? Wie können Studienabbrüche verhindert werden?
Eine Podiumsdiskussion zum Thema inklusive Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben greift die Ergebnisse der Tagung auf und wirft einen Blick voraus: Wo stehen wir, wo wollen wir hin? Die Fachtagung ist Teil des Projekts ‚Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht‘ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird“, wie es in der Ankündigung heißt.




